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Der Rentensteuer-Rechner beantwortet zwei Fragen: Wie viel Einkommensteuer zahlen Sie auf Ihre gesetzliche Rente? Und müssen Sie eine Steuererklärung abgeben? Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.800 Euro Monatsrente zahlt darauf rund 500 Euro Einkommensteuer im Jahr, gut 40 Euro im Monat.
So rechnet der Rechner
Die Rechnung folgt dem Weg, den auch das Finanzamt geht:
- Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG). Bis 2005 waren es 50 Prozent, danach stieg der Anteil jedes Jahr, seit 2023 um 0,5 Prozentpunkte. Die Tabelle aller Jahre finden Sie im Rechner unter dem Ergebnis.
- Rentenfreibetrag = (100 Prozent − Besteuerungsanteil) × Jahresrente des ersten vollen Rentenjahres. Dieser Euro-Betrag gilt für den Rest des Lebens. Liegt Ihr Rentenbeginn länger zurück, tragen Sie die damalige Jahresrente ein, sonst nimmt der Rechner die heutige.
- Einkünfte = Jahresrente − Rentenfreibetrag − 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, plus weitere Einkünfte.
- Zu versteuerndes Einkommen = Einkünfte − 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag (72 Euro für Paare) − Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rechner setzt dafür 7,3 Prozent plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,45 Prozent) und 3,6 Prozent Pflege an, kinderlos 4,2 Prozent.
- Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 Euro), bei Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif, dazu gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer.
Für die Steuererklärungspflicht zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte aus Schritt 3, nicht das zu versteuernde Einkommen. Liegt er über dem Grundfreibetrag, müssen Rentner ohne Arbeitslohn eine Erklärung abgeben (§ 56 EStDV).
Drei Beispiele
Das zweite Beispiel zeigt eine typische Falle. Mit 1.400 Euro Rente zahlt die Rentnerin keinen Cent Steuer, weil die Kranken- und Pflegebeiträge das Einkommen unter den Grundfreibetrag drücken. Abgeben muss sie die Erklärung trotzdem, denn ihre Einkünfte liegen vor diesem Abzug bei 14.010 Euro. Wer das versäumt, bekommt irgendwann Post vom Finanzamt, weil die Rentenversicherung die Renten meldet.
Das dritte Beispiel betrifft Bestandsrentner. Wer 2015 mit 1.500 Euro in Rente ging, hat einen Besteuerungsanteil von 70 Prozent und einen festen Freibetrag von 30 Prozent aus 18.000 Euro, also 5.400 Euro. Ist die Rente inzwischen auf 1.800 Euro gestiegen, zahlt er rund 156 Euro Steuer im Jahr – weniger als die Rentnerin mit Beginn 2026, aber mehr, als der Prozentsatz vermuten ließe, weil die Erhöhungen voll steuerpflichtig sind.
Warum das Jahr des Rentenbeginns so viel ausmacht
Zwei Rentner mit gleich hoher Rente können sehr unterschiedlich viel Steuer zahlen. Wer 2010 in Rente ging, hat 40 Prozent seiner damaligen Jahresrente als Freibetrag, wer 2026 beginnt, nur 16 Prozent. Umgekehrt ist beim älteren Jahrgang jede Rentenerhöhung seit 2011 voll steuerpflichtig, weil der Freibetrag in Euro eingefroren ist. Nach vielen Erhöhungsrunden schmilzt der Vorteil deshalb. Für die Planung heißt das: Rechnen Sie nicht mit dem Prozentsatz allein, sondern mit dem Euro-Betrag aus Ihrem Steuerbescheid, sobald Sie ihn haben. Das Feld „Rente im ersten vollen Rentenjahr“ ist genau dafür gedacht.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
Der Rechner nimmt ein volles Kalenderjahr nach dem Tarif 2026 an. Im ersten Rentenjahr fließen meist weniger Monate, die Steuer fällt entsprechend geringer aus. Nicht eingerechnet sind der Altersentlastungsbetrag für andere Einkünfte als Renten, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Sie alle können die Steuer weiter senken. Privatrenten, Riester- und Betriebsrenten werden nach eigenen Regeln besteuert; ihren steuerpflichtigen Teil können Sie unter „Weitere Einkünfte“ eintragen.
Für 2027 plant die Bundesregierung einen höheren Grundfreibetrag von 12.564 Euro. Das Gesetz ist Stand September 2026 nicht beschlossen, der Rechner nutzt deshalb die Werte für 2026.
Was Sie mit dem Ergebnis tun können
Wenn der Rechner eine Pflicht zur Steuererklärung anzeigt, sollten Sie sie abgeben, auch wenn keine Steuer herauskommt. Die Erklärung lässt sich mit Elster kostenlos erstellen; wer es bequemer mag, nutzt Steuersoftware.
Was nach Steuern und Krankenversicherung von der Rente übrig bleibt, zeigt der Netto-Rente-Rechner. Die Einzelheiten zur Besteuerung, von der Anlage R bis zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren, erklärt der Artikel Rente versteuern. Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet, sollte sich die Besonderheiten bei der Steuererklärung mit Aktivrente ansehen, und wie Auszahlungen aus dem neuen Altersvorsorgedepot besteuert werden, steht unter Steuern im Alter.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Rente sind steuerpflichtig?
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?
Ab welcher Rente zahlt man Steuern?
Warum steigt meine Rentensteuer, obwohl ich nichts ändere?
Quellen
- § 22 EStG – Besteuerungsanteil der Renten
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
- § 56 EStDV – Pflicht zur Steuererklärung
- § 9a EStG – Werbungskosten-Pauschbetrag
- § 10c EStG – Sonderausgaben-Pauschbetrag
- DRV – Rentenbesteuerung nach dem Wachstumschancengesetz
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