Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot oder freier ETF-Sparplan: Was bringt mehr?

Das geförderte Depot bekommt Zulagen, das freie Depot bleibt verfügbar. Welcher Vorteil schwerer wiegt, hängt an drei Größen, die Sie für sich abschätzen können: Kosten, Steuersatz im Alter und die Frage, ob Sie das Geld vor 65 brauchen könnten.

Aktualisiert am 7 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei gleichen Kosten liegt das geförderte Depot in unserem Beispiel vorn, solange der durchschnittliche Steuersatz auf die Auszahlungen unter rund 31 % bleibt.
  • Schon 0,8 Prozentpunkte höhere Kosten im geförderten Vertrag können diesen Vorsprung aufzehren.
  • Das freie Depot ist jederzeit verfügbar, das geförderte grundsätzlich erst ab 65; vorzeitige Entnahme kostet die Förderung.
  • Für viele ist die Kombination sinnvoll: bis 1.800 € im Jahr gefördert, alles darüber frei.
Inhalt
  1. Die Regeln im direkten Vergleich
  2. Beispiel 1: gleiche Kosten, 30 Jahre
  3. Beispiel 2: Der geförderte Vertrag ist teurer
  4. Beispiel 3: Gutverdiener mit Günstigerprüfung
  5. Was nicht in der Rechnung steckt
  6. Unsere Einschätzung: kombinieren
  7. Den freien Teil umsetzen

Bei vergleichbaren Kosten bringt das Altersvorsorgedepot für die meisten Sparer mehr als ein freier ETF-Sparplan, weil die Zulagen 30 bis 50 % auf den Eigenbeitrag legen und die Erträge in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Der freie Sparplan gewinnt, wenn der geförderte Vertrag deutlich teurer ist, der Steuersatz im Alter hoch ausfällt oder Sie das Geld vor 65 brauchen könnten.

Beide Wege investieren am Ende oft in dieselben Indexfonds. Der Unterschied liegt in der Hülle: Die eine ist staatlich gefördert und bindet das Geld bis zur Rente, die andere ist frei und wird laufend versteuert. Wir stellen die Regeln nebeneinander und rechnen drei Fälle durch.

Die Regeln im direkten Vergleich

Altersvorsorgedepot (gefördert) Freier ETF-Sparplan
Staatliche Zulage bis 540 € Grundzulage, bis 300 € je Kind, einmalig 200 € unter 25 keine
Steuer in der Ansparphase keine auf Erträge; Beiträge als Sonderausgaben absetzbar Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen, Verkäufe und Vorabpauschale
Steuer bei Auszahlung voll mit persönlichem Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG) nur Gewinnanteil, 26,375 % zzgl. ggf. Kirchensteuer, 30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds
Verfügbarkeit ab 65, früher nur mit Beginn einer gesetzlichen Altersrente jederzeit
Auszahlung Auszahlplan bis mindestens 85 oder Leibrente, bis 30 % als Einmalbetrag frei
Geförderter Höchstbetrag 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr –
Kosten Standarddepot höchstens 1,0 %, andere Verträge ohne Deckel je nach Broker und ETF
Anlageuniversum Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5, Anleihen öffentlicher Emittenten, keine Einzelaktien frei

Beim freien Depot bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei (Sparerpauschbetrag, 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds jedes Jahr einen kleinen steuerpflichtigen Betrag erzeugen. Grundlage ist der Basiszins, der 2026 bei 3,20 % liegt.

Beispiel 1: gleiche Kosten, 30 Jahre

Nehmen wir eine 35-jährige Angestellte ohne Kinder. Sie kann 150 € im Monat sparen und überlegt, ob sie das Geld in ein Altersvorsorgedepot oder in einen freien ETF-Sparplan steckt.

Der Durchschnittssteuersatz auf die Auszahlungen ist hier die entscheidende Größe. Er hängt davon ab, wie hoch Ihre gesetzliche Rente und andere Einkünfte im Alter sind. Wer mit einer mittleren Rente rechnet, liegt nach unserer Einschätzung eher unter als über der Schwelle. Wie die Besteuerung genau funktioniert, erklären wir im Beitrag zu den Steuern im Alter.

