Frühstart-Rente beantragen: Wer ab 2027 was tun muss
Einen Antrag im klassischen Sinn müssen Eltern nach dem Gesetzentwurf nicht stellen. Ihre Aufgabe ist eine andere: einen passenden Vertrag abschließen. Alles Weitere läuft zwischen Anbieter, Zulagenstelle und Finanzverwaltung.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Entwurf stellen Eltern keinen eigenen Antrag. Der Anbieter des Standarddepots beantragt die Frühstart-Rente einmalig bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA).
- Die ZfA zahlt vierteljährlich rückwirkend an den Anbieter, nicht an die Familie.
- Ohne Vertrag legt ab 2028 die Bundesbank das Geld gesammelt an. Abruf laut Entwurf bis vor dem 35. Geburtstag.
- Pro Kind ist nur ein begünstigter Vertrag möglich.
- Vor Verabschiedung des Gesetzes kann niemand einen zertifizierten Frühstart-Vertrag abschließen.
Inhalt
Die Frühstart-Rente müssen Eltern laut Gesetzentwurf nicht selbst beantragen. Sie schließen für ihr Kind einen Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ab, und dieser Anbieter beantragt die staatlichen 10 Euro pro Monat einmalig bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Das klingt einfacher als bei Riester, und das ist auch so gewollt. Trotzdem bleibt eine Aufgabe bei den Eltern, und wer sie nicht erledigt, landet in einer Auffanglösung mit eigenen Regeln. Alles hier Beschriebene steht unter dem Vorbehalt, dass Bundestag und Bundesrat den Entwurf (Drucksache 21/7864) so beschließen. Stand Ende September 2026 berät der Finanzausschuss.
Wer bei der Frühstart-Rente was tut
| Beteiligte | Aufgabe laut Entwurf |
|---|---|
| Eltern (gesetzliche Vertreter) | wählen Anbieter, schließen den Vertrag auf den Namen des Kindes ab, legen optional die Aufteilung auf die beiden Fonds fest |
| Anbieter | beantragt die Frühstart-Rente einmalig bei der ZfA, legt das Geld an, informiert über den Vertrag |
| ZfA bei der DRV Bund | prüft den Anspruch, zahlt vierteljährlich rückwirkend an den Anbieter |
| Bundeszentralamt für Steuern | liefert die Daten zu Kind, Alter und Wohnsitz aus dem ELStAM-Verfahren |
| Deutsche Bundesbank | verwaltet ab 2028 das Sondervermögen für Kinder ohne Vertrag |
Die Eltern sind also nur an einer Stelle gefragt, beim Vertragsabschluss. Ein Formular für eine Behörde ist nicht vorgesehen, und auch einen Zulagenantrag wie bei Riester müssen Eltern nicht unterschreiben. Die ZfA prüft Monat für Monat anhand der Behördendaten, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
1. Das Gesetz abwarten
Bevor Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gibt es keine zertifizierten Frühstart-Verträge. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Einige Anbieter sammeln bereits Vorregistrierungen, das ist Marketing und verschafft keinen Vorsprung bei den staatlichen Zahlungen.
2. Anbieter auswählen
Infrage kommen alle Anbieter, die einen zertifizierten „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“ im Programm haben: Banken und Direktbanken, Fondsgesellschaften, Versicherer, Bausparkassen und bestimmte Wertpapierinstitute. Worauf es bei der Wahl ankommt, beschreibt der Artikel welches Depot sich für die Frühstart-Rente eignet.
3. Vertrag abschließen
Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Unterschreiben müssen die gesetzlichen Vertreter, bei gemeinsamem Sorgerecht in der Regel beide Eltern. Der Abschluss soll elektronisch möglich sein, eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Abschlusskosten darf der Anbieter bis zum 18. Geburtstag nicht verlangen.
4. Aufteilung festlegen oder Standard übernehmen
Im Standarddepot gibt es zwei Fonds, einen schwankungsarmen und einen chancenreichen. Sie können bestimmen, wie viel Prozent jeweils hineinfließt. Legen Sie nichts fest, gilt die Standardaufteilung des Anbieters. Fragen Sie nach, wie diese aussieht, bevor Sie unterschreiben.
5. Der Anbieter stellt den Antrag
Mit dem Vertragsschluss gilt der Anbieter nach § 5 Abs. 2 des Entwurfs als bevollmächtigt, die Frühstart-Rente einmalig zu beantragen. Sie können widersprechen, etwa wenn schon ein anderer Vertrag für das Kind besteht. Einen Grund, der Bevollmächtigung ohne Not zu widersprechen, sehen wir nicht: Dann müsste der Antrag anders gestellt werden, und das Verfahren ist darauf nicht ausgelegt.
6. Die ZfA zahlt
Die Zahlungen kommen vierteljährlich rückwirkend beim Anbieter an, also 30 Euro pro Quartal und Kind. Im Depot sollten Sie das auf dem Kontoauszug sehen. Kommt nach einem vollen Quartal nichts an, fragen Sie zuerst beim Anbieter nach.
Nur ein Vertrag pro Kind
§ 13 des Entwurfs sagt klar: Die Frühstart-Rente fließt nur in einen begünstigten Vertrag gleichzeitig. Weitere Anträge werden abgewiesen. Das ist vor allem für getrennt lebende Eltern und für Großeltern wichtig, die es gut meinen und selbst tätig werden wollen. Wer zuerst beantragt, bekommt den Zuschlag.
