Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot: Was der Riester-Nachfolger ab 2027 bringt

Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat private Altersvorsorge in einem Wertpapierdepot, ohne dass ein Anbieter die Beiträge garantieren muss. Das Gesetz steht, die Produkte noch nicht. Hier ist alles, was Sie Stand September 2026 wissen müssen.

Aktualisiert am 11 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Fonds und ETFs ohne Garantiepflicht. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026.
  • Die Förderung startet am 1. Januar 2027. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für Menschen unter 25.
  • Neu förderberechtigt sind Selbstständige unter 67, die eine Steuererklärung abgeben.
  • Ausgezahlt wird frühestens mit 65, als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als Rente; bis zu 30 % dürfen auf einmal fließen.
  • Stand September 2026 ist noch kein Produkt zertifiziert. Anbieter haben Angebote bisher nur angekündigt.
Inhalt
  1. Wo das Gesetz steht und was noch fehlt
  2. Vier Produktformen, ein Förderrecht
  3. So hoch ist die Förderung
  4. Wer die Förderung bekommt
  5. Was das Depot kostet
  6. Steuern: frei beim Sparen, voll im Alter
  7. So wird ausgezahlt
  8. Was aus Riester wird
  9. Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich
  10. Was wir kritisch sehen
  11. Für wen es sich lohnt
  12. Was Sie jetzt schon tun können

Das Altersvorsorgedepot ist die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Sie sparen in Fonds, ETFs oder Anleihen, der Staat legt Zulagen von bis zu 540 € im Jahr plus bis zu 300 € je Kind drauf, und ausgezahlt wird frühestens mit 65.

Der entscheidende Unterschied zu Riester: Niemand muss mehr garantieren, dass zu Rentenbeginn mindestens die Beiträge da sind. Diese Garantiepflicht hat Riester-Produkte teuer und renditeschwach gemacht. Beim Altersvorsorgedepot tragen Sie das Kursrisiko selbst und bekommen dafür die Chance auf höhere Erträge. Wir halten das für die richtige Richtung, sehen aber auch Lücken, vor allem bei den Kosten außerhalb des Standarddepots.

Wo das Gesetz steht und was noch fehlt

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, am 29. Mai 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Teile, die das neue Förderrecht und die neuen Produkte betreffen, treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Das Gesetz ist also beschlossene Sache. Offen sind drei Dinge, die für Sparer praktisch wichtig sind:

  • Zertifizierte Produkte. Jeder Vertrag braucht eine Zertifizierung beim Bundeszentralamt für Steuern. Stand September 2026 ist noch keines zertifiziert. Was über Angebote von Banken, Brokern und Fondsgesellschaften bekannt ist, stammt aus Presseberichten und Ankündigungen, nicht aus bestätigten Produktunterlagen.
  • Das öffentliche Standarddepot. Das Gesetz erlaubt ein Standarddepot durch einen öffentlichen Träger, eine Art Staatsfonds. Die nötige Verordnung gibt es noch nicht, einen Träger auch nicht. Die Bundesregierung schrieb im Juni 2026, die Abstimmungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat angeregt, die Bundesbank zu prüfen. Dass es zum 1. Januar 2027 startet, halten wir für unwahrscheinlich.
  • Auslegungsfragen. Eine betrifft Familien: Ob bei mehreren Kindern ein Eigenbeitrag von 300 € für jedes Kind die volle Kinderzulage auslöst, ist noch nicht abschließend geklärt.

Vier Produktformen, ein Förderrecht

Unter dem Begriff „Altersvorsorgedepot“ werden oft alle neuen Produkte zusammengefasst. Das Gesetz unterscheidet vier Vertragsarten, die alle dieselbe Förderung bekommen können.

Vertragsart Was drin ist Garantie Kostendeckel
Altersvorsorgedepot-Vertrag Fonds und ETFs, Anleihen nach Auswahl keine keiner, nur Ausweis
Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge zwei vom Anbieter festgelegte Fonds, Lebenszyklus keine 1,0 % Effektivkosten
Garantieprodukt vom Anbieter gestaltet 80 % oder 100 % der Beiträge inkl. Zulagen keiner
Auszahlungsprodukt nur für die Auszahlphase übertragenen Kapitals je nach Produkt keiner

Das Altersvorsorgedepot im engeren Sinn

Im Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1b AltZertG dürfen nur bestimmte Anlagen liegen: OGAW-Fonds und ETFs, offene Publikums-AIF und ELTIF, jeweils höchstens in Risikoklasse 5 nach PRIIP-Verordnung, außerdem Staatsanleihen der Eurozone, Anleihen öffentlicher Körperschaften sowie Anleihen der EU, der EIB und des EFSF. Einzelaktien sind ausgeschlossen. Ob Sie die Fonds selbst auswählen dürfen, hängt davon ab, was Sie mit dem Anbieter vereinbaren. Den Rentenbeginn legen Sie in einem Korridor von mindestens fünf Jahren fest.

