Glossar: Rentenbegriffe einfach erklärt

Rentenrecht hat eine eigene Sprache. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe in wenigen Sätzen, mit den Werten für 2026 und einem Link zum passenden Artikel.

Stand: September 2026. Wo ein Begriff zu einem Vorhaben gehört, das noch nicht beschlossen ist, etwa der Frühstart-Rente, weisen wir darauf hin.

A

Abgeltungsteuer

Pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie beträgt 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Wie sie bei Geld auf Kindernamen wirkt, erklärt der Artikel Kinderdepot und Steuern.

Abschlag

Dauerhafte Kürzung der Rente, wenn Sie eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen. Sie beträgt 0,3 % je Monat des vorzeitigen Rentenbeginns, bei Rentenbeginn mit 63 für ab 1964 Geborene also bis zu 14,4 %. Mehr unter Abschläge bei der Rente.

Aktivrente

Steuerfreibetrag für Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze, seit 1. Januar 2026. Bis zu 2.000 € im Monat (24.000 € im Jahr) bleiben einkommensteuerfrei, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss (§ 3 Nr. 21 EStG). Ein Rentenbezug ist nicht nötig. Alles dazu im Artikel Was ist die Aktivrente?.

Aktueller Rentenwert

Siehe Rentenwert.

Alterssicherungskommission

Siehe Rentenkommission.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit, oft „Rente mit 63“ genannt. Die Altersgrenze steigt schrittweise, ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Einen früheren Beginn mit Abschlag gibt es bei dieser Rentenart nicht. Details unter Rente nach 45 Jahren.

Altersrente für langjährig Versicherte

Altersrente für Versicherte mit mindestens 35 Jahren Wartezeit. Sie ist frühestens ab 63 möglich, dann aber mit Abschlag, abschlagsfrei erst ab der Regelaltersgrenze.

Altersvorsorgedepot

Neues gefördertes Produkt der privaten Altersvorsorge ab 1. Januar 2027, eingeführt mit dem Altersvorsorgereformgesetz. Gespart wird ohne Garantie in Fonds, ETFs und bestimmten Anleihen, der Staat zahlt Zulagen. Einen Überblick gibt Was ist das Altersvorsorgedepot?.

Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG)

Gesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), das die Riester-Förderung neu ordnet. Es bringt das Altersvorsorgedepot, das Standarddepot, neue Zulagen und neue Auszahlungsregeln. Die neue Förderung gilt ab dem Beitragsjahr 2027.

Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)

Das Gesetz legt fest, welche Anforderungen ein Vorsorgevertrag erfüllen muss, damit er gefördert wird. Nur zertifizierte Verträge erhalten Zulagen. Die Zertifizierung übernimmt eine Stelle beim Bundeszentralamt für Steuern.

Anschlussverbot

Arbeitsrechtliche Regel, nach der ein Arbeitgeber einen früheren Mitarbeiter nicht sachgrundlos befristet einstellen darf. Für Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze ist es seit 1. Januar 2026 aufgehoben. Siehe Aktivrente für Arbeitgeber.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Pauschale für Werbungskosten, die das Finanzamt beim Arbeitslohn automatisch abzieht, 2026 sind es 1.230 €. Ab 2027 sind laut Regierungsentwurf 1.430 € geplant, beschlossen ist das noch nicht.

Auszahlplan

Form der Auszahlung im Altersvorsorgedepot: Das Kapital wird in Raten ausgezahlt, beim geförderten Vertrag mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Die Rate wird mindestens alle drei Jahre neu festgesetzt. Mehr unter Auszahlung beim Altersvorsorgedepot.

B

Beitragsbemessungsgrenze

Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 liegt sie in der Rentenversicherung bei 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr), in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.

Beitragssatz zur Rentenversicherung

2026 beträgt er 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für 2027 wird ebenfalls mit 18,6 % gerechnet, ab 2028 wird ein Anstieg erwartet.

