Rechner

Aktivrente-Rechner: Ihr Netto-Vorteil

Seit 2026 sind bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Der Rechner zeigt, wie viel Einkommensteuer das in Ihrem Fall spart und welche Beiträge trotzdem fällig bleiben.

Aktualisiert am von Felix Hilck

Ihre Angaben

€
Aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Minijobs zählen nicht.
Monate
Monate ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, in denen Sie arbeiten.
€
Bestimmt den steuerpflichtigen Anteil.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Kirchensteuer
Weitere Einkünfte und Sonderfälle
€ / Jahr
Zum Beispiel der steuerpflichtige Teil einer Betriebsrente oder Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten.

Ergebnis

Netto-Vorteil durch die Aktivrente

–

Steuerfrei im Jahr
Steuer ohne Aktivrente
Steuer mit Aktivrente
Vom Gehalt pro Monatohnemit Aktivrente

Näherung für Alleinstehende (Einzelveranlagung), Tarif 2026 nach § 32a EStG mit Soli-Freigrenze. Steuer als Jahressteuer; wie viel davon auf den Job entfällt, ist die Differenz zur Steuer auf Rente und weitere Einkünfte allein. Nicht berücksichtigt: Altersentlastungsbetrag, eigene Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Beitragsbemessungsgrenzen bei Rente plus Gehalt über 5.812,50 €.

Inhalt
  1. So rechnet der Aktivrente-Rechner
  2. Ein durchgerechnetes Beispiel
  3. Grenzen des Rechners
  4. Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können

Der Aktivrente-Rechner vergleicht Ihre Einkommensteuer mit und ohne den Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG und rechnet den Unterschied auf den Monat herunter. Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, bekommt je Monat bis zu 2.000 € Arbeitslohn steuerfrei. Wie viel das netto bringt, entscheidet vor allem die Rente, die neben dem Gehalt versteuert wird.

So rechnet der Aktivrente-Rechner

Der Rechner ermittelt die Jahressteuer zweimal – einmal mit vollem Gehalt, einmal mit dem um den Freibetrag gekürzten Gehalt – und zieht die Ergebnisse voneinander ab. Im Einzelnen:

Steuerfreier Teil. Für jeden Monat mit Aktivrente sind höchstens 2.000 € steuerfrei. Ein Übertrag ungenutzter Beträge in andere Monate findet nach der Auffassung des Finanzministeriums nicht statt. Der Rechner folgt dieser Lesart.

Arbeitslohn. Vom steuerpflichtigen Teil wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen, höchstens bis zur Höhe des steuerpflichtigen Lohns.

Rente. Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns: 84 % bei Beginn 2026, 83,5 % bei Beginn 2025, bei früherem Beginn weniger. Abgezogen wird der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Vereinfachung: Wir wenden den Prozentsatz auf die heutige Rente an. Tatsächlich ist der steuerfreie Teil als fester Euro-Betrag festgeschrieben, spätere Erhöhungen sind voll steuerpflichtig. Bei länger laufenden Renten ist die Steuer deshalb etwas höher.

Sonderausgaben. Abziehbar sind Ihre Kranken- und Pflegebeiträge auf Rente und Gehalt sowie der Pauschbetrag von 36 €. Beiträge, die auf den steuerfreien Lohn entfallen, sind nach § 10 Abs. 2 EStG nicht abziehbar; der Rechner teilt sie im Verhältnis von steuerfreiem zu steuerpflichtigem Lohn auf. Das verringert den Vorteil der Aktivrente etwas.

Tarif. Auf das zu versteuernde Einkommen wendet der Rechner den Tarif 2026 nach § 32a EStG an, dazu Solidaritätszuschlag mit Freigrenze (20.350 € Einkommensteuer) und auf Wunsch 8 oder 9 % Kirchensteuer.

Beiträge. Auf das Gehalt fallen der halbe Krankenkassenbeitrag (bei Rentenbezug 14,0 % statt 14,6 %, weil kein Krankengeldanspruch besteht) plus der halbe Zusatzbeitrag sowie der Pflegebeitrag an. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt ein Vollrentner nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer nicht. Wer keine Rente bezieht oder auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, zahlt weiter 9,3 % Rentenbeitrag und erhöht damit seine spätere Rente.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Die Steuer sinkt um 6.366 € im Jahr, das sind rund 530 € im Monat. Vom Gehalt gehen in beiden Fällen 253,50 € Krankenversicherung (8,45 %) und 54 € Pflegeversicherung (1,8 %) ab. Den Rentenanteil zahlt allein der Arbeitgeber.

