Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot? Sieben Fälle durchgerechnet
Die Förderung ist so gebaut, dass kleine Beiträge prozentual am meisten bringen. Wer Kinder hat oder unter 25 ist, bekommt oft mehr vom Staat, als er selbst einzahlt. Wir haben sieben typische Lebenslagen durchgerechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr.
- Für Eltern ist das Depot fast immer attraktiv, weil jedes kindergeldberechtigte Kind bis zu 300 € Kinderzulage bringt.
- Unter 25 gibt es einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus dazu.
- Gutverdiener profitieren zusätzlich über die Günstigerprüfung, zahlen die Förderung im Alter aber über die volle Besteuerung teilweise zurück.
- Wer schon einen Riester-Vertrag hat, muss vor jedem Neuabschluss die Riester-Falle prüfen.
Inhalt
- Die Formel hinter allen Beispielen
- Fall 1: Auszubildende unter 25
- Fall 2: Alleinerziehende mit zwei Kindern
- Fall 3: Durchschnittsverdiener ohne Kinder
- Fall 4: Gutverdienerin mit Günstigerprüfung
- Fall 5: Selbstständiger ohne Rentenversicherungspflicht
- Fall 6: Ehepaar mit mittelbar berechtigter Partnerin
- Fall 7: Kurz vor der Rente einsteigen
- Für wen es sich eher nicht lohnt
- Unsere Einschätzung
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem für Menschen mit Kindern, für junge Leute unter 25 und für alle, die nur kleine Beträge sparen können. Für Gutverdiener ohne Kinder ist es ein solides, aber kein überragendes Angebot, weil die Förderung bei 1.800 € Eigenbeitrag endet und die Auszahlung später voll versteuert wird.
Die Rechnungen unten folgen genau der Formel im Altersvorsorgereformgesetz. Sie gelten für Beiträge ab dem 1. Januar 2027 und für Verträge, die nach neuem Recht laufen. Kapitalerträge haben wir bewusst weggelassen: Es geht darum, wie viel der Staat auf Ihren eigenen Euro drauflegt. Was daraus über 20 oder 30 Jahre wird, zeigt der Förderrechner für das Altersvorsorgedepot.
Die Formel hinter allen Beispielen
Für jede Rechnung brauchen Sie nur vier Bausteine:
| Baustein | Regel |
|---|---|
| Grundzulage, Stufe 1 | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, also bis 180 € |
| Grundzulage, Stufe 2 | 25 % auf den Eigenbeitrag zwischen 360 € und 1.800 €, also bis 360 € |
| Kinderzulage | 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je kindergeldberechtigtem Kind |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 €, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 sind |
Dazu kommt eine Schwelle: Wer weniger als 120 € im Jahr einzahlt, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage. Mehr als 1.800 € Eigenbeitrag werden nicht gefördert, auch wenn Sie bis zu 6.840 € im Jahr in einen Vertrag einzahlen dürfen. Die Einzelheiten zu Zulagen und Steuerabzug stehen im Artikel zur Förderung im Detail.
Ein Punkt ist bei Familien mit mehreren Kindern noch nicht sauber geklärt. Der Gesetzeswortlaut spricht von 100 % der Beiträge, höchstens 300 € pro Kind. Ob ein Eigenbeitrag von 300 € dann für jedes Kind die vollen 300 € auslöst oder ob derselbe Beitrag nur einmal „verbraucht“ werden kann, ist Stand September 2026 nicht abschließend ausgelegt. Wir haben die Beispiele deshalb so gewählt, dass der Eigenbeitrag mindestens 300 € je Kind beträgt. Dann kommen beide Lesarten zum selben Ergebnis.
Fall 1: Auszubildende unter 25
Mehr als 30 € im Monat muss Lena am Anfang nicht sparen, um den besten Hebel zu bekommen. Jeder weitere Euro bis 1.800 € bringt nur noch 25 Cent Zulage. Das ist immer noch ordentlich, aber wer in der Ausbildung knapp bei Kasse ist, fährt mit 30 € gut und kann später aufstocken. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Bonus hängt am Alter zu Beginn des Beitragsjahres. Wer im Laufe von 2027 25 wird, war am 1. Januar noch 24 und bekommt ihn.
Fall 2: Alleinerziehende mit zwei Kindern
Dieser Fall zeigt, warum wir das Depot für Familien mit kleinem Budget für die stärkste Förderung halten, die es in der privaten Vorsorge derzeit gibt. Heikel wird es, wenn Sandra nur 25 € im Monat einzahlen würde, also 300 € im Jahr. Die Grundzulage läge dann bei 150 €. Bei der Kinderzulage wären es je nach Auslegung 600 € (300 € je Kind) oder nur 300 € (einmal die 300 € Beitrag). Solange das nicht geklärt ist, sollten Eltern mindestens 300 € je Kind einzahlen. Mehr zu Kinderzulage und Sonderfällen wie Patchwork-Familien steht im Artikel Altersvorsorgedepot für Familien.
Fall 3: Durchschnittsverdiener ohne Kinder
Nehmen wir einen Angestellten mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € brutto. Er ist 38, ledig und hat bisher keinen Riester-Vertrag.
Der Sprung von 100 auf 150 € bringt 600 € mehr Eigenbeitrag und 150 € mehr Zulage. Das lohnt sich, wenn das Geld ohnehin fürs Alter gedacht ist. Dazu kommt bei 1.800 € unter Umständen ein kleiner Steuervorteil: Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug von 2.340 € (Eigenbeitrag plus Zulage) mehr bringt als die Zulage. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % wären das 702 € Steuerersparnis, also 162 € mehr als die Zulage. Den genauen Wert zeigt erst der Steuerbescheid.
