Frühstart-Rente

Frühstart-Rente beantragen: Wer ab 2027 was tun muss

Einen Antrag im klassischen Sinn müssen Eltern nach dem Gesetzentwurf nicht stellen. Ihre Aufgabe ist eine andere: einen passenden Vertrag abschließen. Alles Weitere läuft zwischen Anbieter, Zulagenstelle und Finanzverwaltung.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Entwurf stellen Eltern keinen eigenen Antrag. Der Anbieter des Standarddepots beantragt die Frühstart-Rente einmalig bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA).
  • Die ZfA zahlt vierteljährlich rückwirkend an den Anbieter, nicht an die Familie.
  • Ohne Vertrag legt ab 2028 die Bundesbank das Geld gesammelt an. Abruf laut Entwurf bis vor dem 35. Geburtstag.
  • Pro Kind ist nur ein begünstigter Vertrag möglich.
  • Vor Verabschiedung des Gesetzes kann niemand einen zertifizierten Frühstart-Vertrag abschließen.
Inhalt
  1. Wer bei der Frühstart-Rente was tut
  2. Der Ablauf Schritt für Schritt
  3. Nur ein Vertrag pro Kind
  4. Wenn Eltern keinen Vertrag abschließen
  5. Zeitplan für den Jahrgang 2020
  6. Wenn sich später etwas ändert
  7. Häufige Stolpersteine

Die Frühstart-Rente müssen Eltern laut Gesetzentwurf nicht selbst beantragen. Sie schließen für ihr Kind einen Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ab, und dieser Anbieter beantragt die staatlichen 10 Euro pro Monat einmalig bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Das klingt einfacher als bei Riester, und das ist auch so gewollt. Trotzdem bleibt eine Aufgabe bei den Eltern, und wer sie nicht erledigt, landet in einer Auffanglösung mit eigenen Regeln. Alles hier Beschriebene steht unter dem Vorbehalt, dass Bundestag und Bundesrat den Entwurf (Drucksache 21/7864) so beschließen. Stand Ende September 2026 berät der Finanzausschuss.

Wer bei der Frühstart-Rente was tut

Beteiligte Aufgabe laut Entwurf
Eltern (gesetzliche Vertreter) wählen Anbieter, schließen den Vertrag auf den Namen des Kindes ab, legen optional die Aufteilung auf die beiden Fonds fest
Anbieter beantragt die Frühstart-Rente einmalig bei der ZfA, legt das Geld an, informiert über den Vertrag
ZfA bei der DRV Bund prüft den Anspruch, zahlt vierteljährlich rückwirkend an den Anbieter
Bundeszentralamt für Steuern liefert die Daten zu Kind, Alter und Wohnsitz aus dem ELStAM-Verfahren
Deutsche Bundesbank verwaltet ab 2028 das Sondervermögen für Kinder ohne Vertrag

Die Eltern sind also nur an einer Stelle gefragt, beim Vertragsabschluss. Ein Formular für eine Behörde ist nicht vorgesehen, und auch einen Zulagenantrag wie bei Riester müssen Eltern nicht unterschreiben. Die ZfA prüft Monat für Monat anhand der Behördendaten, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Das Gesetz abwarten

Bevor Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gibt es keine zertifizierten Frühstart-Verträge. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Einige Anbieter sammeln bereits Vorregistrierungen, das ist Marketing und verschafft keinen Vorsprung bei den staatlichen Zahlungen.

2. Anbieter auswählen

Infrage kommen alle Anbieter, die einen zertifizierten „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“ im Programm haben: Banken und Direktbanken, Fondsgesellschaften, Versicherer, Bausparkassen und bestimmte Wertpapierinstitute. Worauf es bei der Wahl ankommt, beschreibt der Artikel welches Depot sich für die Frühstart-Rente eignet.

3. Vertrag abschließen

Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Unterschreiben müssen die gesetzlichen Vertreter, bei gemeinsamem Sorgerecht in der Regel beide Eltern. Der Abschluss soll elektronisch möglich sein, eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Abschlusskosten darf der Anbieter bis zum 18. Geburtstag nicht verlangen.

