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Altersvorsorgedepot

Der Nachfolger der Riester-Rente startet am 1. Januar 2027. Das Gesetz ist verkündet, zertifizierte Produkte gibt es noch nicht. Wir erklären, was feststeht, was offen ist und für wen sich das geförderte Depot rechnet.

Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Fonds, ETFs und Anleihen, ohne dass ein Anbieter die Beiträge garantieren muss. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neue Förderung gilt für Beiträge ab dem Beitragsjahr 2027.

Wer neu einsteigt, beginnt am besten mit unserem Überblick zum Altersvorsorgedepot. Dort stehen die vier Vertragsarten, die Förderung, die Kosten und die Auszahlungsregeln auf einer Seite. Wie sich Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Steuerabzug im Einzelnen zusammensetzen, zeigt der Artikel zur Förderung im Detail.

Womit Sie rechnen können

Die Förderung ist gestaffelt: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 % auf den Teil bis 1.800 €. Das ergibt höchstens 540 € Grundzulage, dazu bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind. Kleine Beiträge werden also prozentual am stärksten gefördert. Sieben durchgerechnete Lebenslagen, von der Auszubildenden bis zum Selbstständigen, finden Sie unter Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?. Eltern sollten zusätzlich den Beitrag über Kinderzulage und Familien lesen.

Die wichtigste Frage für Riester-Sparer

Bestehende Riester-Verträge behalten ihre alte Förderung. Das gilt aber nur, solange Sie keinen neuen geförderten Vertrag abschließen: Ein Neuabschluss ab 2027 holt automatisch alle Altverträge ins neue Recht. Für viele ist das ein Gewinn, für manche kostet es Zulagen. Bevor Sie ein neues Depot eröffnen, sollten Sie deshalb Riester behalten, ruhen lassen oder übertragen durchgehen.

Was noch offen ist

Stand September 2026 ist kein Produkt zertifiziert. Was Banken, Broker und Fondsgesellschaften angekündigt haben, stammt aus Presseberichten. Das öffentliche Standarddepot, oft „Staatsfonds“ genannt, hat weder eine Verordnung noch einen Träger. Wir halten fest, was bekannt ist, und nennen Kriterien für die Auswahl im Artikel Anbieter des Altersvorsorgedepots. Welche Kosten zulässig sind und wo der Deckel von 1,0 % gilt, steht unter Kosten und Kostendeckel.

Ihre persönliche Zulage und das mögliche Endkapital können Sie mit dem Förderrechner für das Altersvorsorgedepot ausrechnen. Ob Sie gefördert oder lieber frei sparen, zeigt der Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

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Für wen?

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