Rechner

Förderrechner Altersvorsorgedepot

Wie viel legt der Staat auf Ihren Beitrag ins Altersvorsorgedepot drauf? Der Rechner ermittelt Zulagen und Steuervorteil nach dem Altersvorsorgereformgesetz und zeigt, was bis zur Rente daraus werden kann.

Aktualisiert am von Felix Hilck

Ihre Angaben

Wie sind Sie förderberechtigt?
Selbst förderberechtigt sind z. B. Angestellte, Beamte mit Einwilligung und ab 2027 Selbstständige unter 67. „Über den Ehepartner“: Sie selbst sind nicht förderberechtigt, Ihr Ehepartner schon. Dann gibt es höchstens 175 € Grundzulage.
€
Mindestens 120 €, gefördert bis 1.800 €. Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 € im Jahr.
Kinder mit Kindergeld, deren Zulage Ihnen zugeordnet ist.
Jahre
Unter 25: einmalig 200 € Bonus.
€ / Jahr
Steht im letzten Steuerbescheid. Grob: Bruttojahresgehalt minus etwa 20 %.
Veranlagung
Bei Zusammenveranlagung bitte das gemeinsame Einkommen eintragen.
Jahre
%
Kosten und Annahmen
% p. a.
Das Standarddepot darf höchstens 1,0 % kosten.
Kinderzulage bei mehreren Kindern
Das Gesetz sagt „100 % der Beiträge, höchstens 300 € pro Kind“. Ob 300 € Eigenbeitrag für jedes Kind die volle Zulage auslösen, ist noch nicht durch ein BMF-Schreiben bestätigt.

Ergebnis

Staatliche Förderung im Jahr

–

Grundzulage
Kinderzulage
Bonus (einmalig)
Zusätzlicher Steuervorteil
Förderquote
Kapital zum Rentenbeginn

Förderung nach dem Altersvorsorgereformgesetz für Beiträge ab 2027. Steuer nach dem Tarif 2026 ohne Soli und Kirchensteuer. Der Steuervorteil fließt aufs Konto, nicht in den Vertrag, und ist im Kapital nicht enthalten. Kapital vor Steuern, die Auszahlung wird nachgelagert voll besteuert.

Inhalt
  1. So rechnet der Förderrechner
  2. Ein durchgerechnetes Beispiel
  3. Grenzen des Rechners
  4. Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können

Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner sehen Sie, welche Förderung Ihr Jahresbeitrag ab 2027 auslöst: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und ein möglicher Steuervorteil. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das seit Mai 2026 im Bundesgesetzblatt steht und für Beiträge ab dem 1. Januar 2027 gilt.

So rechnet der Förderrechner

Grundzulage. Nach § 84 EStG in der neuen Fassung gibt es zwei Stufen: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil darüber bis 1.800 €. Als Formel: 0,5 × min(Beitrag; 360) + 0,25 × (min(Beitrag; 1.800) − 360). Mehr als 540 € Grundzulage sind nicht möglich. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu.

Kinderzulage. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen, gibt es 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € (§ 85 EStG n. F.). Hier ist das Gesetz nicht ganz eindeutig: Nach dem Wortlaut bekommen Eltern von drei Kindern schon mit 300 € Eigenbeitrag dreimal 300 €. Denkbar ist aber auch, dass die Verwaltung die Kinderzulage insgesamt auf den Eigenbeitrag begrenzt. Der Rechner rechnet standardmäßig nach dem Wortlaut; unter „Kosten und Annahmen“ können Sie die strengere Lesart einstellen.

Mindesteigenbeitrag. Unter 120 € im Jahr gibt es gar keine Zulage (§ 86 EStG n. F.). Anders als bei Riester wird nicht mehr anteilig gekürzt.

Steuervorteil. Beiträge bis 1.800 € plus die dazugehörige Zulage dürfen Sie als Sonderausgaben abziehen. Das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis daraus mit der Zulage (Günstigerprüfung, § 10a Abs. 2 EStG). Ist die Ersparnis größer, bekommen Sie die Differenz mit dem Steuerbescheid. Der Rechner ermittelt die Ersparnis exakt mit dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, bei Zusammenveranlagung mit dem Splittingverfahren. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben außen vor, sie würden den Vorteil leicht erhöhen.

Kapital zum Rentenbeginn. Der Beitrag fließt in zwölf Monatsraten ins Depot, die Zulagen kommen einmal im Jahr dazu. Der Steuervorteil landet auf Ihrem Konto und nicht im Vertrag, deshalb fehlt er in der Projektion.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Über 35 Jahre mit 5 % Rendite und 0,5 % Kosten wachsen 42.000 € Eigenbeiträge und 24.150 € Zulagen auf rund 156.000 € an – vorausgesetzt, Beitrag und Kinderzulage bleiben gleich. In Wirklichkeit endet die Kinderzulage, sobald das Kindergeld wegfällt.