4. Aufteilung festlegen oder Standard übernehmen

Im Standarddepot gibt es zwei Fonds, einen schwankungsarmen und einen chancenreichen. Sie können bestimmen, wie viel Prozent jeweils hineinfließt. Legen Sie nichts fest, gilt die Standardaufteilung des Anbieters. Fragen Sie nach, wie diese aussieht, bevor Sie unterschreiben.

5. Der Anbieter stellt den Antrag

Mit dem Vertragsschluss gilt der Anbieter nach § 5 Abs. 2 des Entwurfs als bevollmächtigt, die Frühstart-Rente einmalig zu beantragen. Sie können widersprechen, etwa wenn schon ein anderer Vertrag für das Kind besteht. Einen Grund, der Bevollmächtigung ohne Not zu widersprechen, sehen wir nicht: Dann müsste der Antrag anders gestellt werden, und das Verfahren ist darauf nicht ausgelegt.

6. Die ZfA zahlt

Die Zahlungen kommen vierteljährlich rückwirkend beim Anbieter an, also 30 Euro pro Quartal und Kind. Im Depot sollten Sie das auf dem Kontoauszug sehen. Kommt nach einem vollen Quartal nichts an, fragen Sie zuerst beim Anbieter nach.

Nur ein Vertrag pro Kind

§ 13 des Entwurfs sagt klar: Die Frühstart-Rente fließt nur in einen begünstigten Vertrag gleichzeitig. Weitere Anträge werden abgewiesen. Das ist vor allem für getrennt lebende Eltern und für Großeltern wichtig, die es gut meinen und selbst tätig werden wollen. Wer zuerst beantragt, bekommt den Zuschlag.

Wer später den Anbieter wechseln will, kann das. Vor dem 18. Geburtstag ist der Wechsel allerdings nur vollständig und nur in einen anderen Standarddepot-Vertrag möglich. Abschlusskosten für die Übertragung darf keiner der beiden Anbieter berechnen.

Wenn Eltern keinen Vertrag abschließen

Nicht jede Familie wird ein Depot eröffnen. Für diesen Fall sieht der Entwurf eine kollektive Anlage vor:

  • Der Bund legt die 10 Euro in einem Sondervermögen „Frühstartrente“ an, das die Bundesbank ab dem 1. Januar 2028 verwaltet.
  • Das Geld fließt frühestens am Anfang und spätestens bis zum 30. Juni des Jahres nach dem 7. Geburtstag des Jahrgangs dorthin. Für die 2020 Geborenen ist das 2028.
  • Für jedes Kind wird ein Anspruch fortgeschrieben, berechnet nach einem „Musterkind“ je Jahrgang und Geburtsmonat.
  • Schließen Eltern oder das Kind später einen Vertrag ab, wird dieses Startkapital übertragen. Nach dem 18. Geburtstag genügt dafür auch ein anderer zertifizierter Altersvorsorgevertrag.
  • Die Frist dafür endet laut Entwurf mit dem 35. Geburtstag. Danach verfällt der Anspruch, das Geld geht an den Bundeshaushalt zurück.

Die Auffanglösung ist ein Sicherheitsnetz, keine gleichwertige Alternative. Bei einem eigenen Vertrag wird das Geld laut Entwurf ab 2027 angelegt, in der kollektiven Anlage erst ab 2028. Sie haben keinen Einfluss auf die Anlage, und Verluste gleicht der Bund ausdrücklich nicht aus. Vor allem aber hängt es dann am Kind, sich mit Anfang 30 an einen Anspruch aus der Grundschulzeit zu erinnern.

Zeitplan für den Jahrgang 2020

Für den ersten Jahrgang ist das Timing am engsten. Der Anspruch besteht schon ab dem Monat des 6. Geburtstags im Jahr 2026, ausgezahlt wird aber erst, wenn das Gesetz in Kraft ist und Verträge existieren. Die Monate aus 2026 werden nachgezahlt. Ob es dafür auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, und wie es läuft, wenn der Vertrag erst im Laufe von 2027 zustande kommt, erklärt der Artikel zum Jahrgang 2020 und zur Nachzahlung.

