Kritik an der Frühstart-Rente: Was am Gesetzentwurf hakt und was offen ist
Zehn Euro im Monat sind für viele ein Symbol, für andere ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir haben den Regierungsentwurf auf Schwachstellen abgeklopft, nachgerechnet und sortiert, welche Kritik trägt und welche nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Frühstart-Rente ist ein Regierungsentwurf. Mehrere Punkte können sich im Bundestag noch ändern.
- Der Betrag ist klein: höchstens 1.440 € je Kind, die im Alter voll versteuert werden.
- Der Start mit 6 statt mit Geburt kostet Zinseszins: Dieselben 1.440 € ab Geburt wären bei 5 % Rendite mit 67 rund 7.300 € mehr wert.
- Die Auffanglösung ohne Elternvertrag birgt ein echtes Verfallsrisiko für Kinder, deren Eltern sich nicht kümmern.
- Unsere Einschätzung: sinnvoller Baustein, schlecht als Alleinlösung. Mitnehmen, aber nicht überschätzen.
Inhalt
- 1. Der Betrag ist klein
- 2. Der Start mit sechs Jahren kostet Rendite
- 3. Der Stichtag 2020 schafft Ungleichheit
- 4. Das Geld ist fast 60 Jahre gebunden
- 5. Im Alter holt sich der Staat einen Teil zurück
- 6. Der Kostendeckel ist großzügig
- 7. Die Auffanglösung benachteiligt die, die sie brauchen
- 8. Unklare Details
- Was für die Frühstart-Rente spricht
- Unsere Einschätzung
An der Frühstart-Rente wird vor allem kritisiert, dass der Betrag klein ist, spät beginnt und bis zur Rente gebunden bleibt, während die Auszahlung im Alter voll versteuert wird. Dazu kommen offene Punkte im Gesetzentwurf, etwa bei der Auffanglösung für Kinder ohne Vertrag.
Der Entwurf (Drucksache 21/7864) ist Stand September 2026 nicht beschlossen. Er liegt im Finanzausschuss, danach folgen 2. und 3. Lesung und die Zustimmung des Bundesrats. Kritik, die jetzt formuliert wird, kann also noch etwas bewirken. Wir ordnen die Punkte hier nach eigener Rechnung ein, ohne einzelne Verbände oder Politiker zu zitieren.
1. Der Betrag ist klein
Der Einwand: 10 Euro im Monat, höchstens 1.440 Euro insgesamt. Damit lässt sich keine Rentenlücke schließen.
Unsere Einschätzung: Stimmt. Bei 5 % Rendite nach Kosten werden daraus mit 67 rund 21.300 Euro, nominal. In heutiger Kaufkraft sind das bei 2 % Inflation etwa 6.400 Euro, verteilt auf die Jahre im Ruhestand. Die Bundesregierung verkauft die Frühstart-Rente mit der Rechnung, allein das Staatsgeld könne auf rund 53.000 Euro wachsen. Unsere Nachrechnung ergibt, dass dafür etwa 7 % jährlich nach Kosten bis 65 nötig sind. Das ist möglich, aber eine optimistische Annahme.
Gleichzeitig ist es für den Staat kein kleines Programm. Der Entwurf veranschlagt 198 Millionen Euro für 2027, steigend auf 411 Millionen Euro im Jahr 2030. Wie hoch Ihre eigene Lücke im Alter ist, können Sie mit dem Artikel zur Rentenlücke abschätzen.
2. Der Start mit sechs Jahren kostet Rendite
Der Einwand: Wenn es um den Zinseszins geht, warum dann erst ab dem 6. Geburtstag?
Unsere Einschätzung: Das ist der stärkste Einwand, weil er sich beziffern lässt.
Warum der Entwurf mit sechs beginnt, lässt sich aus Haushaltsgründen erklären: Jeder zusätzliche Jahrgang kostet. Aus Sicht des Kindes ist es die ungünstigste Stelle zum Sparen.
3. Der Stichtag 2020 schafft Ungleichheit
Der Einwand: Kinder, die 2019 oder früher geboren sind, bekommen nichts, auch wenn sie 2027 erst sieben sind.
