Aktivrente

Aktivrente: So funktioniert der Steuerfreibetrag für Arbeit nach der Regelaltersgrenze

Die Aktivrente ist keine Rente, sondern ein Steuerfreibetrag: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeitet, bekommt seit Januar 2026 bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei.

Aktualisiert am 11 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2026 sind bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze angestellt arbeiten (§ 3 Nr. 21 EStG).
  • Pro Monat ohne Anspruch sinkt der Betrag um ein Zwölftel, praktisch gelten also 2.000 € je begünstigtem Monat.
  • Sie müssen dafür keine Rente beziehen. Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Kranken- und Pflegeversicherung werden weiter fällig. Minijobber, Selbstständige und Beamte gehen leer aus.
  • Es gibt keinen Progressionsvorbehalt. Der steuerfreie Lohn erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre Rente.
Inhalt
  1. Die Aktivrente in wenigen Sätzen
  2. Wer die Aktivrente bekommt
  3. Ab wann der Freibetrag gilt
  4. 2.000 € pro Monat oder 24.000 € im Jahr?
  5. Was die Aktivrente netto bringt
  6. Was trotz Steuerfreiheit abgezogen wird
  7. Kein Progressionsvorbehalt
  8. Rente beziehen oder aufschieben?
  9. Wer leer ausgeht
  10. So kommt der Freibetrag auf die Gehaltsabrechnung
  11. Die Steuererklärung bleibt Pflicht
  12. Was der Gesetzgeber offen gelassen hat
  13. Unsere Einschätzung

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € im Monat für Arbeitslohn, den Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze verdienen. Seit dem 1. Januar 2026 bleibt dieser Lohn einkommensteuerfrei, mit oder ohne gleichzeitigen Rentenbezug.

Der Name führt in die Irre. Die Rentenversicherung zahlt nichts zusätzlich aus, und es gibt kein Konto, auf dem sich etwas ansammelt. Was sich ändert, ist allein die Lohnsteuer auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Wie groß der Unterschied ist, hängt von Ihrem Gehalt, Ihrer Rente und Ihren übrigen Einkünften ab. Für viele Beschäftigte im Rentenalter sind es mehrere Tausend Euro im Jahr.

Die Aktivrente in wenigen Sätzen

Rechtlich steckt die Aktivrente in § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes. Eingeführt wurde sie mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“, kurz Aktivrentengesetz (BGBl. 2025 I Nr. 361). Nach Presseberichten hat der Bundestag es am 5. Dezember 2025 beschlossen und der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt, also nur zwölf Tage vor dem Start.

Das Gesetz stellt Arbeitslohn „bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro im Jahr“ steuerfrei. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sinkt dieser Betrag um ein Zwölftel. Das ergibt die Faustregel von 2.000 € je begünstigtem Monat.

Die Idee dahinter: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, soll mehr vom Bruttolohn behalten. Bisher war es oft so, dass Gehalt und Rente zusammen in einen hohen Steuersatz rutschten und sich der Job netto kaum noch lohnte.

Wer die Aktivrente bekommt

Vier Bedingungen müssen zusammenkommen:

  1. Sie beziehen Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis, sind also angestellt (§ 19 EStG).
  2. Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht. Begünstigt ist der Lohn ab dem Folgemonat.
  3. Ihr Arbeitgeber muss für diese Beschäftigung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Das ist bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Stelle der Fall, auch wenn Sie selbst als Altersrentner keinen Arbeitnehmeranteil mehr zahlen.
  4. Der Lohn ist nicht schon nach einer anderen Vorschrift steuerfrei. Doppelt befreien geht nicht.

Eine Rente müssen Sie dafür nicht beziehen. Das ist ein Punkt, der oft falsch dargestellt wird. Das Gesetz knüpft an das Alter und die Beschäftigung an, nicht an den Rentenbescheid. Welche Gruppen trotz Arbeit ausgeschlossen sind und welche Grenzfälle es gibt, erklären wir ausführlich im Artikel Wer von der Aktivrente profitiert.

Ab wann der Freibetrag gilt

Maßgeblich ist die Regelaltersgrenze nach § 35 und § 235 SGB VI. Sie hängt vom Geburtsjahr ab. Der Freibetrag beginnt mit dem Monat, der auf das Erreichen dieser Grenze folgt.