Fall 4: Gutverdienerin mit Günstigerprüfung
Auf dem Papier sieht das stark aus. Der Haken folgt später: Alles, was aus dem geförderten Vertrag ausgezahlt wird, ist nach § 22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig, einschließlich aller Erträge. Julia gewinnt vor allem dann, wenn ihr Steuersatz im Ruhestand deutlich niedriger liegt als heute. Das ist bei Gutverdienern häufig so, aber nicht garantiert. Wie die Auszahlung besteuert wird, erklären wir im Beitrag zu Steuern im Alter.
Wer mehr als 1.800 € im Jahr fürs Alter zurücklegen kann, sollte den Rest nicht in denselben Vertrag stecken, nur weil es geht. Oberhalb der Fördergrenze fehlt die Zulage, die Bindung bis 65 bleibt. Für diesen Teil ist ein freier Sparplan meist flexibler, wie der Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan zeigt.
Fall 5: Selbstständiger ohne Rentenversicherungspflicht
Bisher gingen die meisten Selbstständigen bei Riester leer aus. Ab 2027 gehören sie dazu, wenn sie unter 67 sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG erzielen und für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben.
Für Selbstständige ist das Depot vor allem deshalb interessant, weil viele von ihnen gar keine gesetzliche Rente aufbauen. Der Nachteil liegt im Timing: Die Förderung hängt an der Steuererklärung für das Beitragsjahr, die Zulage fließt also erst Monate oder ein Jahr später. Wer seine Steuererklärung regelmäßig spät abgibt, verschiebt damit auch die Zulage. Weitere Gruppen und Grenzfälle stehen im Artikel Wer ist förderberechtigt?
Fall 6: Ehepaar mit mittelbar berechtigter Partnerin
Dieser Fall hat eine Falle, die leicht übersehen wird. Hat Ahmet noch einen alten Riester-Vertrag, der nach altem Recht weiterläuft, bekommt Elif für ihren neuen Vertrag keine Zulage (§ 90 Abs. 2 EStG in der neuen Fassung). Das Paar muss also zuerst klären, ob Ahmets Altvertrag ins neue Recht wechselt. Wie das geht und warum man das nicht nebenbei entscheiden sollte, steht unter Riester wechseln oder behalten.
Fall 7: Kurz vor der Rente einsteigen
Für Peter bleiben 30 % Zulage auf jeden Euro, dazu je nach Steuersatz die Günstigerprüfung. Das Kapital hat aber kaum Zeit zu wachsen, Kosten schlagen stärker durch, und am Ende ist alles voll steuerpflichtig. Mit einem Standarddepot, dessen Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % im Jahr gedeckelt sind, und einer vorsichtigen Anlage kann das trotzdem aufgehen. Ein 60-Jähriger sollte aber nicht erwarten, damit eine große Rentenlücke zu schließen. Wie groß die eigene Lücke ist, zeigt der Rentenlücke-Rechner.
Förderrechner AltersvorsorgedepotFür wen es sich eher nicht lohnt
Bei zwei Gruppen raten wir zu genauem Hinsehen.
Erstens: Menschen, die jederzeit an ihr Geld kommen müssen. Das Kapital ist bis zum Auszahlungsbeginn gebunden, frühestens mit 65. Wer vorher kündigt, ohne auf einen anderen zertifizierten Vertrag zu übertragen, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ein Notgroschen gehört nicht in dieses Depot.
Zweitens: Riester-Sparer mit alten Verträgen, die nach altem Recht sehr günstig gefördert werden. Wer nach dem 31. Dezember 2026 irgendeinen neuen geförderten Vertrag abschließt, holt damit alle seine Bestandsverträge ins neue Recht. Für die meisten ist das neue Recht besser, für manche aber nicht, etwa wenn sie nach der alten 4-%-Regel wegen geringen Einkommens mit einem sehr kleinen Eigenbeitrag die vollen alten Zulagen bekommen. Diese Rechnung sollte man vor dem Neuabschluss machen, nicht danach, denn der Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen.
Unsere Einschätzung
Wer Kinder hat, sollte das Depot ernsthaft prüfen, sobald die ersten Produkte zertifiziert sind. Stand September 2026 ist noch kein Produkt zertifiziert; Anbieter haben Angebote bisher nur angekündigt. Die Förderquote liegt bei Familien leicht über 100 %, und das Standarddepot hat einen Kostendeckel, den es bei Riester nie gab.
Für Singles ohne Kinder mit mittlerem Einkommen ist es eine gute Ergänzung, solange man es auf den geförderten Betrag beschränkt. Für Gutverdiener ist die Günstigerprüfung der eigentliche Grund, dabei zu sein, allerdings mit der Unsicherheit, wie hoch der eigene Steuersatz in 25 Jahren ist. Und wer unter 25 ist, verschenkt ohne Vertrag 200 € Bonus, der nur einmal kommt.
Häufige Fragen
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mit wenig Geld?
Wie viel Zulage bekomme ich maximal ohne Kinder?
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mit 55 oder 60 noch?
Bekommen Selbstständige die Zulage?
Lohnt sich das Depot für Beamte?
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156
- Deutscher Bundestag – Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen (27.03.2026)
- Deutsche Rentenversicherung – Bundesrat billigt Reform der privaten Altersvorsorge
- Haufe – Altersvorsorgereformgesetz im Überblick
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