Anders sieht es bei einem Single ohne Kinder mit 60.000 € zu versteuerndem Einkommen und 1.800 € Beitrag aus: Die Grundzulage beträgt 540 €, die Steuerersparnis aus 2.340 € Sonderausgaben aber 894 €. Das Finanzamt erstattet deshalb zusätzlich 354 €, die Förderung steigt auf 894 € oder knapp 50 % des Beitrags.

Grenzen des Rechners

  • Kinderzulage und Beitrag sind über die ganze Laufzeit konstant angenommen.
  • Die Günstigerprüfung rechnet mit Ihrem heutigen Einkommen und dem Tarif 2026. Ab 2027 steigt der Grundfreibetrag voraussichtlich, der Entwurf dazu ist aber noch nicht beschlossen.
  • Mittelbar Berechtigte (nicht förderberechtigte Ehepartner) erhalten höchstens 175 € Grundzulage. Einen eigenen Sonderausgabenabzug rechnet der Rechner für sie nicht.
  • Rendite und Kosten sind Annahmen. Das Standarddepot darf höchstens 1,0 % Effektivkosten verlangen; bei anderen Altersvorsorgedepots gibt es keinen Deckel. Mehr dazu im Artikel Kosten beim Altersvorsorgedepot.
  • Das Kapital ist vor Steuern gerechnet. Die Auszahlungen werden im Alter voll besteuert, siehe Steuern im Alter.

Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können

Die höchste Förderquote erreichen kleine Beiträge: Auf die ersten 360 € gibt es 50 %, bei Eltern kommt die Kinderzulage oben drauf. Wer mehr einzahlen kann, sollte prüfen, ob sich die 1.800 € wegen des Steuervorteils lohnen. Beiträge über 1.800 € werden nicht mehr gefördert – hier ist ein frei verfügbarer ETF-Sparplan oft die flexiblere Wahl, wie der Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan zeigt.

Die Förderregeln im Detail erklärt der Artikel Förderung des Altersvorsorgedepots, die Besonderheiten für Familien stehen unter Altersvorsorgedepot für Familien. Wenn Sie noch einen Riester-Vertrag haben, rechnen Sie vor dem Abschluss mit dem Rechner Riester vs. Altersvorsorgedepot nach: Ein neuer Vertrag zieht alle alten Verträge ins neue Recht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Ab 2027 gibt es 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 % auf den Teil von 360,01 € bis 1.800 €. Wer 1.800 € einzahlt, erhält also 180 € plus 360 €, zusammen 540 € Grundzulage. Unter 25-Jährige bekommen einmalig 200 € zusätzlich.
Wie viel Kinderzulage gibt es ab 2027?
Für jedes Kind mit Kindergeld 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € pro Kind. Nach dem Wortlaut reichen 300 € Eigenbeitrag, um für jedes Kind die vollen 300 € zu bekommen. Ein BMF-Schreiben, das diese Auslegung bestätigt, gibt es Stand September 2026 noch nicht.
Was ist der Mindesteigenbeitrag beim Altersvorsorgedepot?
120 € im Jahr. Wer weniger einzahlt, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage. Anders als bei Riester hängt der Mindestbeitrag nicht mehr vom Einkommen ab und es gibt keine anteilige Kürzung – entweder die 120 € sind erreicht oder nicht.
Lohnt sich der Steuervorteil zusätzlich zur Zulage?
Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug (bis 1.800 € plus Zulage) mehr Steuer spart als die Zulage wert ist. Nur die Differenz gibt es zusätzlich. Mit 1.800 € Beitrag ist das bei Singles ohne Kinder nach dem Tarif 2026 schon ab rund 19.000 € zu versteuerndem Einkommen der Fall, mit einem Kind erst ab rund 42.000 €.
Bekomme ich als nicht berufstätiger Ehepartner eine Zulage?
Ja, wenn Ihr Ehepartner selbst förderberechtigt ist und Sie einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr haben. Die Grundzulage ist dann auf 175 € begrenzt und wird aus den Beiträgen Ihres Ehepartners berechnet.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (§§ 10a, 84–86 EStG n. F.)
  2. § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
  3. Deutscher Bundestag – Beschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge
  4. Deutsche Rentenversicherung – Bundesrat stimmt Reform der privaten Altersvorsorge zu

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Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Ihre persönlichen Unterlagen.