Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot für Familien: Kinderzulage, Eltern, Alleinerziehende

Für Eltern ist das Altersvorsorgedepot das großzügigste Förderangebot der Reform. Mit wenig Eigenbeitrag lässt sich viel Zulage holen, wenn man zwei Details kennt, die noch nicht geklärt sind oder leicht übersehen werden.

Aktualisiert am 8 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage von 100 % der Beiträge, höchstens 300 € im Jahr.
  • Ungeklärt ist, ob 300 € Eigenbeitrag bei mehreren Kindern für jedes Kind die volle Zulage auslösen. Sicher ist, wer mindestens 300 € je Kind einzahlt.
  • Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern bekommt für 600 € Eigenbeitrag 840 € Zulagen im Jahr.
  • Wer einen alten Riester-Vertrag hat, zieht mit einem Neuabschluss alle Altverträge ins neue Recht. Paare mit Altvertrag müssen zusätzlich die Ehegatten-Falle beachten.
Inhalt
  1. So funktioniert die Kinderzulage
  2. Die offene Frage bei mehreren Kindern
  3. Was Eltern im Jahr an Zulagen bekommen
  4. Alleinerziehende
  5. Elternzeit und Kindererziehungszeit
  6. Verheiratete Eltern: wer bekommt die Kinderzulage?
  7. Und die Kinder selbst? Die geplante Frühstart-Rente
  8. Was wir Eltern raten

Eltern bekommen im Altersvorsorgedepot für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage von 100 % ihrer Beiträge, höchstens 300 € im Jahr. Zusammen mit der Grundzulage fließt dadurch schon bei kleinen Beiträgen mehr Geld vom Staat ins Depot, als man selbst einzahlt.

Für Familien, vor allem für Alleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen, ist das Altersvorsorgedepot damit das stärkste Argument der ganzen Reform. Zwei Punkte sollten Sie vor dem Abschluss aber kennen: eine offene Auslegungsfrage bei mehreren Kindern und die Wirkung eines Neuabschlusses auf alte Riester-Verträge. Stand: September 2026.

So funktioniert die Kinderzulage

Die Regel steht in § 85 Abs. 1 EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes. Sie gilt für Beiträge ab dem Jahr 2027.

  • Für jedes Kind, für das Ihnen Kindergeld zusteht, gibt es eine Kinderzulage.
  • Sie beträgt 100 % Ihrer Beiträge, höchstens 300 € pro Kind und Jahr.
  • Voraussetzung ist der Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Wer weniger einzahlt, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage.
  • Die Grundzulage kommt zusätzlich: 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf den Teil zwischen 360 und 1.800 €.

Der Unterschied zu Riester ist deutlich. Dort gab es je nach Geburtsjahr des Kindes 185 € oder 300 €, und die volle Zulage setzte einen Eigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens voraus. Wer weniger zahlte, bekam die Zulagen nur anteilig. Jetzt entscheidet allein der eigene Beitrag in Euro, das Einkommen spielt keine Rolle mehr.

Eine Konsequenz daraus: Die Kinderzulage belohnt die ersten Euro am stärksten. Mit 300 € Eigenbeitrag holen Eltern eines Kindes bereits die volle Kinderzulage. Jeder weitere Euro bringt nur noch die Grundzulage von 50 % oder 25 %.

Die offene Frage bei mehreren Kindern

Beim Wortlaut „100 % der Beiträge, höchstens 300 € pro Kind“ sind zwei Lesarten möglich. Die erste: Jedes Kind löst für sich eine Zulage von bis zu 300 € aus, und dieselben Beiträge zählen für jedes Kind. Die zweite: Die Beiträge werden nur einmal zu 100 % bezuschusst, die Obergrenze liegt bei 300 € mal Kinderzahl. Bis ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vorliegt, halten wir das für ungeklärt.

Unsere Empfehlung für Eltern mit mehreren Kindern ist deshalb einfach: Planen Sie mindestens 300 € Eigenbeitrag pro Kind und Jahr ein, bei zwei Kindern also 50 € im Monat, bei drei Kindern 75 €. Dann sind Sie unabhängig davon, wie die Frage später entschieden wird.

