Frühstart-Rente

Jahrgang 2020: Warum der erste Frühstart-Jahrgang Geld für 2026 nachgezahlt bekommt

Für die 2020 geborenen Kinder hat die Frühstart-Rente laut Gesetzentwurf schon begonnen, bevor es sie gibt. Der Anspruch zählt ab 2026, das Geld kommt frühestens 2027. Was das für Eltern der heute Sechsjährigen bedeutet.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Entwurf gilt die Frühstart-Rente erstmals für 2026, obwohl das Gesetz erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
  • Kinder des Jahrgangs 2020 haben ab dem Monat ihres 6. Geburtstags Anspruch. Die Monate aus 2026 werden nachgezahlt.
  • Je nach Geburtsmonat sind das 10 € (Dezember) bis 120 € (Januar) für 2026.
  • Insgesamt bekommt auch dieser Jahrgang höchstens 1.440 €, verteilt bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag.
  • Ohne Vertrag der Eltern fließt das Geld 2028 in die kollektive Anlage der Bundesbank.
Inhalt
  1. Nachzahlung nach Geburtsmonat
  2. Zwölf Jahre bis 2038
  3. Wann das Geld tatsächlich ankommt
  4. Was späte Anlage kostet
  5. Umzug im Jahr 2026
  6. Der Jahreswechsel 2019/2020
  7. Geschwister der Jahrgänge 2020 und 2021
  8. Was Eltern der Sechsjährigen bis Ende 2026 erledigen können

Kinder des Jahrgangs 2020 sind der erste Jahrgang der Frühstart-Rente. Nach dem Gesetzentwurf haben sie ab dem Monat ihres 6. Geburtstags im Jahr 2026 Anspruch auf 10 Euro pro Monat, und weil das Gesetz frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, werden die Beträge für 2026 nachgezahlt.

Möglich macht das § 30 des Entwurfs: Das Gesetz soll „erstmals für das Kalenderjahr 2026“ anzuwenden sein. Für die heute Sechsjährigen ist die Frühstart-Rente also rechnerisch schon angelaufen. Beschlossen ist sie trotzdem nicht. Der Entwurf liegt im Finanzausschuss des Bundestags, der Bundesrat muss noch zustimmen, und gerade eine Rückwirkung ist ein Punkt, der sich im Verfahren noch verschieben könnte.

Nachzahlung nach Geburtsmonat

Gezahlt wird laut Entwurf ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, beim Jahrgang 2020 also ab dem Monat des 6. Geburtstags. Daraus ergibt sich für 2026:

Geburtsmonat 2020 Monate mit Anspruch in 2026 Betrag für 2026
Januar 12 120 €
Februar 11 110 €
März 10 100 €
April 9 90 €
Mai 8 80 €
Juni 7 70 €
Juli 6 60 €
August 5 50 €
September 4 40 €
Oktober 3 30 €
November 2 20 €
Dezember 1 10 €

Das Beispiel aus einer Veröffentlichung des Versichererverbands GDV passt dazu: Ein Kind mit 6. Geburtstag im April 2026 bekommt 9 Monate nachgezahlt. Einzelne Darstellungen sprechen vom „Monat nach dem 6. Geburtstag“ als Beginn. Der Wortlaut von § 2 Abs. 2 und das GDV-Beispiel sprechen für den Geburtsmonat selbst. Maßgeblich ist die endgültige Gesetzesfassung.

Zwölf Jahre bis 2038

Auch für den Jahrgang 2020 gilt die Obergrenze von 1.440 Euro. Die letzte Zahlung ist für den Monat vor dem 18. Geburtstag fällig, also 2038, bei Januar-Kindern im Dezember 2037. Wer im Dezember 2020 geboren ist, bekommt 2026 nur 10 Euro, dafür aber bis November 2038 weiter Geld.

Wann das Geld tatsächlich ankommt

Hier wird es unscharf. Sicher ist nach dem Entwurf nur der Rahmen:

  • Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
  • Die ZfA zahlt vierteljährlich rückwirkend an den Anbieter eines Standarddepot-Vertrags.
  • Ohne Vertrag geht das Geld in die kollektive Anlage. Die startet erst mit dem Sondervermögen am 1. Januar 2028; für den Jahrgang 2020 fließt das Geld frühestens Anfang 2028 und spätestens bis zum 30. Juni 2028 dorthin.

Wann genau die Nachzahlung für 2026 auf dem Depot gutgeschrieben wird, ob gemeinsam mit dem ersten Quartal 2027 oder gesondert, geht aus den uns vorliegenden Unterlagen nicht hervor. Das hängt auch davon ab, wie schnell Anbieter zertifizierte Verträge anbieten und die ZfA ihre Verfahren aufsetzt. Rechnen Sie nicht damit, dass im Januar 2027 schon Geld im Depot liegt.

Was späte Anlage kostet

Viele Eltern fragen sich, ob sie sich beeilen müssen. Die ehrliche Antwort: Beim Geld geht es um kleine Beträge. Nehmen wir ein im April 2020 geborenes Kind. Bis Ende 2027 hat es 210 Euro Anspruch angesammelt. Werden diese im Schnitt ein Jahr später angelegt, fehlen bei 5 % Rendite rund 10 Euro Ertrag. Bis zum 67. Geburtstag wächst diese Lücke auf etwa 180 Euro (nominal) an. Das ist spürbar, aber kein Grund für Panik.

Der eigentliche Unterschied liegt woanders. In der kollektiven Anlage haben Sie keinen Einfluss darauf, wie angelegt wird, Verluste gleicht der Bund nicht aus, und das Geld muss später aktiv abgerufen werden, laut Entwurf vor dem 35. Geburtstag. Einzelne Ratgeber nannten dafür 25 Jahre, im Entwurf steht 35. Ein eigener Vertrag nimmt Ihrem Kind diese Aufgabe ab.