Berufseinsteigerbonus

Einmalige Extra-Grundzulage von 200 € beim geförderten Altersvorsorgevertrag ab 2027 für Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind. Siehe Förderung des Altersvorsorgedepots.

Bestandsvertrag

Riester-Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde. Für ihn gelten die alten Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter. Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, holt alle Bestandsverträge automatisch ins neue Recht. Siehe Riester behalten oder wechseln.

Besteuerungsanteil

Prozentsatz der gesetzlichen Rente, der einkommensteuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: 2026 sind es 84 %, 2027 84,5 %, ab Rentenbeginn 2058 dann 100 %. Der Rest bleibt als fester Euro-Betrag steuerfrei, siehe Rente versteuern.

Bezugsgröße

Rechengröße der Sozialversicherung, die sich am Durchschnittsentgelt orientiert. 2026 beträgt sie 3.955 € im Monat. Aus ihr leiten sich andere Grenzen ab, etwa die Einkommensgrenze der Familienversicherung.

D

Durchschnittsentgelt

Durchschnittlicher Bruttoverdienst aller Versicherten in einem Jahr. Für 2026 ist es vorläufig auf 51.944 € festgelegt. Wer genau so viel verdient, erwirbt einen Entgeltpunkt, siehe Rentenberechnung.

E

Effektivkosten

Kennzahl für die Gesamtkosten eines Vorsorgevertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite pro Jahr. Beim Standarddepot dürfen sie höchstens 1,0 % betragen. Mehr dazu unter Kosten des Altersvorsorgedepots.

Entgeltpunkte

Rechengröße, in der die Rentenversicherung Ihre Ansprüche sammelt. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Entgeltpunkt, halb so viel Verdienst einen halben. Entgeltpunkte mal Rentenwert ergibt die Monatsrente vor Abzügen. Der Rentenpunkte-Rechner zeigt, wie viele Sie pro Jahr sammeln.

Erwerbsminderungsrente

Rente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Volle Erwerbsminderung liegt vor bei weniger als drei Stunden Arbeit am Tag, teilweise bei drei bis unter sechs Stunden. Voraussetzungen sind fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Siehe Erwerbsminderungsrente.

F

Frühstart-Rente

Geplante staatliche Einzahlung von 10 € pro Monat für Kinder von 6 bis 17 Jahren in ein Vorsorgedepot. Der Start ist für 2027 vorgesehen, der Gesetzentwurf ist Stand September 2026 aber noch nicht beschlossen. Alles zum Stand unter Was ist die Frühstart-Rente?.

G

Garantieprodukt

Geförderter Altersvorsorgevertrag ab 2027, bei dem der Anbieter zu Beginn der Auszahlung 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert. Die Garantie kostet Rendite. Den Vergleich mit dem Depot ohne Garantie zieht Was ist das Altersvorsorgedepot?.

Grundfreibetrag

Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. 2026 sind es 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € bei Zusammenveranlagung. Für 2027 sind laut Regierungsentwurf 12.564 € geplant.

Grundzulage

Staatliche Zulage auf eigene Beiträge in einen geförderten Altersvorsorgevertrag. Ab 2027 gibt es 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf Beiträge bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr. Siehe Förderung des Altersvorsorgedepots.

Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob der Sonderausgabenabzug für Ihre Vorsorgebeiträge mehr bringt als die Zulagen. Ist das so, erhalten Sie die Differenz als Steuerermäßigung. Die Prüfung läuft automatisch, wenn Sie die Anlage AV abgeben.

H

Haltelinie

Gesetzliche Zusage, dass das Rentenniveau nicht unter 48 % sinkt. Sie gilt nach dem Rentenpaket 2025 bis 2031. Hintergrund im Artikel Rentenpaket und Haltelinie.

Hinterbliebenenrente

Oberbegriff für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten aus der Versicherung eines Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet. Siehe Witwenrente.

Hinzuverdienstgrenze

Grenze für den Verdienst neben einer Rente. Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine mehr. Bei der Erwerbsminderungsrente liegt sie 2026 bei 20.763,75 € (volle) bzw. mindestens 41.527,50 € im Jahr (teilweise). Siehe Hinzuverdienst zur Rente.