Wenn sich später etwas ändert

Mit dem Vertragsschluss ist die Sache für die meisten Familien erledigt. Die ZfA prüft laufend anhand der Behördendaten, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Einige Situationen sollten Sie trotzdem kennen:

  • Umzug ins Ausland: Die Zahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind nicht mehr mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist. Bei Rückkehr lebt der Anspruch wieder auf, ein neuer Antrag ist nach dem Entwurf nicht vorgesehen.
  • Anbieterwechsel: Das Guthaben wird vollständig übertragen, die Frühstart-Rente fließt dann an den neuen Anbieter. Pro Kind bleibt es bei einem begünstigten Vertrag.
  • Änderung des Sorgerechts: Wer den Vertrag verwaltet, richtet sich nach der gesetzlichen Vertretung. Teilen Sie eine Änderung dem Anbieter mit.

Häufige Stolpersteine

Falsche oder fehlende Steuer-ID. Die ZfA gleicht über die Steuer-ID ab. Tippfehler beim Vertragsabschluss verzögern die Zahlung. Prüfen Sie die Nummer gegen das Originalschreiben.

Kind nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet. Nach einer Trennung ist das Kind manchmal bei beiden Eltern gemeldet. Entscheidend ist der erste Wohnsitz. Liegt der im Ausland, gibt es nichts. Mehr zu diesen Fällen im Artikel wer die Frühstart-Rente bekommt.

Zu Unrecht gezahlte Beträge. Stellt sich später heraus, dass Voraussetzungen fehlten, holt die ZfA das Geld aus dem Vertrag zurück, beim Kind persönlich nicht vor dem 18. Geburtstag. Beträge unter 120 Euro werden nicht zurückgefordert.

Vorregistrierung verwechselt mit Vertrag. Eine Vorregistrierung ist kein Vertrag. Wenn das Gesetz in Kraft ist, müssen Sie den eigentlichen Vertrag noch abschließen.

Was Ihr Kind am Ende davon hat, hängt vor allem von der Anlage und von möglichen eigenen Einzahlungen ab:

RechnerFrühstart-Rente-RechnerWie viel aus den 10 € vom Staat und Ihrer Zuzahlung bis 18 und bis 67 werden kann.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Frühstart-Rente?
Nach dem Regierungsentwurf gar nicht selbst. Sie schließen für Ihr Kind einen Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl ab. Mit dem Vertrag gilt der Anbieter als bevollmächtigt, die Frühstart-Rente einmalig bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu beantragen. Sie können dem widersprechen.
Gibt es eine Frist für die Frühstart-Rente?
Eine Frist, nach der die Monatsbeträge verfallen, sieht der Entwurf für Kinder mit Vertrag nicht vor. Ohne Vertrag legt die Bundesbank das Geld kollektiv an. Dieses Startkapital lässt sich laut Entwurf nur übertragen, wenn vor dem 35. Geburtstag ein Vertrag abgeschlossen wird. Einzelne Ratgeber nannten 25 Jahre, der Entwurf sagt 35.
Kann ich mich schon jetzt für die Frühstart-Rente registrieren?
Einige Anbieter sammeln Vorregistrierungen. Einen zertifizierten Vertrag kann Stand September 2026 aber noch niemand abschließen, weil das Gesetz nicht beschlossen ist. Eine Vorregistrierung bringt keinen Vorteil bei den staatlichen Zahlungen. Lesen Sie vor einer Anmeldung, wozu Sie Ihre Daten freigeben.
Wer überweist die 10 Euro?
Laut Entwurf die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie zahlt vierteljährlich rückwirkend an den Anbieter des Vertrags, also 30 Euro pro Quartal. Auf das Girokonto der Eltern fließt nichts.

Quellen

  1. Bundesfinanzministerium – Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz (PDF), §§ 4, 5, 8, 9, 13, 23
  2. Deutsche Rentenversicherung – Meldung zur Frühstartrente, 13.08.2026
  3. Bundesfinanzministerium – FAQ Frühstart-Rente
  4. Deutscher Bundestag – Erste Lesung und Überweisung an den Finanzausschuss
  5. Finanztip – Frühstart-Rente: Bekommen wirklich alle Kinder 10 Euro im Monat?

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