Jahrgang Regelaltersgrenze Beispiel: geboren am 10.05. – Aktivrente ab
1958 66 Jahre Juni 2024, also ab Start Januar 2026
1959 66 Jahre, 2 Monate August 2025, also ab Start Januar 2026
1960 66 Jahre, 4 Monate Oktober 2026
1961 66 Jahre, 6 Monate Dezember 2027
1962 66 Jahre, 8 Monate Februar 2029
1963 66 Jahre, 10 Monate April 2030
ab 1964 67 Jahre Juni des Jahres, in dem Sie 67 werden

Wer im Mai 1960 geboren ist, kommt 2026 also nur auf drei begünstigte Monate: Oktober, November, Dezember. Der Jahresbetrag schrumpft dann auf 3 × 2.000 € = 6.000 €. Ihr genaues Datum rechnet der Rentenbeginn-Rechner aus.

2.000 € pro Monat oder 24.000 € im Jahr?

Beides steht im Gesetz, und genau hier liegt eine offene Stelle. Der Wortlaut nennt einen Jahresbetrag, der zeitanteilig gekürzt wird. Im Lohnsteuerabzug rechnet der Arbeitgeber aber Monat für Monat mit 2.000 €.

Das Bundesfinanzministerium sagt in seinen Fragen und Antworten zur Aktivrente (Stand Februar 2026): Ein nicht ausgeschöpfter Monatsbetrag lässt sich nicht in einen anderen Monat übertragen. Wer also im März nur 1.500 € verdient, kann die fehlenden 500 € nicht im April nutzen. Für Sonderzahlungen hat das Folgen. Weihnachtsgeld oder eine Prämie ist nach dieser Lesart nur steuerfrei, soweit der Monatslohn inklusive Sonderzahlung 2.000 € nicht übersteigt.

Die FAQ sind allerdings rechtlich nicht bindend. Der Gesetzestext spricht von einem Betrag „im Jahr“, der „zeitanteilig“ gilt, und lässt damit Raum für eine andere Auslegung in der Steuererklärung. Stand September 2026 gibt es dazu weder ein Urteil noch ein BMF-Schreiben mit Bindungswirkung. Wir halten es für wahrscheinlich, dass einzelne Steuerpflichtige das in der Veranlagung für 2026 streitig stellen.

Was die Aktivrente netto bringt

Wie viel Sie sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Der entsteht aus allen Einkünften zusammen, also Lohn, Rente, gegebenenfalls Betriebsrente oder Mieteinnahmen. Je höher die übrigen Einkünfte, desto mehr bringt der Freibetrag.

Zwei Dinge fallen an der Rechnung auf. Erstens wird die Rente in beiden Varianten gleich besteuert, die Ersparnis entsteht allein beim Lohn. Zweitens sind die abziehbaren Kranken- und Pflegebeiträge mit Aktivrente niedriger. Beiträge, die auf steuerfreien Lohn entfallen, dürfen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Deshalb zählt nur ein Drittel der Beiträge auf den Lohn, nämlich der Anteil, der auf die steuerpflichtigen 12.000 € entfällt. Das schmälert den Vorteil etwas, ändert aber nichts am Ergebnis.

Mit anderen Zahlen sieht es so aus, gerechnet mit denselben Annahmen:

Lohn / Rente im Monat Steuer ohne Steuer mit Ersparnis im Jahr, rund
1.200 € / 1.400 € 2.481 € 0 € 2.480 €
2.000 € / 1.400 € 4.848 € 0 € 4.850 €
3.000 € / 1.600 € 8.735 € 2.369 € 6.370 €
4.500 € / 1.800 € 15.237 € 7.538 € 7.700 €

In den beiden oberen Zeilen fällt die Steuer auf null, weil nach Abzug des steuerfreien Lohns nur noch die Rente übrig bleibt und diese unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Ihre eigenen Zahlen setzen Sie am besten direkt ein:

RechnerAktivrente-Rechner: Ihr Netto-VorteilWie viel Steuer die Aktivrente spart und was von Gehalt und Rente netto bleibt.

Was trotz Steuerfreiheit abgezogen wird

Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. Auf den vollen Lohn zahlen Sie weiter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer schon eine Altersrente bezieht, hat meist Anspruch auf den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % statt 14,6 %, weil es kein Krankengeld mehr gibt. Ob das in Ihrem Fall gilt, klärt die Krankenkasse.

Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt es darauf an, ob Sie schon eine volle Altersrente beziehen:

  • Mit Vollrente nach der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Ihr Arbeitnehmeranteil entfällt, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter. Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten, dann zahlen Sie wieder mit und erhöhen Ihre Rente.
  • Ohne Rentenbezug bleiben Sie rentenversicherungspflichtig, zahlen also 9,3 % vom Lohn und sammeln weiter Entgeltpunkte.
  • In der Arbeitslosenversicherung sind Sie ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze versicherungsfrei, nur der Arbeitgeber zahlt noch.

Die Details mit Beispielrechnungen stehen im Artikel Aktivrente und Sozialabgaben.

Kein Progressionsvorbehalt

Viele steuerfreie Leistungen, etwa Elterngeld oder Kurzarbeitergeld, erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Das nennt man Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Bei der Aktivrente hat der Gesetzgeber darauf verzichtet. Der steuerfreie Lohn bleibt für den Steuersatz komplett außen vor.

Für Sie heißt das: Ihre Rente wird so besteuert, als hätten Sie nur den steuerpflichtigen Teil des Lohns verdient. Auch deshalb fällt die Ersparnis im Beispiel oben so deutlich aus. Eine Nachzahlung aus diesem Grund müssen Sie nicht befürchten.

Rente beziehen oder aufschieben?

Weil kein Rentenbezug nötig ist, lässt sich die Aktivrente mit einem Rentenaufschub kombinieren. Jeder Monat, den Sie Ihre Altersrente nach der Regelaltersgrenze später beginnen, erhöht sie dauerhaft um 0,5 %. Ein Jahr Aufschub bringt also 6 % mehr Rente, lebenslang.

In der Zwischenzeit leben Sie vom Gehalt, von dem bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei bleiben. Das klingt verlockend, hat aber einen Haken: Die Rente, die Sie in dieser Zeit nicht bekommen, holen Sie über den Zuschlag erst nach vielen Jahren wieder herein. Mit unserer Beispielrechnung dauert das rund 16 Jahre. Wann sich der Aufschub trotzdem lohnt, zeigen wir im Artikel Rente aufschieben mit Aktivrente.

Wer leer ausgeht

Die Aktivrente gilt nur für Arbeitnehmer mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung. Ausgeschlossen sind deshalb:

  • Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, weil sie keinen Arbeitslohn beziehen,
  • Land- und Forstwirte, aus demselben Grund,
  • Beamte, weil für ihre Besoldung keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden,
  • Minijobber, weil der Arbeitgeber dort nur Pauschalbeiträge zahlt und nicht die Beiträge, an die das Gesetz anknüpft.

Wer einen Minijob hat, verliert dadurch nichts gegenüber früher. Der Minijob mit bis zu 603 € im Monat (2026) bleibt pauschal versteuert und kann neben einer Aktivrente-Stelle bestehen. Eine Ausweitung auf Selbstständige wird politisch gefordert, einen Gesetzentwurf gibt es aber nicht. Warum diese Lücken umstritten sind, lesen Sie unter Aktivrente für Minijobber und Selbstständige.

So kommt der Freibetrag auf die Gehaltsabrechnung

Einen Antrag gibt es nicht. Der Arbeitgeber zieht den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug ab. Er braucht dafür Ihr Geburtsdatum, das er ohnehin kennt, und muss prüfen, ob er für Sie Rentenversicherungsbeiträge zahlt.

Eine Ausnahme gibt es bei Steuerklasse VI. Arbeiten Sie bei mehreren Arbeitgebern, darf der zweite Arbeitgeber den Freibetrag nur berücksichtigen, wenn Sie schriftlich bestätigen, dass Sie ihn nicht schon im ersten Arbeitsverhältnis nutzen. Die Bestätigung kommt zum Lohnkonto. Der Freibetrag steht Ihnen insgesamt nur einmal zu.

Zum Start gab es Probleme. Weil das Gesetz erst kurz vor Weihnachten 2025 den Bundesrat passierte, war die Lohnsoftware vieler Firmen im Januar 2026 noch nicht angepasst. Berichten zufolge wurden Januarlöhne deshalb vielfach noch voll versteuert. Das Geld ist nicht verloren. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einer späteren Abrechnung korrigieren, und falls nicht, holen Sie zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung für 2026 zurück. Wie das geht, erklären wir unter Aktivrente in der Steuererklärung, die Sicht der Personalabteilung unter Aktivrente für Arbeitgeber.

