Hinzuverdienst zur Rente: Was Sie 2026 dazuverdienen dürfen
Wer eine Altersrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt dazuverdienen. Ob das Weiterarbeiten sich lohnt, entscheiden heute Steuer und Sozialabgaben, und da macht die Aktivrente den Unterschied.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Altersrenten gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, auch nicht bei vorgezogener Rente.
- Bei der Erwerbsminderungsrente gelten 2026 Grenzen von 20.763,75 € (volle) und mindestens 41.527,50 € (teilweise) im Jahr.
- Steuerfrei bis 2.000 € im Monat ist der Lohn erst ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze (Aktivrente).
- Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf jeden Lohn an, Rentenversicherung je nach Alter und Rentenart.
Inhalt
- Die Regeln nach Rentenart
- Altersrente vor der Regelaltersgrenze
- Altersrente ab der Regelaltersgrenze: die Aktivrente
- Minijob neben der Rente
- Erwerbsminderungsrente: hier gelten Grenzen
- Witwen- und Witwerrente
- Kranken- und Pflegeversicherung auf den Hinzuverdienst
- Befristet weiterarbeiten beim bisherigen Arbeitgeber
- Unsere Einschätzung
Zur Altersrente dürfen Sie 2026 unbegrenzt dazuverdienen, die Rente wird nicht gekürzt. Feste Hinzuverdienstgrenzen gibt es nur noch bei der Erwerbsminderungsrente: 20.763,75 € im Jahr bei voller und mindestens 41.527,50 € bei teilweiser Erwerbsminderung.
Die alten Grenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind seit dem 1. Januar 2023 Geschichte. Seitdem entscheidet nicht mehr die Rentenversicherung, ob sich ein Nebenjob lohnt, sondern das Finanzamt und die Krankenkasse. Mit der Aktivrente ist 2026 eine weitere Regel dazugekommen, die aber nur für einen Teil der Rentner gilt.
Die Regeln nach Rentenart
| Rentenart | Hinzuverdienstgrenze 2026 | Steuer auf Lohn | Rentenversicherung auf Lohn |
|---|---|---|---|
| Altersrente vor der Regelaltersgrenze (z. B. ab 63, nach 45 Jahren) | keine | normal steuerpflichtig | in der Regel versicherungspflichtig |
| Altersrente ab der Regelaltersgrenze | keine | bis 2.000 €/Monat steuerfrei (Aktivrente) | versicherungsfrei, Verzicht möglich |
| volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 €/Jahr | normal steuerpflichtig | versicherungspflichtig |
| teilweise Erwerbsminderungsrente | mind. 41.527,50 €/Jahr | normal steuerpflichtig | versicherungspflichtig |
| Witwen-/Witwerrente | eigene Einkommensanrechnung | normal steuerpflichtig, Aktivrente nach eigener Regelaltersgrenze | je nach eigener Situation |
Die Einzelheiten stehen in den folgenden Abschnitten.
Altersrente vor der Regelaltersgrenze
Wer früher in Rente geht, etwa als langjährig Versicherter ab 63 mit Abschlag oder abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren, darf seit 2023 so viel verdienen, wie er möchte. Die Rente läuft unverändert weiter. Die Voraussetzungen für den früheren Rentenbeginn erklärt der Artikel Rente nach 45 Jahren.
Steuerlich gibt es bis zur Regelaltersgrenze keinen Vorteil. Lohn und Rente werden zusammen besteuert, was schnell zu einem spürbaren Steuersatz führt. In der Rentenversicherung bleiben Sie bis zur Regelaltersgrenze in der Beschäftigung versicherungspflichtig. Das hat eine gute Seite: Die Beiträge erhöhen Ihre Rente.
Altersrente ab der Regelaltersgrenze: die Aktivrente
Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn Sie in einer rentenversicherungspflichtigen Stelle arbeiten. Das ist die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Einen Antrag gibt es nicht, der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt.
Als Vollrentner sind Sie in dieser Zeit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Nur Kranken- und Pflegeversicherung ziehen Sie vom Lohn ab. Wer seine Rente noch weiter erhöhen möchte, kann auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten.
Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, Selbstständige und Beamte. Warum, erklärt der Artikel Aktivrente für Minijobber und Selbstständige. Ausführlich zur Aktivrente insgesamt: Was ist die Aktivrente?.
Minijob neben der Rente
Ein Minijob bis 603 € im Monat (2026) ist neben jeder Altersrente möglich. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge und meist eine Pauschalsteuer, für Sie bleibt der Verdienst dann brutto wie netto. Die Aktivrente gilt für den Minijob nicht, das spielt wegen der Pauschalbesteuerung aber selten eine Rolle. Minijob und eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit Aktivrente lassen sich kombinieren.