Ein breit streuender Welt-Aktien-ETF passt nach diesen Regeln in der Regel hinein. Ob ein bestimmter Fonds zugelassen ist, entscheidet aber seine Risikoklasse, und die steht im Basisinformationsblatt.

Das Standarddepot

Das Standarddepot ist für Menschen gedacht, die nicht selbst auswählen wollen. Der Anbieter legt zwei Fonds fest: einen sicherheitsorientierten (Risikoklasse 1 bis 2) und einen chancenorientierten (Risikoklasse 3 bis 5). Sie bestimmen die Aufteilung, sonst gilt die Voreinstellung des Anbieters. Fünf Jahre vor Auszahlungsbeginn dürfen höchstens 50 % im chancenreichen Fonds liegen, zwei Jahre vorher höchstens 30 %, es sei denn, Sie verlangen etwas anderes. Die Effektivkosten sind auf 1,0 % im Jahr gedeckelt. Der Abschluss ist online möglich.

Jeder Anbieter, der Altersvorsorgedepots oder Garantieprodukte verkaufen will, muss auch mindestens ein Standarddepot anbieten, notfalls über einen Kooperationspartner. Das ist eine der besten Ideen des Gesetzes, weil es eine günstige Grundversorgung erzwingt.

Garantie- und Auszahlungsprodukte

Wer die alte Sicherheit nicht aufgeben will, kann ein Garantieprodukt wählen. Der Anbieter garantiert dann zu Beginn der Auszahlphase 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen. Das kostet Rendite, weil ein Teil des Geldes sicher angelegt werden muss. Das Auszahlungsprodukt schließlich dient nur dazu, angespartes Kapital für die Rentenphase aufzunehmen.

So hoch ist die Förderung

Die Förderung besteht aus Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen, und einem möglichen Steuervorteil über die Einkommensteuererklärung.

Baustein Höhe
Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 €
Kinderzulage 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je kindergeldberechtigtem Kind
Berufseinsteigerbonus einmalig 200 €, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 sind
Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr, darunter keine Zulage
Sonderausgabenabzug bis 1.800 € zuzüglich der Zulage, mit Günstigerprüfung

Die Staffelung hat eine klare Logik: Die ersten Euro werden am stärksten gefördert. Wer 30 € im Monat spart, also 360 € im Jahr, bekommt 180 € Grundzulage, eine Förderquote von 50 %. Wer 150 € im Monat spart, bekommt 540 €, also 30 %. Einen eigenen Bonus für Geringverdiener gibt es nicht; die hohe Quote auf kleine Beiträge übernimmt diese Rolle.

Beim Finanzamt prüft die Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Wenn ja, erhalten Sie die Differenz als Steuerermäßigung. Das lohnt sich vor allem für Gutverdiener. Alle Details, Rechenwege und Sonderfälle stehen im Artikel Förderung des Altersvorsorgedepots.

In einen einzelnen Vertrag dürfen Sie bis zu 6.840 € im Jahr einzahlen. Gefördert werden aber nur 1.800 €. Und bei Verträgen, die ab 2027 abgeschlossen werden, gibt es ab dem dritten Vertrag keine Förderung mehr.

RechnerFörderrechner AltersvorsorgedepotGrundzulage, Kinderzulage, Bonus und Steuervorteil für Ihren Beitrag ab 2027.

Wer die Förderung bekommt

Unmittelbar förderberechtigt sind wie bei Riester alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind: Angestellte, Auszubildende, Eltern in Kindererziehungszeiten, pflichtversicherte Selbstständige. Beamte, Richter und Soldaten sind dabei, wenn sie bis zum Ende des Beitragsjahres gegenüber ihrer Besoldungsstelle einwilligen.

Neu sind zwei Gruppen. Erstens Selbstständige unter 67 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, sofern sie für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben. Zweitens Arbeitnehmer, die Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, etwa angestellte Ärztinnen oder Anwälte, ebenfalls mit Einwilligung.

Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung sind mittelbar berechtigt. Sie brauchen einen eigenen Vertrag, müssen mindestens 120 € im Jahr einzahlen und erhalten bis zu 175 € Grundzulage. Wer genau dazugehört und wo es Grenzfälle gibt, etwa bei Minijobs, erklärt der Artikel Wer ist förderberechtigt?

Was das Depot kostet

Kosten sind der Punkt, an dem Riester gescheitert ist, und sie bleiben auch beim Nachfolger das Thema. Das Gesetz setzt einen harten Deckel nur beim Standarddepot: höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr, gemessen mit dem Gesamtkostenindikator nach PRIIP-Verordnung. Im Entwurf standen noch 1,5 %; der Finanzausschuss hat den Deckel gesenkt.