Was Eltern im Jahr an Zulagen bekommen

Die folgende Tabelle rechnet die Zulagen für typische Beiträge vor. Die Beiträge sind so gewählt, dass beide Lesarten dasselbe Ergebnis liefern. Den Berufseinsteigerbonus von 200 € für unter 25-Jährige haben wir weggelassen.

Kinder Eigenbeitrag im Jahr Grundzulage Kinderzulage Zulagen gesamt Zulage je Euro Eigenbeitrag
1 300 € 150 € 300 € 450 € 1,50 €
1 1.800 € 540 € 300 € 840 € 0,47 €
2 600 € 240 € 600 € 840 € 1,40 €
2 1.800 € 540 € 600 € 1.140 € 0,63 €
3 900 € 315 € 900 € 1.215 € 1,35 €
3 1.800 € 540 € 900 € 1.440 € 0,80 €

Die letzte Spalte zeigt den Effekt: Bis zur Grenze von 300 € je Kind legt der Staat auf jeden eingezahlten Euro mehr als einen Euro drauf. Über dieser Grenze sinkt der Zuschuss deutlich. Ob sich der höhere Beitrag trotzdem lohnt, hängt davon ab, ob Sie das Geld übrig haben und ob Sie zusätzlich vom Steuerabzug profitieren. Weitere Lebenslagen rechnen wir im Artikel Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot? durch.

Alleinerziehende

Für Alleinerziehende ist die Rechnung besonders günstig, weil die Kinderzulage nicht vom Einkommen abhängt und bei geringem Budget der Anteil der Förderung am höchsten ist.

Wichtig für die Planung: Die Kinderzulage gibt es nur, solange für das Kind Kindergeld zusteht. Endet der Kindergeldanspruch, fällt auch die Kinderzulage weg, und es bleibt die Grundzulage. Wer heute mit 50 € im Monat startet, sollte die Rate später nicht unbedingt senken. Die Grundzulage allein bringt auf 600 € nur noch 240 €.

Elternzeit und Kindererziehungszeit

Eltern in der Kindererziehungszeit gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als pflichtversichert und sind deshalb unmittelbar förderberechtigt. Das gilt auch, wenn sie in dieser Zeit kein Einkommen haben.

Mit dem Mindestbeitrag von 120 € im Jahr gibt es für ein Kind 60 € Grundzulage und 120 € Kinderzulage, zusammen 180 €. Mit 300 € Eigenbeitrag sind es 150 € und 300 €, zusammen 450 €. Der Sprung zwischen beiden Beträgen zeigt, warum sich die 25 € im Monat eher lohnen als die 10 €: Die zusätzlichen 180 € Eigenbeitrag bringen 270 € mehr Zulage.

Verheiratete Eltern: wer bekommt die Kinderzulage?

Nach dem bisherigen Riester-Prinzip gibt es die Kinderzulage je Kind nur einmal. Haben beide Eltern einen Vertrag, stellt sich die Frage, bei wem sie ankommt. Das richtet sich nach der Zuordnung des Kindes. Wie diese Zuordnung im neuen Recht im Detail geregelt ist und ob sie sich zwischen den Eltern verschieben lässt, klären wir, sobald das BMF-Anwendungsschreiben zum Altersvorsorgereformgesetz vorliegt. Bis dahin sollten Eltern im Zulagenantrag genau angeben, für welches Kind sie die Zulage beantragen.

Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig und auch nicht in der Kindererziehungszeit, kann er über den Partner mittelbar förderberechtigt sein. Dann gilt ein eigener Mindestbeitrag von 120 € und eine Grundzulage von höchstens 175 €, die aus den Beiträgen des Partners berechnet wird. Einzelheiten dazu stehen im Artikel Wer ist förderberechtigt?.

Wann der Neuabschluss Familien Geld kostet

Für die meisten Eltern ist das neue Recht besser: 300 € Kinderzulage für alle Kinder statt teilweise 185 €, keine 4-%-Regel, höhere Grundzulage. Es gibt aber eine Konstellation, in der das alte Recht günstiger ist. Wer sehr wenig verdient, erreicht nach der 4-%-Regel schon mit einem kleinen Eigenbeitrag die vollen alten Zulagen.