Erwerbsminderungsrente: hier gelten Grenzen
Bei der Rente wegen Erwerbsminderung ist der Hinzuverdienst weiterhin begrenzt. Das hat einen sachlichen Grund: Die Rente wird gezahlt, weil Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können. Bei voller Erwerbsminderung sind das weniger als drei Stunden am Tag, bei teilweiser drei bis unter sechs Stunden.
Für 2026 gelten diese Grenzen:
- Volle Erwerbsminderungsrente: 20.763,75 € im Jahr.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: mindestens 41.527,50 € im Jahr, individuell kann die Grenze höher liegen.
Was über der Grenze liegt, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet.
Die Geldgrenze ist nicht das einzige Risiko. Wer mit voller Erwerbsminderungsrente regelmäßig mehr als drei Stunden täglich arbeitet, riskiert, dass die Rentenversicherung die Erwerbsminderung neu prüft. Für eine Arbeitserprobung gilt 2026 eine Erleichterung: In der Regel sechs Monate können Sie ausprobieren, ob Sie wieder mehr arbeiten können, ohne die Rente zu verlieren. Mehr dazu im Artikel Erwerbsminderungsrente.
Die Aktivrente hilft Erwerbsminderungsrentnern nicht, weil sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt. Ab dann gelten die Regeln für Altersrentner, also keine Grenze und Aktivrente für angestellten Hinzuverdienst.
Witwen- und Witwerrente
Bei der Hinterbliebenenrente wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags teilweise angerechnet. Das gilt auch für Arbeitslohn. Ob steuerfreier Lohn aus der Aktivrente bei dieser Anrechnung anders behandelt wird als normaler Lohn, haben wir bislang nicht verlässlich klären können. Wir gehen davon aus, dass er als Erwerbseinkommen zählt, weil die Anrechnung sich nicht nach der Steuerpflicht richtet. Die Regeln im Einzelnen stehen im Artikel Witwenrente.
Kranken- und Pflegeversicherung auf den Hinzuverdienst
Gleich welche Rente Sie beziehen: Auf Lohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Stelle zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, auch auf den Teil, der über die Aktivrente steuerfrei ist. Wer eine volle Altersrente bezieht, hat meist keinen Anspruch auf Krankengeld mehr und zahlt deshalb den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %, geteilt mit dem Arbeitgeber, plus den halben Zusatzbeitrag. Auf die Rente selbst fallen im Durchschnitt 8,75 % Krankenversicherung und 3,6 % Pflegeversicherung an, bei Kinderlosen 4,2 %.
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat erhoben, Rente und Lohn zusammengerechnet. Wer mehr als das verdient, zahlt auf den Rest keine Beiträge. Einzelheiten und Beispielrechnungen stehen im Artikel Aktivrente und Sozialabgaben.
Befristet weiterarbeiten beim bisherigen Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Anschlussverbot für Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze aufgehoben. Ihr bisheriger Arbeitgeber darf Sie also sachgrundlos befristet weiterbeschäftigen. Früher war das nur mit neuem Arbeitgeber oder mit Sachgrund möglich. Für viele ist das der einfachste Weg, nach der Regelaltersgrenze weiterzumachen, etwa mit reduzierter Stundenzahl für ein oder zwei Jahre.
Unsere Einschätzung
Die Rentenversicherung steht dem Weiterarbeiten heute kaum noch im Weg. Die Frage ist, was netto bleibt. Vor der Regelaltersgrenze ist der Nebenverdienst oft steuerlich teuer, danach sorgt die Aktivrente für eine deutliche Entlastung. Wer ohnehin plant, in den Jahren um die Regelaltersgrenze zu arbeiten, sollte sich den Monat merken, ab dem der Freibetrag gilt, und die Gehaltsabrechnung danach prüfen.
Was der Hinzuverdienst Ihnen nach Steuer und Abgaben bringt, zeigt der Rechner.
Aktivrente-Rechner: Ihr Netto-VorteilHäufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 zur Altersrente dazuverdienen?
Wie viel darf ich zur Erwerbsminderungsrente dazuverdienen?
Muss ich als Rentner auf meinen Nebenverdienst Steuern zahlen?
Gilt die Aktivrente auch für Frührentner?
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Weiterbeschäftigung von Rentenbeziehern
- Deutsche Rentenversicherung – EM-Rente, Hinzuverdienst und Arbeitserprobung 2026
- § 3 Nr. 21 EStG – gesetze-im-internet.de
- Minijob-Zentrale – Minijob mit Verdienstgrenze
- Deutsche Rentenversicherung – FAQ zum Rentenpaket 2025
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
Wir prüfen Zahlen und Fristen regelmäßig. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Ihre persönlichen Unterlagen.