Inhalt
Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner sehen Sie, welche Förderung Ihr Jahresbeitrag ab 2027 auslöst: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und ein möglicher Steuervorteil. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das seit Mai 2026 im Bundesgesetzblatt steht und für Beiträge ab dem 1. Januar 2027 gilt.
So rechnet der Förderrechner
Grundzulage. Nach § 84 EStG in der neuen Fassung gibt es zwei Stufen: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil darüber bis 1.800 €. Als Formel: 0,5 × min(Beitrag; 360) + 0,25 × (min(Beitrag; 1.800) − 360). Mehr als 540 € Grundzulage sind nicht möglich. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu.
Kinderzulage. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen, gibt es 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € (§ 85 EStG n. F.). Hier ist das Gesetz nicht ganz eindeutig: Nach dem Wortlaut bekommen Eltern von drei Kindern schon mit 300 € Eigenbeitrag dreimal 300 €. Denkbar ist aber auch, dass die Verwaltung die Kinderzulage insgesamt auf den Eigenbeitrag begrenzt. Der Rechner rechnet standardmäßig nach dem Wortlaut; unter „Kosten und Annahmen“ können Sie die strengere Lesart einstellen.
Mindesteigenbeitrag. Unter 120 € im Jahr gibt es gar keine Zulage (§ 86 EStG n. F.). Anders als bei Riester wird nicht mehr anteilig gekürzt.
Steuervorteil. Beiträge bis 1.800 € plus die dazugehörige Zulage dürfen Sie als Sonderausgaben abziehen. Das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis daraus mit der Zulage (Günstigerprüfung, § 10a Abs. 2 EStG). Ist die Ersparnis größer, bekommen Sie die Differenz mit dem Steuerbescheid. Der Rechner ermittelt die Ersparnis exakt mit dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, bei Zusammenveranlagung mit dem Splittingverfahren. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben außen vor, sie würden den Vorteil leicht erhöhen.
Kapital zum Rentenbeginn. Der Beitrag fließt in zwölf Monatsraten ins Depot, die Zulagen kommen einmal im Jahr dazu. Der Steuervorteil landet auf Ihrem Konto und nicht im Vertrag, deshalb fehlt er in der Projektion.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Über 35 Jahre mit 5 % Rendite und 0,5 % Kosten wachsen 42.000 € Eigenbeiträge und 24.150 € Zulagen auf rund 156.000 € an – vorausgesetzt, Beitrag und Kinderzulage bleiben gleich. In Wirklichkeit endet die Kinderzulage, sobald das Kindergeld wegfällt.
Anders sieht es bei einem Single ohne Kinder mit 60.000 € zu versteuerndem Einkommen und 1.800 € Beitrag aus: Die Grundzulage beträgt 540 €, die Steuerersparnis aus 2.340 € Sonderausgaben aber 894 €. Das Finanzamt erstattet deshalb zusätzlich 354 €, die Förderung steigt auf 894 € oder knapp 50 % des Beitrags.
Grenzen des Rechners
- Kinderzulage und Beitrag sind über die ganze Laufzeit konstant angenommen.
- Die Günstigerprüfung rechnet mit Ihrem heutigen Einkommen und dem Tarif 2026. Ab 2027 steigt der Grundfreibetrag voraussichtlich, der Entwurf dazu ist aber noch nicht beschlossen.
- Mittelbar Berechtigte (nicht förderberechtigte Ehepartner) erhalten höchstens 175 € Grundzulage. Einen eigenen Sonderausgabenabzug rechnet der Rechner für sie nicht.
- Rendite und Kosten sind Annahmen. Das Standarddepot darf höchstens 1,0 % Effektivkosten verlangen; bei anderen Altersvorsorgedepots gibt es keinen Deckel. Mehr dazu im Artikel Kosten beim Altersvorsorgedepot.
- Das Kapital ist vor Steuern gerechnet. Die Auszahlungen werden im Alter voll besteuert, siehe Steuern im Alter.
Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können
Die höchste Förderquote erreichen kleine Beiträge: Auf die ersten 360 € gibt es 50 %, bei Eltern kommt die Kinderzulage oben drauf. Wer mehr einzahlen kann, sollte prüfen, ob sich die 1.800 € wegen des Steuervorteils lohnen. Beiträge über 1.800 € werden nicht mehr gefördert – hier ist ein frei verfügbarer ETF-Sparplan oft die flexiblere Wahl, wie der Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan zeigt.
Die Förderregeln im Detail erklärt der Artikel Förderung des Altersvorsorgedepots, die Besonderheiten für Familien stehen unter Altersvorsorgedepot für Familien. Wenn Sie noch einen Riester-Vertrag haben, rechnen Sie vor dem Abschluss mit dem Rechner Riester vs. Altersvorsorgedepot nach: Ein neuer Vertrag zieht alle alten Verträge ins neue Recht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Wie viel Kinderzulage gibt es ab 2027?
Was ist der Mindesteigenbeitrag beim Altersvorsorgedepot?
Lohnt sich der Steuervorteil zusätzlich zur Zulage?
Bekomme ich als nicht berufstätiger Ehepartner eine Zulage?
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (§§ 10a, 84–86 EStG n. F.)
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
- Deutscher Bundestag – Beschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung – Bundesrat stimmt Reform der privaten Altersvorsorge zu
Wir prüfen Zahlen und Fristen regelmäßig. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Ihre persönlichen Unterlagen.