Nehmen wir an, eine Mutter mit zwei Kindern hat einen Riester-Vertrag und muss wegen ihres geringen Vorjahreseinkommens nach altem Recht nur 120 € im Jahr einzahlen, um die vollen Zulagen zu bekommen: 175 € Grundzulage und, wenn beide Kinder die höhere Zulage auslösen, 2 × 300 € Kinderzulage, zusammen 775 €. Nach neuem Recht bringen dieselben 120 € nur 60 € Grundzulage und je nach Lesart 240 € oder 120 € Kinderzulage, also 300 € oder 180 €. Um wieder auf ein ähnliches Niveau zu kommen, müsste sie 600 € einzahlen und bekäme dann 840 €.

Das ist kein Grund, das Depot zu meiden, aber ein Grund zu rechnen. Mit dem Vergleichsrechner Riester vs. Altersvorsorgedepot können Sie beide Varianten gegenüberstellen.

Und die Kinder selbst? Die geplante Frühstart-Rente

Die Kinderzulage landet im Vertrag der Eltern und ist Teil ihrer eigenen Altersvorsorge. Davon getrennt plant die Bundesregierung die Frühstart-Rente: 10 € im Monat vom Staat für Kinder zwischen 6 und 18, angelegt in einem Standarddepot auf den Namen des Kindes. Stand September 2026 ist das nur ein Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, der geplante Start ist der 1. Januar 2027.

Beides schließt sich nicht aus. Für die eigene Rente der Eltern ist die Kinderzulage aber der deutlich größere Betrag: 300 € im Jahr pro Kind gegenüber 120 € im Jahr, die der Entwurf für die Frühstart-Rente vorsieht.

RechnerFörderrechner AltersvorsorgedepotGrundzulage, Kinderzulage, Bonus und Steuervorteil für Ihren Beitrag ab 2027.

Was wir Eltern raten

Wenn Sie Kinder mit Kindergeldanspruch haben, förderberechtigt sind und keinen alten Riester-Vertrag besitzen, ist ein Altersvorsorgedepot ab 2027 für Sie fast immer sinnvoll. Zahlen Sie mindestens 300 € je Kind im Jahr ein, damit die offene Auslegungsfrage Sie nicht betrifft. Mehr einzuzahlen lohnt sich, wenn das Budget es erlaubt, bringt aber pro Euro deutlich weniger.

Haben Sie oder Ihr Partner einen Riester-Vertrag, rechnen Sie zuerst. Für Gering- und Nichtverdiener mit kleinem Pflichtbeitrag nach altem Recht kann es sinnvoll sein, beim Bestandsvertrag zu bleiben, zumindest bis klar ist, wie die Kinderzulage bei mehreren Kindern ausgelegt wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?
Die Kinderzulage beträgt 100 % der eigenen Beiträge, höchstens 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Wer 300 € im Jahr einzahlt, bekommt für ein Kind also 300 € Kinderzulage und zusätzlich 150 € Grundzulage. Voraussetzung ist der Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr, sonst entfallen Grund- und Kinderzulage ganz.
Reichen 300 € Eigenbeitrag für die volle Kinderzulage bei zwei Kindern?
Das ist Stand September 2026 nicht sicher geklärt. Nach dem Wortlaut gibt es 300 € je Kind, man kann das Gesetz aber auch so lesen, dass dieselben 300 € Beitrag nur einmal bezuschusst werden. Bei zwei Kindern wären das 600 € oder 300 € Kinderzulage. Wer auf Nummer sicher gehen will, zahlt mindestens 600 € im Jahr ein.
Bekommen Eltern in Elternzeit die Förderung?
Ja. Während der Kindererziehungszeit sind Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt, auch ohne eigenes Einkommen. Sie müssen mindestens 120 € im Jahr einzahlen. Die Zulagen richten sich nach dem eigenen Beitrag, nicht nach dem Einkommen.
Gilt die Frühstart-Rente schon für mein Kind?
Nein, noch nicht. Die Frühstart-Rente mit 10 € im Monat für Kinder zwischen 6 und 18 ist Stand September 2026 nur ein Regierungsentwurf, den Bundestag und Bundesrat noch beschließen müssen. Sie ist ein eigener Vertrag auf den Namen des Kindes und hat mit der Kinderzulage im Vertrag der Eltern nichts zu tun.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (§§ 84–86, 90 EStG n. F.)
  2. Deutscher Bundestag – Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen
  3. Bundesfinanzministerium – Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz
  4. Haufe – Altersvorsorgereformgesetz im Überblick

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