Unsere Einschätzung: Hektik ist nicht nötig. Ein eigenes Depot im Laufe von 2027 zu eröffnen, ist für den Jahrgang 2020 sinnvoll, aber nicht an einen Stichtag im Januar gebunden. Wichtiger als der schnellste Anbieter ist ein günstiger.

Umzug im Jahr 2026

Auch im ersten Jahr zählt jeder einzelne Monat. Die Nachzahlung für 2026 gibt es nur für Monate, in denen das Kind die Voraussetzungen erfüllt hat: mindestens sechs Jahre alt, mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet, mit Steuer-ID.

  • Zuzug nach Deutschland im Laufe von 2026: Nachgezahlt wird ab dem Monat, in dem Meldung und Steuer-ID vorliegen, frühestens ab dem Monat des 6. Geburtstags. Ein Kind, das im Juni 2020 geboren ist und im September 2026 aus dem Ausland zuzieht, käme für 2026 auf 4 Monate statt 7.
  • Wegzug im Laufe von 2026: Die Zahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Ein bereits bestehender Anspruch geht dadurch nicht verloren, bei Rückkehr lebt er wieder auf.

Diese Monatslogik steht in § 2 des Entwurfs. Wie genau die ZfA rückwirkende Meldedaten für 2026 abgleicht, ist in den bisherigen Unterlagen nicht beschrieben.

Der Jahreswechsel 2019/2020

Laut Entwurf gehören auch Kinder zum ersten Jahrgang, die am 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt geworden sind. Kinder, die 2019 geboren sind, fallen dagegen grundsätzlich heraus und bekommen nie staatliches Geld. Für Familien mit Geburtstagen genau um den Jahreswechsel ist die Formulierung in § 30 deshalb entscheidend. Prüfen Sie nach der Verabschiedung, wie sie endgültig lautet.

Für ältere Geschwister bleibt nur der Weg über ein eigenes Kinderdepot oder eigene Einzahlungen in ein Standarddepot ohne Staatsgeld. Welche Variante für ältere Kinder sinnvoller ist, vergleicht der Artikel Frühstart-Rente oder Kinderdepot.

Geschwister der Jahrgänge 2020 und 2021

In vielen Familien trifft der Start zwei Kinder fast gleichzeitig. Ein 2021 geborenes Geschwisterkind wird 2027 sechs und hat laut Entwurf ab dem Monat seines Geburtstags Anspruch, ohne Nachzahlung, weil es 2026 noch zu jung war. Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag auf seinen Namen. Beide Verträge dürfen beim selben Anbieter liegen, das vereinfacht die Verwaltung.

Praktisch heißt das: Wer für das ältere Kind 2027 ohnehin ein Depot eröffnet, kann das jüngere gleich mit anlegen, sobald dessen Anspruch beginnt. Ob ein Anbieter einen Vertrag schon vor dem 6. Geburtstag eröffnet, damit das Geld ab dem ersten Monat angelegt wird, bleibt abzuwarten.

Was Eltern der Sechsjährigen bis Ende 2026 erledigen können

Den Ablauf nach Inkrafttreten beschreibt der Artikel zum Antrag der Frühstart-Rente, die Wahl des Depots der Beitrag welches Depot sich für die Frühstart-Rente eignet. Wer genau zu den Berechtigten gehört, steht unter wer die Frühstart-Rente bekommt.

RechnerFrühstart-Rente-RechnerWie viel aus den 10 € vom Staat und Ihrer Zuzahlung bis 18 und bis 67 werden kann.

Häufige Fragen

Bekommt mein Kind, Jahrgang 2020, die Frühstart-Rente für 2026?
Nach dem Regierungsentwurf ja. Das Gesetz soll erstmals für das Kalenderjahr 2026 gelten. Ihr Kind hat ab dem Monat seines 6. Geburtstags Anspruch auf 10 € pro Monat. Weil das Gesetz frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, werden die Beträge für 2026 nachträglich gezahlt.
Wie hoch ist die Nachzahlung für 2026?
Das hängt vom Geburtsmonat ab: 10 € für jeden Monat ab dem Monat des 6. Geburtstags bis Dezember 2026. Ein im April 2020 geborenes Kind kommt auf 9 Monate, also 90 €. Bei Geburt im Januar sind es 120 €, im Dezember 10 €.
Verliert mein Kind Geld, wenn wir 2027 noch keinen Vertrag abschließen?
Nach dem Entwurf verfällt nichts sofort. Ohne Vertrag legt die Bundesbank die Beträge ab 2028 kollektiv an, und sie können später übertragen werden. Das Geld wird dann aber später angelegt, und der Abruf muss vor dem 35. Geburtstag erfolgen.
Mein Kind ist Anfang Januar 2020 geboren. Gehört es sicher zum ersten Jahrgang?
Der Entwurf bezieht ausdrücklich auch Kinder ein, die am 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt geworden sind. Bei Geburtstagen rund um den Jahreswechsel 2019/2020 lohnt nach Verabschiedung ein Blick in den endgültigen Wortlaut von § 30 FrühStRG.

Quellen

  1. Bundesfinanzministerium – Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz (PDF), § 2, § 23, § 30
  2. Die Versicherer (GDV) – Frühstartrente: Nachzahlung für den Jahrgang 2020
  3. Bundesfinanzministerium – FAQ Frühstart-Rente
  4. Bundesfinanzministerium – Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss, 12.08.2026

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