Altersvorsorgedepot

Kosten im Altersvorsorgedepot: Kostendeckel, Standarddepot und Wechselgebühren

Der Gesetzgeber hat aus den Riester-Jahren gelernt, aber nur halb. Einen Kostendeckel gibt es ausschließlich für das Standarddepot. Wer ein anderes Produkt wählt, muss selbst rechnen.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur das Standarddepot hat einen gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten im Jahr.
  • Für das frei gestaltete Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte gibt es keinen Deckel, nur eine Pflicht zum Kostenausweis.
  • Ein Wechsel kostet beim abgebenden Anbieter höchstens 150 €, nach fünf Jahren Vertragslaufzeit nichts; der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale nehmen.
  • Über 35 Jahre kann der Unterschied zwischen 0,2 % und 1,0 % Kosten in unserem Beispiel mehr als 40.000 € ausmachen.
Inhalt
  1. Was im Gesetz zu Kosten steht
  2. Was „Effektivkosten“ bedeutet
  3. Wie viel Kosten über Jahrzehnte ausmachen
  4. Wechselkosten: die 150-€-Regel
  5. Kosten bei Garantieprodukten
  6. Worauf Sie beim Kostenvergleich achten
  7. Offen: ein öffentliches Standarddepot

Einen gesetzlichen Kostendeckel gibt es im Altersvorsorgedepot nur für das Standarddepot: höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr. Alle anderen geförderten Produkte dürfen teurer sein, sie müssen ihre Kosten nur offenlegen.

Das ist die wichtigste Kostenregel des Altersvorsorgereformgesetzes, und sie wird oft falsch wiedergegeben. „Das Altersvorsorgedepot ist gedeckelt“ stimmt so nicht. Gedeckelt ist eine bestimmte Vertragsform, der „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“ nach § 1 Abs. 1c AltZertG. Wer bei einem Anbieter ein frei gestaltetes Altersvorsorgedepot mit selbst gewählten Fonds abschließt, hat keinen Deckel.

Was im Gesetz zu Kosten steht

Der Deckel war im Gesetzgebungsverfahren umkämpft. Im Regierungsentwurf standen 1,5 %, der Finanzausschuss hat ihn auf 1,0 % gesenkt. Das ist ein echter Fortschritt, auch wenn 1,0 % für ein Depot aus zwei Fonds immer noch viel Spielraum lässt.

Was „Effektivkosten“ bedeutet

Die Effektivkosten fassen alle Kosten eines Vertrags in einer Prozentzahl zusammen: laufende Fondskosten, Depotgebühren, Abschluss- und Vertriebskosten, die auf die Laufzeit verteilt werden, Transaktionskosten. Die Zahl sagt Ihnen, um wie viel Prozentpunkte die Rendite pro Jahr durch Kosten sinkt.

Beim Vergleich zählt nur diese Gesamtzahl. Ein Anbieter, der mit „0 € Depotgebühr“ wirbt, kann über Fondskosten oder Ausgabeaufschläge trotzdem teuer sein. Umgekehrt kann eine kleine Depotgebühr bei günstigen ETFs unterm Strich billiger sein als ein vermeintlich kostenloses Angebot mit aktiv gemanagten Hausfonds.

Das Standarddepot im Detail

Das Standarddepot besteht aus genau zwei Fonds, die der Anbieter festlegt: einem schwankungsarmen Fonds der Risikoklasse 1 bis 2 und einem chancenreichen Fonds der Risikoklasse 3 bis 5. Sie bestimmen die Aufteilung, sonst gilt die Voreinstellung des Anbieters. Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlung dürfen höchstens 50 % im chancenreichen Fonds liegen, zwei Jahre davor höchstens 30 %, es sei denn, Sie verlangen eine andere Quote.

Weil das Produkt so schlicht ist, halten wir 1,0 % eher für eine Obergrenze gegen Ausreißer als für einen fairen Preis. Laut Sekundärquellen haben einzelne Anbieter deutlich niedrigere Kosten angekündigt. Konkrete Zahlen nennen wir bewusst nicht, weil kein Produkt zertifiziert ist und sich Konditionen bis zum Start noch ändern können. Was bisher über Anbieter bekannt ist, sammeln wir im Beitrag zu den Anbietern des Altersvorsorgedepots.

Wie viel Kosten über Jahrzehnte ausmachen

Kostenunterschiede von einem halben oder ganzen Prozentpunkt klingen harmlos. Über 30 oder 35 Jahre verschieben sie das Endergebnis um Zehntausende Euro, weil die Kosten jedes Jahr vom gesamten angesparten Kapital abgehen, nicht nur von den neuen Beiträgen.

Zum Vergleich: Die gesamte Grundzulage über 35 Jahre beträgt 35 × 540 € = 18.900 €. In unserem Modell kosten 0,8 Prozentpunkte mehr Gebühren also mehr als doppelt so viel, wie der Staat an Grundzulage beisteuert. Deshalb sind Kosten beim Altersvorsorgedepot mindestens so wichtig wie die Förderung.

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Wechselkosten: die 150-€-Regel

Ein Anbieterwechsel ist im neuen Recht deutlich einfacher und günstiger geregelt als bei vielen Riester-Verträgen. Sie kündigen mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende und lassen das Kapital auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen. Die Übertragung ist steuerfrei nach § 3 Nr. 55c EStG und gilt nicht als schädliche Verwendung, die Förderung bleibt also erhalten.