Wer später den Anbieter wechseln will, kann das. Vor dem 18. Geburtstag ist der Wechsel allerdings nur vollständig und nur in einen anderen Standarddepot-Vertrag möglich. Abschlusskosten für die Übertragung darf keiner der beiden Anbieter berechnen.
Wenn Eltern keinen Vertrag abschließen
Nicht jede Familie wird ein Depot eröffnen. Für diesen Fall sieht der Entwurf eine kollektive Anlage vor:
- Der Bund legt die 10 Euro in einem Sondervermögen „Frühstartrente“ an, das die Bundesbank ab dem 1. Januar 2028 verwaltet.
- Das Geld fließt frühestens am Anfang und spätestens bis zum 30. Juni des Jahres nach dem 7. Geburtstag des Jahrgangs dorthin. Für die 2020 Geborenen ist das 2028.
- Für jedes Kind wird ein Anspruch fortgeschrieben, berechnet nach einem „Musterkind“ je Jahrgang und Geburtsmonat.
- Schließen Eltern oder das Kind später einen Vertrag ab, wird dieses Startkapital übertragen. Nach dem 18. Geburtstag genügt dafür auch ein anderer zertifizierter Altersvorsorgevertrag.
- Die Frist dafür endet laut Entwurf mit dem 35. Geburtstag. Danach verfällt der Anspruch, das Geld geht an den Bundeshaushalt zurück.
Die Auffanglösung ist ein Sicherheitsnetz, keine gleichwertige Alternative. Bei einem eigenen Vertrag wird das Geld laut Entwurf ab 2027 angelegt, in der kollektiven Anlage erst ab 2028. Sie haben keinen Einfluss auf die Anlage, und Verluste gleicht der Bund ausdrücklich nicht aus. Vor allem aber hängt es dann am Kind, sich mit Anfang 30 an einen Anspruch aus der Grundschulzeit zu erinnern.
Zeitplan für den Jahrgang 2020
Für den ersten Jahrgang ist das Timing am engsten. Der Anspruch besteht schon ab dem Monat des 6. Geburtstags im Jahr 2026, ausgezahlt wird aber erst, wenn das Gesetz in Kraft ist und Verträge existieren. Die Monate aus 2026 werden nachgezahlt. Ob es dafür auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, und wie es läuft, wenn der Vertrag erst im Laufe von 2027 zustande kommt, erklärt der Artikel zum Jahrgang 2020 und zur Nachzahlung.
Wenn sich später etwas ändert
Mit dem Vertragsschluss ist die Sache für die meisten Familien erledigt. Die ZfA prüft laufend anhand der Behördendaten, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Einige Situationen sollten Sie trotzdem kennen:
- Umzug ins Ausland: Die Zahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind nicht mehr mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist. Bei Rückkehr lebt der Anspruch wieder auf, ein neuer Antrag ist nach dem Entwurf nicht vorgesehen.
- Anbieterwechsel: Das Guthaben wird vollständig übertragen, die Frühstart-Rente fließt dann an den neuen Anbieter. Pro Kind bleibt es bei einem begünstigten Vertrag.
- Änderung des Sorgerechts: Wer den Vertrag verwaltet, richtet sich nach der gesetzlichen Vertretung. Teilen Sie eine Änderung dem Anbieter mit.
Häufige Stolpersteine
Falsche oder fehlende Steuer-ID. Die ZfA gleicht über die Steuer-ID ab. Tippfehler beim Vertragsabschluss verzögern die Zahlung. Prüfen Sie die Nummer gegen das Originalschreiben.
Kind nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet. Nach einer Trennung ist das Kind manchmal bei beiden Eltern gemeldet. Entscheidend ist der erste Wohnsitz. Liegt der im Ausland, gibt es nichts. Mehr zu diesen Fällen im Artikel wer die Frühstart-Rente bekommt.
Zu Unrecht gezahlte Beträge. Stellt sich später heraus, dass Voraussetzungen fehlten, holt die ZfA das Geld aus dem Vertrag zurück, beim Kind persönlich nicht vor dem 18. Geburtstag. Beträge unter 120 Euro werden nicht zurückgefordert.
Vorregistrierung verwechselt mit Vertrag. Eine Vorregistrierung ist kein Vertrag. Wenn das Gesetz in Kraft ist, müssen Sie den eigentlichen Vertrag noch abschließen.
Was Ihr Kind am Ende davon hat, hängt vor allem von der Anlage und von möglichen eigenen Einzahlungen ab:
Frühstart-Rente-RechnerHäufige Fragen
Wo beantrage ich die Frühstart-Rente?
Gibt es eine Frist für die Frühstart-Rente?
Kann ich mich schon jetzt für die Frühstart-Rente registrieren?
Wer überweist die 10 Euro?
Quellen
- Bundesfinanzministerium – Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz (PDF), §§ 4, 5, 8, 9, 13, 23
- Deutsche Rentenversicherung – Meldung zur Frühstartrente, 13.08.2026
- Bundesfinanzministerium – FAQ Frühstart-Rente
- Deutscher Bundestag – Erste Lesung und Überweisung an den Finanzausschuss
- Finanztip – Frühstart-Rente: Bekommen wirklich alle Kinder 10 Euro im Monat?
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