K

Kapitalrente, gesetzliche

Vorschlag der Rentenkommission vom Juni 2026: Ein Beitrag von 2 % soll kapitalgedeckt angelegt werden. Beschlossen ist dazu nichts. Siehe Rentenkommission.

Kinderdepot

Wertpapierdepot auf den Namen eines Kindes, verwaltet von den Eltern. Das Geld gehört rechtlich dem Kind. Wie man eines eröffnet, zeigt Kinderdepot eröffnen.

Kindererziehungszeiten

Zeiten der Kindererziehung, die in der Rente wie Beitragszeiten zählen. Für vor 1992 geborene Kinder steigen sie mit der Mütterrente III von 30 auf 36 Monate. Siehe Mütterrente.

Kinderzulage

Staatliche Zulage je kindergeldberechtigtem Kind beim geförderten Altersvorsorgevertrag. Ab 2027 werden 100 % der eigenen Beiträge gefördert, höchstens 300 € je Kind. Für Bestandsverträge gelten weiter 185 € bzw. 300 €. Mehr unter Altersvorsorgedepot für Familien.

Kleinbetragsrente

Sehr kleine Monatsleistung aus einem geförderten Vertrag, die der Anbieter auf einmal abfinden darf, ohne dass die Förderung verloren geht. Die Grenze liegt bei 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße, 2026 rund 59,33 €.

Kollektive Anlage

Geplante Auffanglösung der Frühstart-Rente: Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die 10 € im Monat gemeinsam für alle Kinder an, verwaltet von der Bundesbank. Das Guthaben kann bis vor dem 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag übertragen werden. Siehe Frühstart-Rente: Kritik und offene Fragen.

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Gesetzlich versicherte Rentner zahlen auf ihre Rente die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags plus den halben Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 8,75 %. Den Pflegebeitrag von 3,6 % (Kinderlose 4,2 %) tragen sie allein. Siehe Krankenversicherung im Ruhestand.

L

Lebenszyklusmodell

Regel beim Standarddepot: Je näher die Auszahlung rückt, desto geringer wird der Anteil im riskanteren Fonds. Fünf Jahre vor Beginn höchstens 50 %, zwei Jahre vorher höchstens 30 %, sofern Sie nichts anderes verlangen.

Leibrente

Lebenslange monatliche Zahlung, egal wie alt Sie werden. Beim Altersvorsorgedepot ist sie eine Alternative zum Auszahlplan.

M

Minijob

Geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis 603 € im Monat (2026). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge und meist eine Pauschalsteuer. Die Aktivrente gilt für Minijobs nicht, siehe Aktivrente für Minijobber und Selbstständige.

Mindesteigenbeitrag

Betrag, den Sie beim geförderten Altersvorsorgevertrag ab 2027 mindestens selbst einzahlen müssen, um Zulagen zu erhalten: 120 € im Jahr. Bei alten Riester-Verträgen gilt weiter die 4-Prozent-Regel.

Mittelbar förderberechtigt

Wer selbst nicht förderberechtigt ist, aber mit einem förderberechtigten Ehepartner verheiratet ist, kann über einen eigenen Vertrag ebenfalls Zulagen bekommen. Ab 2027 sind dafür mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr nötig. Siehe Wer ist förderberechtigt?.

Mütterrente

Rentenanspruch für Kindererziehung. Mit der Mütterrente III zählen für vor 1992 geborene Kinder 36 statt 30 Monate, das sind rund 21,26 € mehr Rente im Monat je Kind (Rentenwert ab Juli 2026). Der Anspruch gilt ab 2027, ausgezahlt wird wohl erst 2028 rückwirkend. Siehe Mütterrente.