Die Rechnung vereinfacht an drei Stellen. Sie lässt die laufende Vorabpauschale weg, die das freie Depot während der Ansparphase etwas bremst. Sie lässt ebenso den Sparerpauschbetrag weg, mit dem sich beim schrittweisen Verkauf im Alter jedes Jahr 1.000 € Gewinn steuerfrei realisieren lassen; das spricht für den freien Sparplan. Und sie arbeitet bei der geförderten Variante mit einem Durchschnittssteuersatz, obwohl die Auszahlungen tatsächlich über viele Jahre verteilt versteuert werden.

Beispiel 2: Der geförderte Vertrag ist teurer

Jetzt dieselbe Sparerin, aber ihr geförderter Vertrag kostet 1,0 % im Jahr, der freie ETF-Sparplan 0,2 %. Bei einer angenommenen Bruttorendite von 5,2 % bleiben im geförderten Vertrag 4,2 %, im freien 5,0 %.

Gefördert, 1,0 % Kosten Frei, 0,2 % Kosten
Kapital nach 30 Jahren rund 141.400 € rund 125.600 €
Nach Steuern (gefördert: angenommen 25 %) rund 106.100 € rund 112.400 €

Aus dem Vorsprung von rund 10.000 € in Beispiel 1 wird ein Rückstand von rund 6.000 €. Die Zulagen in Höhe von 16.200 € reichen nicht, um 0,8 Prozentpunkte Mehrkosten über 30 Jahre auszugleichen. Das ist der Grund, warum wir beim Altersvorsorgedepot zuerst auf die Kosten schauen und dann auf alles andere. Die erlaubten Kostenstrukturen erklären wir im Beitrag Kosten und Kostendeckel.

Beispiel 3: Gutverdiener mit Günstigerprüfung

Ein Angestellter mit hohem Einkommen zahlt ebenfalls 1.800 € im Jahr ein. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % bringt ihm die Günstigerprüfung zusätzlich zur Zulage 442,80 € Steuerermäßigung im Jahr (2.340 € × 42 % = 982,80 €, abzüglich 540 € Zulage). Diese Erstattung fließt nicht in den Vertrag, sondern auf sein Konto.

Legt er die Erstattung jedes Jahr frei an, wächst sie bei 5 % über 30 Jahre auf rund 30.900 €, nach Abgeltungsteuer rund 27.600 €. Im Alter zahlt er dafür möglicherweise einen höheren Steuersatz auf die geförderten Auszahlungen. Selbst bei angenommenen 35 % kommt er auf rund 106.100 € plus 27.600 €, also rund 133.700 €, gegenüber rund 112.400 € im freien Sparplan.

Was nicht in der Rechnung steckt

Zahlen zeigen nur die halbe Entscheidung. Drei Punkte gehören dazu:

Zugriff. Das freie Depot können Sie jederzeit auflösen: für eine Immobilie, eine Auszeit, einen Jobverlust, einen Ruhestand mit 60. Aus dem Altersvorsorgedepot kommen Sie grundsätzlich erst mit 65 heraus, früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt. Eine Auszahlung außerhalb der Regeln gilt als schädliche Verwendung, dann sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

Form der Auszahlung. Im geförderten Depot gibt es einen Auszahlplan bis mindestens 85 oder eine lebenslange Rente, dazu bis 30 % als Einmalbetrag zu Beginn. Wie Sie den Rest einteilen, bestimmt das Gesetz mit. Das freie Depot überlässt Ihnen alles, auch das Risiko, zu schnell zu entnehmen. Details stehen im Beitrag zur Auszahlung.

Disziplin. Die Bindung hat auch eine gute Seite. Wer weiß, dass er an ein Depot nicht herankommt, verkauft es auch nicht in einer Börsenkrise. Wie schwer dieser Punkt für Sie wiegt, wissen Sie selbst am besten.