Arbeitet dieselbe Frau nur sechs Monate, sinkt der Vorteil nicht einfach auf die Hälfte: Er liegt bei 2.782 € oder rund 464 € je Arbeitsmonat, weil ihr Steuersatz ohne Aktivrente dann ohnehin niedriger wäre. Bei einem Gehalt von genau 2.000 € ist der Lohn vollständig steuerfrei. Übrig bleibt nur die Steuer auf die Rente, und der Vorteil beträgt 5.159 € im Jahr.

Grenzen des Rechners

  • Einzelveranlagung. Bei Ehepaaren mit Splitting kann der Vorteil deutlich abweichen, weil das Einkommen des Partners den Steuersatz mitbestimmt.
  • Kein Altersentlastungsbetrag. Wer vor dem Veranlagungsjahr 64 geworden ist, bekommt auf Arbeitslohn und andere Einkünfte außer der Rente einen Altersentlastungsbetrag. Er senkt die Steuer ohne Aktivrente etwas und damit auch den Vorteil. Wir lassen ihn weg.
  • Beitragsbemessungsgrenze. Liegen Rente und Gehalt zusammen über 5.812,50 € im Monat, sind die tatsächlichen Kranken- und Pflegebeiträge niedriger als hier gerechnet.
  • Lohnsteuer im Monat. Der Rechner zeigt die Jahressteuer aus der Veranlagung. Was der Arbeitgeber monatlich einbehält, kann abweichen, etwa weil Ihre Rente beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wird. Die Differenz gleicht die Steuererklärung mit Aktivrente aus.

Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können

Der Rechner beantwortet die Frage, ob sich Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze finanziell lohnt, nur zum Teil. Wer die Rente noch nicht bezieht, kann sie stattdessen aufschieben und erhält dafür dauerhaft 0,5 % Zuschlag je Monat. Wie sich beides kombinieren lässt, steht unter Rente aufschieben und Aktivrente. Welche Beschäftigungen überhaupt begünstigt sind, klärt der Artikel Wer von der Aktivrente profitiert, die Beiträge im Detail Aktivrente und Sozialabgaben. Die Steuer auf die Rente allein berechnet der Rentensteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel bringt die Aktivrente netto?
Das hängt vor allem von der Höhe Ihrer Rente ab, denn sie bestimmt den Steuersatz. Beispiel mit 3.000 € Gehalt und 1.600 € Rente (Rentenbeginn 2026) sinkt die Einkommensteuer von rund 8.740 € auf rund 2.370 € im Jahr. Das sind etwa 530 € mehr netto im Monat.
Muss ich auf das steuerfreie Gehalt Sozialabgaben zahlen?
Ja. Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei. Kranken- und Pflegeversicherung werden wie bisher vom Gehalt abgezogen. Als Vollrentner nach der Regelaltersgrenze zahlen Sie aber keinen Arbeitnehmeranteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter.
Bekomme ich die Aktivrente auch im Minijob?
Nein. Begünstigt ist nur Arbeitslohn, für den der Arbeitgeber reguläre Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Minijobs mit Pauschalbeiträgen fallen ebenso heraus wie Selbstständige und Beamte. Ein Minijob kann aber daneben laufen und wird wie bisher pauschal versteuert.
Kann ich ungenutzte Freibeträge auf andere Monate übertragen?
Laut den FAQ des Finanzministeriums nicht. Pro begünstigtem Monat sind höchstens 2.000 € steuerfrei, auch Weihnachtsgeld nur innerhalb dieser Grenze. Das Gesetz spricht allerdings von 24.000 € im Jahr, zeitanteilig. Ob sich die Verwaltungsauffassung in der Veranlagung hält, ist offen.
Muss ich die Aktivrente beantragen?
Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch im Lohnsteuerabzug. Nur bei Steuerklasse VI müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie den Freibetrag nicht schon in einem anderen Arbeitsverhältnis nutzen.

Quellen

  1. § 3 Nr. 21 EStG – Aktivrente
  2. Bundesfinanzministerium – FAQ zur Aktivrente
  3. § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
  4. Deutsche Rentenversicherung – Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
  5. Deutsche Rentenversicherung – Besteuerung der Renten nach dem Wachstumschancengesetz
  6. Haufe – Steuerfreie Aktivrente

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