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Aktivrente
Seit Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeiten. Hier finden Sie alle Regeln, Rechenbeispiele und die Lücken des Gesetzes.
Die Aktivrente ist trotz ihres Namens keine Rente. Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer rentenversicherungspflichtigen Stelle arbeitet, zahlt ab dem Folgemonat auf bis zu 24.000 € Lohn im Jahr keine Einkommensteuer. Die Rentenversicherung zahlt nichts aus, der Vorteil steht auf der Gehaltsabrechnung. Wie das im Detail funktioniert und was es bringt, zeigt unser Hauptartikel Was ist die Aktivrente? mit einer durchgerechneten Beispielrechnung.
Was Sie zuerst wissen sollten
Eine Rente müssen Sie für die Aktivrente nicht beziehen. Das eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit: weiterarbeiten, die Rente aufschieben und dafür 0,5 % Zuschlag pro Monat sammeln. Ob sich das rechnet, haben wir im Artikel Rente aufschieben mit Aktivrente mit zwei Szenarien verglichen. Das Ergebnis fällt nüchterner aus, als viele erwarten.
Frührentner profitieren erst ab der Regelaltersgrenze, auch nach 45 Beitragsjahren. Minijobber, Selbstständige, Land- und Forstwirte und Beamte bleiben ganz außen vor. Wer genau Anspruch hat, steht unter Wer von der Aktivrente profitiert. Die Lücken der Regelung und mögliche Auswege beschreibt der Artikel Aktivrente für Minijobber und Selbstständige.
Steuerfrei ist nicht abgabenfrei
Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Sie auf den vollen Lohn weiter. Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt es darauf an, ob Sie schon eine Altersrente beziehen. Was genau abgezogen wird, erklärt Aktivrente und Sozialabgaben. Und weil auf die Rente keine Lohnsteuer einbehalten wird, bleibt die Steuererklärung für die meisten Pflicht. Dort können Sie auch Geld zurückholen, wenn die Lohnabrechnung im Januar 2026 den Freibetrag noch nicht kannte: Aktivrente in der Steuererklärung.
Wie viel Ihnen die Aktivrente netto bringt, rechnet der Aktivrente-Rechner für Ihre Zahlen aus. Für Personalabteilungen haben wir einen eigenen Artikel zur Aktivrente in der Lohnabrechnung geschrieben. Und wer wissen will, was neben einer Früh- oder Erwerbsminderungsrente erlaubt ist, findet alles unter Hinzuverdienst zur Rente.
Stand aller Artikel: September 2026. Offene Punkte, etwa ob ungenutzte Monatsbeträge auf andere Monate übertragen werden können, kennzeichnen wir ausdrücklich als ungeklärt.
Passende Rechner
Grundlagen
- AktivrenteAktivrente: So funktioniert der Steuerfreibetrag für Arbeit nach der RegelaltersgrenzeWas die Aktivrente ist, wer sie bekommt und wie viel netto übrig bleibt.
- AktivrenteWer bekommt die Aktivrente? Voraussetzungen, Ausschlüsse, GrenzfälleVoraussetzungen, Startmonat und die Gruppen, die leer ausgehen.
- AktivrenteHinzuverdienst zur Rente: Was Sie 2026 dazuverdienen dürfenHinzuverdienstgrenzen, Steuer und Abgaben für jede Rentenart.
- AktivrenteRente aufschieben und Aktivrente kombinieren: Zuschlag, Steuer, RechnungZuschlag von 0,5 % pro Monat plus steuerfreier Lohn – wann sich der Aufschub rechnet.
Sonderfälle
Steuern & Abgaben
- AktivrenteAktivrente und Sozialabgaben: steuerfrei heißt nicht beitragsfreiKranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bei der Aktivrente.
- AktivrenteAktivrente aus Sicht der Arbeitgeber: Lohnabrechnung, Beiträge, FehlerkorrekturWas Personalabteilungen bei der Aktivrente prüfen und abrechnen müssen.
- AktivrenteAktivrente in der Steuererklärung: Pflicht, Anlagen, ProgressionsvorbehaltPflichtveranlagung, Anlagen, Progressionsvorbehalt und Korrektur von Fehlern.