Unsere Einschätzung: kombinieren

Für die meisten Angestellten mit Förderanspruch halten wir diese Aufteilung für sinnvoll:

  1. Bis 1.800 € im Jahr in ein günstiges gefördertes Depot. Hier wirkt die Förderung am stärksten. Wer nur wenig sparen kann, sollte wenigstens die ersten 360 € im Jahr fördern lassen, dort liegt die Zulage bei 50 %. Mit Kindern kommen bis zu 300 € je Kind dazu, was den Vorsprung noch vergrößert.
  2. Alles darüber in einen freien ETF-Sparplan. Beiträge über 1.800 € bekommen im Altersvorsorgedepot keine Zulage mehr, sind aber gebunden. Frei angelegt bleiben sie verfügbar.
  3. Einen Notgroschen auf dem Tagesgeld vor beidem. Wer ohne Rücklage spart, riskiert, das freie Depot im falschen Moment verkaufen zu müssen.

Ausnahmen sehen wir bei Menschen, die sehr wahrscheinlich vor 65 aufhören wollen und dafür Kapital brauchen, und bei Sparern, die keinen günstigen geförderten Vertrag finden. Wenn nur teure Produkte zur Wahl stehen, ist der freie Sparplan die ehrlichere Lösung. Wie groß Ihre Versorgungslücke überhaupt ist, zeigt der Rentenlücke-Rechner. Ihre persönliche Zulage berechnet der Förderrechner zum Altersvorsorgedepot.

RechnerETF-Sparplan-RechnerWas aus einer monatlichen Sparrate wird, mit Kosten und Kaufkraft.

Den freien Teil umsetzen

Wer sich für die Kombination entscheidet, kann den freien Teil schon heute starten. Dafür genügt ein normales Wertpapierdepot mit ETF-Sparplan. Achten Sie auf niedrige Sparplan- und Depotkosten, eine breite ETF-Auswahl und darauf, dass Sie Freistellungsaufträge einfach einrichten können.

Das geförderte Altersvorsorgedepot selbst können Sie erst ab 2027 bei einem zertifizierten Anbieter abschließen. Wer sich tiefer mit ETF-Sparplänen und der Frage beschäftigen will, wie man ein Depot für Jahrzehnte aufstellt, findet in diesen Büchern solide Grundlagen.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein normaler ETF-Sparplan?
Bei ähnlichen Kosten meistens ja, weil die Zulagen von 30 bis 50 % auf den Eigenbeitrag und die steuerfreie Ansparphase einen großen Vorsprung schaffen. Der Preis dafür ist die Bindung bis mindestens 65 und die volle Besteuerung im Alter. Ist der geförderte Vertrag deutlich teurer, kann der freie Sparplan am Ende vorn liegen.
Kann ich Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan kombinieren?
Ja, und für viele ist das die vernünftigste Lösung. Gefördert werden ohnehin nur 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr. Wer mehr sparen kann, legt den Rest frei an und behält so Zugriff auf einen Teil seines Vermögens, etwa für Notfälle, eine Immobilie oder einen früheren Ruhestand.
Wie wird ein freier ETF-Sparplan besteuert?
Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr bleibt steuerfrei. Jährlich kann eine Vorabpauschale anfallen.
Was passiert, wenn ich das Geld aus dem Altersvorsorgedepot vor 65 brauche?
Eine Auszahlung außerhalb der gesetzlichen Regeln gilt als schädliche Verwendung. Dann müssen Sie die Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen. Ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Vertrag ist dagegen möglich, ohne die Förderung zu verlieren.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
  2. Einkommensteuergesetz § 32d (Abgeltungsteuer)
  3. Investmentsteuergesetz § 20 (Teilfreistellung)
  4. Einkommensteuergesetz § 20 (Sparerpauschbetrag)
  5. BMF – Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2026

Wir prüfen Zahlen und Fristen regelmäßig. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Ihre persönlichen Unterlagen.