N

Nachgelagerte Besteuerung

Prinzip, nach dem Vorsorgebeiträge in der Ansparphase gefördert oder steuerfrei sind und die Auszahlung im Alter versteuert wird. So funktioniert es bei Riester, dem Altersvorsorgedepot und der gesetzlichen Rente. Siehe Steuern im Alter.

NV-Bescheinigung

Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts. Sie sorgt dafür, dass die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Bei Kinderdepots mit höheren Erträgen ist sie wichtig.

P

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz liegt 2026 bei 3,6 %, für Kinderlose ab 23 bei 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt er um je 0,25 Prozentpunkte. Beschäftigte teilen den Beitrag mit dem Arbeitgeber, Rentner zahlen ihn auf die Rente allein.

Progressionsvorbehalt

Steuerfreie Einnahmen wie Elterngeld erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei der Aktivrente gilt das nicht, der steuerfreie Lohn bleibt für den Steuersatz außen vor. Siehe Aktivrente in der Steuererklärung.

R

Regelaltersgrenze

Alter, ab dem Sie die reguläre Altersrente ohne Abschlag bekommen. Sie steigt von 66 Jahren (Jahrgang 1958) schrittweise auf 67 Jahre ab Jahrgang 1964. Die Tabelle steht unter Renteneintrittsalter, Ihren Termin rechnet der Rentenbeginn-Rechner aus.

Rentenanpassung

Jährliche Erhöhung der Renten zum 1. Juli. 2026 stiegen die Renten um 4,24 %. Für Juli 2027 rechnet die Rentenversicherung mit rund 4,4 %, festgelegt ist das aber noch nicht. Siehe Rentenerhöhung.

Rentenbezugsmitteilung

Meldung der Rentenversicherung an das Finanzamt über die Höhe Ihrer Rente. Sie macht es dem Finanzamt leicht zu erkennen, wer eine Steuererklärung abgeben müsste.

Rentenfreibetrag

Der steuerfreie Teil der Rente. Er wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.

Renteninformation

Jährliches Schreiben der Rentenversicherung mit Ihrem bisherigen Anspruch und einer Hochrechnung. Wie Sie es lesen, erklärt Renteninformation verstehen.

Rentenkommission

Offiziell Alterssicherungskommission. Sie hat am 23. Juni 2026 einen Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt, unter anderem zur Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung. Umgesetzt ist davon noch nichts. Siehe Rentenkommission.

Rentenlücke

Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Alter brauchen, und dem, was Rente und Vorsorge liefern. Der Rentenlücke-Rechner schätzt sie ab, Hintergründe unter Rentenlücke berechnen.

Rentenniveau

Verhältnis einer Standardrente nach 45 Durchschnittsjahren zum Durchschnittsverdienst, jeweils vor Steuern. Die Haltelinie sichert bis 2031 mindestens 48 %.

Rentenpaket 2025

Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, in Kraft seit 1. Januar 2026. Es enthält die Haltelinie, die Mütterrente III und die Aufhebung des Anschlussverbots. Siehe Rentenpaket.

Rentenwert

Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt an Monatsrente bringt. Seit 1. Juli 2026 sind es bundeseinheitlich 42,52 €, vorher 40,79 €. Siehe Rentenberechnung.

Riester-Rente

Staatlich geförderte private Altersvorsorge seit 2002. Ab 2027 werden keine neuen Riester-Verträge in der alten Form mehr abgeschlossen, bestehende laufen weiter. Siehe Riester behalten oder wechseln.

S

Schädliche Verwendung

Auszahlung aus einem geförderten Vertrag, die nicht den Regeln entspricht, etwa eine Kündigung ohne Übertragung. Dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Sonderausgabenabzug

Beiträge zum geförderten Altersvorsorgevertrag können Sie ab 2027 bis 1.800 € plus Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Bisher lag die Grenze bei Riester bei 2.100 € inklusive Zulagen. Siehe Günstigerprüfung.

Sparerpauschbetrag

Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei. Dafür erteilen Sie der Bank einen Freistellungsauftrag.