Für das frei gestaltete Altersvorsorgedepot und für Garantieprodukte gibt es keinen Deckel, nur die Pflicht, die Effektivkosten auszuweisen. Hier werden sich günstige und teure Angebote stark unterscheiden. Beim Anbieterwechsel ist die Belastung dagegen gut begrenzt: Der alte Anbieter darf höchstens 150 € verlangen und nur in den ersten fünf Vertragsjahren, der neue keine Abschlusskosten auf das übertragene Kapital. Wie Sie Kosten vergleichen und warum schon ein halber Prozentpunkt über 30 Jahre viel ausmacht, steht unter Kosten und Kostendeckel.

Steuern: frei beim Sparen, voll im Alter

In der Ansparphase bleiben Erträge im Vertrag steuerfrei, es wird keine Abgeltungsteuer abgezogen. Im Gegenzug wird die Auszahlung nach § 22 Nr. 5 EStG voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Das Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung.

Ob das ein gutes Geschäft ist, hängt davon ab, wie hoch Ihr Steuersatz im Alter im Vergleich zu heute ist. Für die meisten Menschen sinkt er im Ruhestand, weil das Einkommen niedriger ist. Garantiert ist das nicht. Mehr dazu im Artikel Steuern im Alter.

So wird ausgezahlt

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, früher nur, wenn Sie vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen. Spätestens mit 70 muss sie erstmals beginnen. Wer bei einem neuen Vertrag nichts vereinbart, bekommt ab 65.

Sie haben zwei Grundformen zur Wahl:

  • Einen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Geburtstag. Die Rate wird mindestens alle drei Jahre neu festgesetzt; was am Ende übrig bleibt, wird ausgezahlt.
  • Eine lebenslange Rente, entweder zu 100 % als Leibrente oder zu 80 % als Leibrente und zu 20 % als fondsgebundene, schwankende lebenslange Zahlung. Eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren ist möglich.

Zusätzlich dürfen Sie zu Beginn bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnehmen. Sehr kleine Ansprüche können abgefunden werden. Der Auszahlplan bis 85 ist bewusst keine Versicherung gegen ein sehr langes Leben. Wer 95 wird, muss das anders absichern. Die Varianten mit Beispielen stehen im Artikel zur Auszahlphase.

Was aus Riester wird

Neue Riester-Verträge alter Art gibt es ab 2027 nicht mehr. Bestehende Verträge laufen weiter und behalten die alte Förderung, also 175 € Grundzulage, 185 € oder 300 € Kinderzulage und den Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens, bis zum Beginn der Auszahlung.

Sie haben vier Wege: weiterlaufen lassen, ruhen lassen, per Erklärung ins neue Recht wechseln oder das Kapital steuerfrei in ein neues Produkt übertragen. Welcher passt, hängt vom Altvertrag ab. Wir haben die Optionen mit Rechenbeispielen im Artikel Riester wechseln oder behalten aufgeschrieben.

Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich

Riester (Altvertrag) Altersvorsorgedepot ab 2027
Beitragsgarantie Pflicht freiwillig (Garantieprodukt)
Grundzulage 175 € bis 540 €
Kinderzulage 185 € oder 300 € bis 300 €
Berufseinsteigerbonus – einmalig 200 €
Förderhöchstbetrag 2.100 € einschließlich Zulage 1.800 € zuzüglich Zulage
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens 120 €
Selbstständige meist nicht gefördert gefördert (unter 67, mit Steuererklärung)
Kostendeckel keiner 1,0 % im Standarddepot
Auszahlbeginn ohne Vereinbarung 62 (Verträge 2012–2026) 65

Was wir kritisch sehen

Das Gesetz ist ein großer Fortschritt gegenüber Riester, aber nicht fehlerfrei.

Der Kostendeckel gilt nur für das Standarddepot. Gerade im frei gestalteten Depot und bei Garantieprodukten kann ein Anbieter mit Fonds, Verwaltungsgebühren und Provisionen wieder bei Kosten landen, die einen großen Teil der Förderung aufzehren. Wer nicht selbst vergleicht, ist auf Transparenz angewiesen, die es bisher nur als Ausweispflicht gibt.

Die Bindung ist lang. Wer mit 30 einsteigt, kommt 35 Jahre lang nicht ohne Verlust der Förderung an sein Geld. Für Notfälle braucht es daneben Rücklagen.

Die Übergangsregel für Riester-Verträge ist schwer durchschaubar. Dass ein Neuabschluss automatisch alle Altverträge umstellt, dürften viele erst bemerken, wenn es passiert ist. Hier hätten wir uns eine Beratungs- oder Hinweispflicht beim Abschluss gewünscht; eine solche haben wir im Gesetz nicht gefunden.