Situation Abgebender Anbieter Aufnehmender Anbieter
Vertrag jünger als 5 Jahre höchstens 150 € keine Abschlusskosten, höchstens 150 € Verwaltungspauschale
Vertrag 5 Jahre oder älter kostenfrei wie oben
Wechsel wegen Kostenerhöhung kostenfrei wie oben
Wechsel innerhalb desselben Anbieters kostenfrei –

Die Regel „keine Abschlusskosten auf übertragenes gefördertes Kapital“ ist wichtiger, als sie klingt. Bei Riester-Versicherungen konnte ein Wechsel bedeuten, dass Abschlusskosten ein zweites Mal anfielen, einmal beim alten und einmal beim neuen Vertrag. Für das mitgebrachte Kapital ist das jetzt ausgeschlossen. Für neue Beiträge nach dem Wechsel gilt dieses Verbot nicht; dort zählen die Kosten, die der Anbieter ausweist, beim Standarddepot innerhalb des Deckels von 1,0 %.

Kosten bei Garantieprodukten

Neben den Depots erlaubt das Gesetz Verträge, bei denen der Anbieter zu Beginn der Auszahlphase 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen garantiert. Eine Garantie kostet Geld, entweder direkt über Gebühren oder indirekt, weil ein großer Teil des Kapitals in schwankungsarmen, renditeschwachen Anlagen stecken muss. Für diese Produkte gilt kein Kostendeckel.

Unsere Einschätzung: Für Sparer mit 20 Jahren oder mehr bis zur Rente ist eine 100-%-Garantie in der Regel ein teurer Schutz gegen ein Risiko, das über lange Zeiträume selten eintritt. Wer kurz vor der Rente steht oder Kursschwankungen nachts nicht aushält, kann das anders sehen. Das Standarddepot mit seinem eingebauten Lebenszyklus ist oft der vernünftigere Mittelweg.

Worauf Sie beim Kostenvergleich achten

  1. Effektivkosten in Prozent aus den vorvertraglichen Informationen ablesen, nicht die Werbezahlen.
  2. Abschlusskosten erfragen: Werden sie auf die ersten Jahre verteilt? In welcher Höhe? Bei einem Standarddepot fließen sie in die 1,0 % ein.
  3. Fondsauswahl prüfen: Sind es breit gestreute Indexfonds oder teure Hausfonds des Anbieters?
  4. Kosten in der Auszahlphase ansehen: Was kostet der Auszahlplan, was eine spätere Verrentung?
  5. Kosten für Umschichtungen im Depot, falls Sie selbst Fonds tauschen wollen.

Ob gefördertes Sparen nach Kosten besser abschneidet als ein freier ETF-Sparplan, hängt stark an diesen Zahlen. Den direkten Vergleich mit Beispielrechnung finden Sie im Beitrag Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Offen: ein öffentliches Standarddepot

Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung für ein Standarddepot, das ein öffentlicher Träger anbietet (§ 1 Abs. 1e AltZertG). Das wäre der oft geforderte „Staatsfonds“ als besonders günstige Voreinstellung. Stand September 2026 ist diese Verordnung nicht erlassen und kein Träger bestimmt. Die Bundesregierung schrieb im Juni 2026, die Abstimmungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat angeregt, die Bundesbank als Träger zu prüfen. Dass ein solches Angebot schon zum 1. Januar 2027 bereitsteht, halten wir für unwahrscheinlich.

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen die Kosten im Altersvorsorgedepot sein?
Für das Standarddepot schreibt das Gesetz höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr vor, gemessen am Gesamtkostenindikator nach der PRIIP-Verordnung. Für alle anderen Vertragsarten, also das frei gestaltete Altersvorsorgedepot und die Garantieprodukte, gibt es keine Obergrenze. Die Anbieter müssen die Effektivkosten aber ausweisen.
Was kostet der Wechsel des Anbieters?
Der bisherige Anbieter darf höchstens 150 € verlangen, und das nur, wenn der Vertrag weniger als fünf Jahre alt ist. Danach ist der Wechsel kostenfrei. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschlusskosten berechnen, höchstens eine Verwaltungspauschale von 150 €.
Warum wurde der Kostendeckel von 1,5 % auf 1,0 % gesenkt?
Im Regierungsentwurf standen 1,5 %. Der Finanzausschuss des Bundestags hat den Deckel für das Standarddepot vor der Verabschiedung auf 1,0 % gesenkt. Das Gesetz wurde am 27. März 2026 im Bundestag beschlossen und gilt in dieser Fassung.
Ist ein Altersvorsorgedepot mit ETFs automatisch günstig?
Nein. ETFs selbst sind meist günstig, aber der Anbieter kann Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, Abschlusskosten oder Servicegebühren hinzufügen. Außerhalb des Standarddepots gibt es dafür keine Obergrenze. Maßgeblich ist die ausgewiesene Effektivkostenquote, die alle Kosten zusammenfasst.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz, Art. 6 (§ 1, § 2a AltZertG), BGBl. 2026 I Nr. 156
  2. Deutscher Bundestag – Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen
  3. Haufe – Altersvorsorgereformgesetz im Überblick
  4. Bundestag – Antwort der Bundesregierung zum öffentlichen Standarddepot, BT-Drs. 21/6726

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