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Der Aktivrente-Rechner vergleicht Ihre Einkommensteuer mit und ohne den Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG und rechnet den Unterschied auf den Monat herunter. Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, bekommt je Monat bis zu 2.000 € Arbeitslohn steuerfrei. Wie viel das netto bringt, entscheidet vor allem die Rente, die neben dem Gehalt versteuert wird.
So rechnet der Aktivrente-Rechner
Der Rechner ermittelt die Jahressteuer zweimal – einmal mit vollem Gehalt, einmal mit dem um den Freibetrag gekürzten Gehalt – und zieht die Ergebnisse voneinander ab. Im Einzelnen:
Steuerfreier Teil. Für jeden Monat mit Aktivrente sind höchstens 2.000 € steuerfrei. Ein Übertrag ungenutzter Beträge in andere Monate findet nach der Auffassung des Finanzministeriums nicht statt. Der Rechner folgt dieser Lesart.
Arbeitslohn. Vom steuerpflichtigen Teil wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen, höchstens bis zur Höhe des steuerpflichtigen Lohns.
Rente. Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns: 84 % bei Beginn 2026, 83,5 % bei Beginn 2025, bei früherem Beginn weniger. Abgezogen wird der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Vereinfachung: Wir wenden den Prozentsatz auf die heutige Rente an. Tatsächlich ist der steuerfreie Teil als fester Euro-Betrag festgeschrieben, spätere Erhöhungen sind voll steuerpflichtig. Bei länger laufenden Renten ist die Steuer deshalb etwas höher.
Sonderausgaben. Abziehbar sind Ihre Kranken- und Pflegebeiträge auf Rente und Gehalt sowie der Pauschbetrag von 36 €. Beiträge, die auf den steuerfreien Lohn entfallen, sind nach § 10 Abs. 2 EStG nicht abziehbar; der Rechner teilt sie im Verhältnis von steuerfreiem zu steuerpflichtigem Lohn auf. Das verringert den Vorteil der Aktivrente etwas.
Tarif. Auf das zu versteuernde Einkommen wendet der Rechner den Tarif 2026 nach § 32a EStG an, dazu Solidaritätszuschlag mit Freigrenze (20.350 € Einkommensteuer) und auf Wunsch 8 oder 9 % Kirchensteuer.
Beiträge. Auf das Gehalt fallen der halbe Krankenkassenbeitrag (bei Rentenbezug 14,0 % statt 14,6 %, weil kein Krankengeldanspruch besteht) plus der halbe Zusatzbeitrag sowie der Pflegebeitrag an. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt ein Vollrentner nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer nicht. Wer keine Rente bezieht oder auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, zahlt weiter 9,3 % Rentenbeitrag und erhöht damit seine spätere Rente.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Die Steuer sinkt um 6.366 € im Jahr, das sind rund 530 € im Monat. Vom Gehalt gehen in beiden Fällen 253,50 € Krankenversicherung (8,45 %) und 54 € Pflegeversicherung (1,8 %) ab. Den Rentenanteil zahlt allein der Arbeitgeber.
Arbeitet dieselbe Frau nur sechs Monate, sinkt der Vorteil nicht einfach auf die Hälfte: Er liegt bei 2.782 € oder rund 464 € je Arbeitsmonat, weil ihr Steuersatz ohne Aktivrente dann ohnehin niedriger wäre. Bei einem Gehalt von genau 2.000 € ist der Lohn vollständig steuerfrei. Übrig bleibt nur die Steuer auf die Rente, und der Vorteil beträgt 5.159 € im Jahr.
Grenzen des Rechners
- Einzelveranlagung. Bei Ehepaaren mit Splitting kann der Vorteil deutlich abweichen, weil das Einkommen des Partners den Steuersatz mitbestimmt.
- Kein Altersentlastungsbetrag. Wer vor dem Veranlagungsjahr 64 geworden ist, bekommt auf Arbeitslohn und andere Einkünfte außer der Rente einen Altersentlastungsbetrag. Er senkt die Steuer ohne Aktivrente etwas und damit auch den Vorteil. Wir lassen ihn weg.
- Beitragsbemessungsgrenze. Liegen Rente und Gehalt zusammen über 5.812,50 € im Monat, sind die tatsächlichen Kranken- und Pflegebeiträge niedriger als hier gerechnet.
- Lohnsteuer im Monat. Der Rechner zeigt die Jahressteuer aus der Veranlagung. Was der Arbeitgeber monatlich einbehält, kann abweichen, etwa weil Ihre Rente beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wird. Die Differenz gleicht die Steuererklärung mit Aktivrente aus.
Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können
Der Rechner beantwortet die Frage, ob sich Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze finanziell lohnt, nur zum Teil. Wer die Rente noch nicht bezieht, kann sie stattdessen aufschieben und erhält dafür dauerhaft 0,5 % Zuschlag je Monat. Wie sich beides kombinieren lässt, steht unter Rente aufschieben und Aktivrente. Welche Beschäftigungen überhaupt begünstigt sind, klärt der Artikel Wer von der Aktivrente profitiert, die Beiträge im Detail Aktivrente und Sozialabgaben. Die Steuer auf die Rente allein berechnet der Rentensteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel bringt die Aktivrente netto?
Muss ich auf das steuerfreie Gehalt Sozialabgaben zahlen?
Bekomme ich die Aktivrente auch im Minijob?
Kann ich ungenutzte Freibeträge auf andere Monate übertragen?
Muss ich die Aktivrente beantragen?
Quellen
- § 3 Nr. 21 EStG – Aktivrente
- Bundesfinanzministerium – FAQ zur Aktivrente
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
- Deutsche Rentenversicherung – Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
- Deutsche Rentenversicherung – Besteuerung der Renten nach dem Wachstumschancengesetz
- Haufe – Steuerfreie Aktivrente
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