Die Steuererklärung bleibt Pflicht

Die Aktivrente erspart Ihnen keine Einkommensteuererklärung. Die gesetzliche Rente unterliegt keinem Lohnsteuerabzug. Wer neben dem Lohn eine steuerpflichtige Rente von mehr als 410 € im Jahr bezieht, muss deshalb in aller Regel eine Erklärung abgeben. Erst dort wird ausgerechnet, welche Steuer auf Rente und steuerpflichtigen Lohnanteil zusammen fällt.

Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel lassen sich nach herrschender Auffassung nur noch anteilig abziehen, nämlich für den steuerpflichtigen Teil des Lohns (§ 3c EStG). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleibt Ihnen aber erhalten. Verbindlich geklärt ist die Aufteilung noch nicht.

Was der Gesetzgeber offen gelassen hat

Neben der Frage nach dem Monatsübertrag gibt es ein paar weitere unscharfe Stellen:

  • Ruhestandsbeamte und frühere Selbstständige, die eine rentenversicherungspflichtige Anstellung annehmen, sollen nach den FAQ des Finanzministeriums begünstigt sein. Aus dem Gesetz ergibt sich das nicht ausdrücklich, spricht aber dafür, weil es nur auf die aktuelle Beschäftigung ankommt.
  • Werbungskosten sind, wie beschrieben, nur nach Sekundärquellen anteilig aufzuteilen.
  • Der ermäßigte Krankenversicherungsbeitrag hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob ein Krankengeldanspruch besteht.

Unsere Einschätzung

Für angestellte Menschen, die ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen, ist die Aktivrente ein spürbarer Vorteil ohne Aufwand. Wer ein mittleres Gehalt und eine durchschnittliche Rente hat, spart schnell 400 bis 600 € im Monat an Steuern. Der Arbeitgeber erledigt das meiste, Sie sollten nur die Abrechnung kontrollieren.

Weniger überzeugend ist die Regelung dort, wo sie Gruppen ausschließt. Ein Handwerksmeister mit eigenem Betrieb oder eine Rentnerin mit Minijob bekommt nichts, obwohl beide genauso weiterarbeiten. Und wer knapp an der Grenze von 2.000 € verdient, sollte Sonderzahlungen im Blick haben, solange die Frage des Monatsübertrags nicht geklärt ist.

Ob sich das Weiterarbeiten für Sie rechnet, hängt auch von Ihren Plänen ab: Rente sofort, später oder gar nicht neben dem Job? Einen Überblick über alle Regeln für den Verdienst neben der Rente gibt der Artikel Hinzuverdienst zur Rente.

RechnerAktivrente-Rechner: Ihr Netto-VorteilWie viel Steuer die Aktivrente spart und was von Gehalt und Rente netto bleibt.

Häufige Fragen

Ist die Aktivrente eine zusätzliche Rente?
Nein. Trotz des Namens zahlt niemand etwas aus. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG: Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat bleiben einkommensteuerfrei, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig angestellt arbeiten. Der Vorteil zeigt sich als höheres Netto auf der Gehaltsabrechnung.
Muss ich einen Antrag stellen, um die Aktivrente zu bekommen?
Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Nur wenn Sie in Steuerklasse VI arbeiten, also in einem zweiten Job, müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie den Freibetrag nicht schon bei einem anderen Arbeitgeber nutzen.
Bekomme ich die Aktivrente, wenn ich noch keine Rente beziehe?
Ja. Das Gesetz verlangt keinen Rentenbezug. Entscheidend ist nur, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und der Arbeitgeber für Sie Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Sie können die Rente also aufschieben, dafür einen Zuschlag sammeln und trotzdem den steuerfreien Lohn nutzen.
Gilt die Aktivrente auch für Frührentner?
Erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer mit 63 oder nach 45 Beitragsjahren früher in Rente gegangen ist und weiterarbeitet, versteuert seinen Lohn bis dahin ganz normal. Danach greift der Freibetrag wie bei allen anderen.
Was passiert, wenn ich mehr als 2.000 € im Monat verdiene?
Dann ist nur der Teil über 2.000 € steuerpflichtig. Bei 3.000 € Bruttolohn werden also 1.000 € versteuert, zusammen mit Ihrer Rente und anderen Einkünften. Die Sozialabgaben fallen dagegen auf den gesamten Lohn an.

Quellen

  1. § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente) – gesetze-im-internet.de
  2. Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Aktivrente
  3. Haufe – Steuerfreie Aktivrente: Details zum Gesetz
  4. § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
  5. Deutsche Rentenversicherung – Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
  6. § 235 SGB VI – Regelaltersgrenze nach Jahrgang

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