Und schließlich das Kursrisiko. Ohne Garantie kann das Depot kurz vor der Rente deutlich im Minus stehen. Der Lebenszyklus im Standarddepot dämpft das, schließt es aber nicht aus.

Für wen es sich lohnt

Am meisten holen Familien und junge Menschen heraus. Eine Mutter mit zwei Kindern, die 50 € im Monat einzahlt, bekommt 840 € Zulagen im Jahr, mehr als sie selbst einzahlt. Eine 19-jährige Auszubildende erhält im ersten Jahr auf 360 € Eigenbeitrag 380 € Zulagen. Für Durchschnittsverdiener ohne Kinder sind 30 % bis gut 32 % Förderquote auf den Eigenbeitrag ein solider Wert, der kaum anderswo zu bekommen ist.

Weniger eindeutig ist es bei Gutverdienern, die im Alter mit einem hohen Steuersatz rechnen, und bei allen, die das Geld möglicherweise vor 65 brauchen. Sieben ausführlich gerechnete Fälle finden Sie unter Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?. Wer schwankt, ob gefördertes oder freies Sparen besser passt, findet den direkten Vergleich unter Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Was Sie jetzt schon tun können

Bis Ende 2026 können Sie nichts abschließen, was bereits nach neuem Recht gefördert wird. Sinnvoll vorbereiten lässt sich trotzdem einiges:

  1. Einen bestehenden Riester-Vertrag prüfen: Abschlussdatum, Kosten, Garantien, bisherige Zulagen. Das entscheidet, ob Sie ihn behalten, umstellen oder übertragen.
  2. Den eigenen Förderstatus klären. Beamte sollten die Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle im Blick haben, Selbstständige die Steuererklärung für 2027.
  3. Den Betrag festlegen. Für viele sind 30 € im Monat der Einstieg mit dem besten Hebel, 150 € im Monat schöpfen die Grundzulage voll aus. Eltern sollten mindestens 300 € im Jahr je Kind einzahlen.
  4. Angebote erst vergleichen, wenn sie zertifiziert sind. Eine Vorregistrierung bei einem Anbieter ersetzt keinen Vergleich von Kosten und Fondsauswahl.

Die neue Förderung gilt für das ganze Beitragsjahr 2027. Es gibt deshalb keinen Grund, im Januar überstürzt abzuschließen.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die neue Förderung gilt ab dem 1. Januar 2027 für Beiträge ab dem Beitragsjahr 2027. Das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet. Ob zum Jahresstart bereits zertifizierte Produkte verfügbar sind, hängt von der Zertifizierung beim Bundeszentralamt für Steuern ab; Stand September 2026 ist noch keines zertifiziert.
Wie viel Zulage gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, zusammen höchstens 540 € im Jahr. Je kindergeldberechtigtem Kind kommen bis zu 300 € Kinderzulage dazu. Wer unter 25 ist, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Standarddepot?
Im Altersvorsorgedepot können Sie aus einer breiten Palette zugelassener Fonds und Anleihen wählen, einen Kostendeckel gibt es nicht. Das Standarddepot ist die einfache Variante mit zwei vom Anbieter festgelegten Fonds, automatischer Risikoreduzierung vor Rentenbeginn und höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr.
Kann ich Geld aus dem Altersvorsorgedepot vor 65 entnehmen?
Grundsätzlich nicht. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 oder früher, wenn Sie vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen. Wer vorher kündigt, ohne auf einen anderen zertifizierten Vertrag zu übertragen, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft weiter und wird bis zum Auszahlungsbeginn nach altem Recht gefördert. Schließen Sie aber ab 2027 einen neuen zertifizierten Vertrag ab, gilt für alle Ihre Verträge das neue Recht. Das kann vorteilhaft sein, in manchen Fällen aber auch Zulagen kosten.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Garantie?
Nein, das Altersvorsorgedepot und das Standarddepot haben keine Beitragsgarantie. Der Depotwert kann schwanken und auch unter die Summe der Einzahlungen fallen. Wer eine Garantie möchte, kann ein Garantieprodukt wählen, bei dem der Anbieter 80 % oder 100 % der Beiträge zu Rentenbeginn garantiert.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156
  2. Deutscher Bundestag – Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen (27.03.2026)
  3. Deutsche Rentenversicherung – Bundesrat billigt Reform der privaten Altersvorsorge (08.05.2026)
  4. BT-Drs. 21/6726 – Antwort der Bundesregierung zum öffentlichen Standarddepot
  5. Haufe – Altersvorsorgereformgesetz im Überblick
  6. dejure.org – BGBl. 2026 I Nr. 156

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