Standarddepot

Einfaches Pflichtprodukt beim Altersvorsorgedepot ab 2027: zwei Fonds, einer mit geringem und einer mit höherem Risiko, Kosten höchstens 1,0 %, online abschließbar. Die Frühstart-Rente soll nur in ein Standarddepot fließen. Siehe Anbieter beim Altersvorsorgedepot.

Steuerklasse VI

Steuerklasse für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis. Die Aktivrente gibt es dort nur, wenn Sie schriftlich bestätigen, dass Sie sie nicht bei einem anderen Arbeitgeber nutzen. Siehe Wer von der Aktivrente profitiert.

T

Teilfreistellung

Ein Teil der Erträge aus Fonds bleibt steuerfrei, um die Steuer auf Fondsebene auszugleichen. Bei Aktienfonds sind es 30 %, bei Mischfonds 15 %.

Teilkapitalauszahlung

Beim Altersvorsorgedepot können Sie sich zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 % des Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Der Rest läuft als Auszahlplan oder Leibrente.

U

Unmittelbar förderberechtigt

Wer selbst Zulagen für einen geförderten Altersvorsorgevertrag bekommen kann, etwa Pflichtversicherte in der Rentenversicherung, Beamte mit Einwilligung und ab 2027 auch Selbstständige unter 67. Siehe Wer ist förderberechtigt?.

V

Versicherungsfreiheit

Wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht und weiterarbeitet, zahlt keinen eigenen Rentenversicherungsbeitrag mehr. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter. Auf die Versicherungsfreiheit lässt sich verzichten, dann steigt die Rente. Siehe Aktivrente und Sozialabgaben.

Versicherungspflichtgrenze

Einkommen, ab dem Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. 2026 liegt sie bei 6.450 € im Monat (77.400 € im Jahr).

Vorabpauschale

Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds im normalen Depot. Sie wird jedes Jahr mit einem Basiszins berechnet, für 2026 sind das 3,20 %. In geförderten Altersvorsorgeverträgen fällt sie nicht an.

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die als Sonderausgaben die Steuer mindern. Soweit sie auf steuerfreien Lohn entfallen, etwa bei der Aktivrente, sind sie nicht abziehbar.

W

Wartezeit

Mindestversicherungszeit für eine Rente. Für die Regelaltersrente und die Erwerbsminderungsrente sind es fünf Jahre, für die Rente für langjährig Versicherte 35 Jahre, für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.

Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten

Von der steuerpflichtigen Rente zieht das Finanzamt automatisch 102 € im Jahr ab, wenn Sie keine höheren Kosten nachweisen.

Witwenrente

Rente für den hinterbliebenen Ehepartner aus der Versicherung des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet. Alles dazu unter Witwenrente.

Z

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Riester-Zulagen und künftig die Zulagen für das Altersvorsorgedepot berechnet und auszahlt. Nach dem Gesetzentwurf soll sie auch die 10 € der Frühstart-Rente an die Anbieter überweisen.

Zugangsfaktor

Faktor, mit dem die Entgeltpunkte bei Rentenbeginn multipliziert werden. Er liegt bei 1,0 bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze, darunter bei früherem und darüber bei späterem Beginn. Siehe Abschlag und Zuschlag.

Zurechnungszeit

Bei der Erwerbsminderungsrente wird so gerechnet, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. Bei Rentenbeginn 2026 ist das nach unseren Recherchen ein Alter von 66 Jahren und 3 Monaten, bis 2031 steigt es auf 67. Diese Werte haben wir nur über Sekundärquellen bestätigt.

Zusatzbeitrag

Beitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt. Im Durchschnitt liegt er 2026 bei 2,9 %, die tatsächliche Höhe hängt von der Kasse ab.

Zuschlag

Dauerhafte Erhöhung der Rente, wenn Sie die Altersrente nach der Regelaltersgrenze später beginnen: 0,5 % je Monat, also 6 % pro Jahr. Der Zuschlag-Rechner zeigt die Wirkung, die Kombination mit der Aktivrente erklärt Rente aufschieben mit Aktivrente.