Unsere Einschätzung: Jeder Stichtag erzeugt Härten. Hier trifft es Geschwister in derselben Familie besonders sichtbar. Ein Kind des Jahrgangs 2019 bekäme bei einem späteren Start noch einen Teil der Monate. Der Entwurf sieht keine Übergangsregel vor. Ein Standarddepot dürfen ältere Kinder eröffnen, dort fließt aber kein Staatsgeld. Details im Artikel wer die Frühstart-Rente bekommt.
4. Das Geld ist fast 60 Jahre gebunden
Der Einwand: Für junge Menschen wäre ein Startkapital mit 18 für Ausbildung oder Studium oft wertvoller als ein kleiner Betrag mit 65.
Unsere Einschätzung: Das ist eine politische Grundsatzfrage. Der Entwurf entscheidet sich klar für die Altersvorsorge. Das Guthaben ist nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht pfändbar und nur als Altersleistung auszahlbar. Das hat Vorteile: Es kann weder verbraucht noch gepfändet werden, und nach unserer Einschätzung schadet es dadurch auch nicht beim BAföG. Wer Flexibilität will, muss sie über ein eigenes Kinderdepot schaffen, siehe Frühstart-Rente oder Kinderdepot.
5. Im Alter holt sich der Staat einen Teil zurück
Der Einwand: Die Auszahlung ist nach § 22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig, auch der Teil, den der Staat eingezahlt hat.
Unsere Einschätzung: Das ist konsequent, weil die Ansparphase komplett steuerfrei ist. Für Kinder ist der Tausch aber ungünstig. Ein Kind zahlt in einem normalen Depot wegen der Freibeträge meist ohnehin keine Steuer, im Alter dagegen schon, je nach sonstigen Einkünften. Hinzu kommt: Ein reiner Frühstart-Vertrag ohne Zuzahlungen dürfte im Alter oft eine Kleinbetragsrente sein und als Einmalbetrag abgefunden werden, der dann in einem einzigen Jahr voll versteuert wird. Mehr dazu im Artikel was mit 18 und im Alter passiert.
6. Der Kostendeckel ist großzügig
Der Einwand: 1,0 % Effektivkosten sind für ein Produkt mit zwei Fonds hoch.
Unsere Einschätzung: Berechtigt. Bei 6 % Bruttorendite macht der Unterschied zwischen 0,2 % und 1,0 % Kosten mit 67 rund 11.200 Euro aus, mehr als die Hälfte des Endbetrags im teuren Fall. Der Deckel wurde beim Altersvorsorgereformgesetz im Finanzausschuss immerhin von ursprünglich 1,5 % auf 1,0 % gesenkt. Eltern können das Problem selbst lösen, indem sie einen günstigen Anbieter wählen. Kriterien dazu im Artikel zur Anbieterwahl.
7. Die Auffanglösung benachteiligt die, die sie brauchen
Der Einwand: Kinder, deren Eltern kein Depot eröffnen, kommen in die kollektive Anlage der Bundesbank. Die startet erst 2028, bietet keinen Schutz vor Verlusten, und das Kind muss sich das Geld vor dem 35. Geburtstag aktiv holen.
Unsere Einschätzung: Hier sehen wir die größte Lücke im Entwurf. Gerade Familien ohne Erfahrung mit Depots werden die Auffanglösung nutzen. Und gerade deren Kinder werden als Erwachsene am ehesten nichts von einem Anspruch aus der Grundschulzeit wissen. Laut Entwurf fällt das Geld eines Jahrgangs, das bis zum Jahr des 35. Geburtstags nicht abgerufen ist, an den Bundeshaushalt zurück. Wie Betroffene informiert werden, regelt der Entwurf nach unserer Auswertung nicht erkennbar. Eine aktive Benachrichtigung, etwa mit der Renteninformation, wäre naheliegend.
Hinzu kommt Verwirrung über die Frist selbst: Einzelne Ratgeber nannten 25 Jahre, der Entwurf sagt 35.
8. Unklare Details
Einige Fragen lässt der Entwurf offen oder formuliert sie anders als die offiziellen Erklärungen:
- Kindergeld oder Wohnsitz? Das BMF erklärt, Voraussetzung sei der Kindergeldbezug. Der Gesetzestext stellt auf den Kindbegriff des Einkommensteuergesetzes und den Wohnsitz des Kindes ab. Für Grenzfälle mit Auslandsbezug ist das nicht geklärt.
- Getrennte Eltern. Nur ein Vertrag pro Kind ist begünstigt. Wie Streit zwischen Eltern über den Anbieter gelöst wird, regelt der Entwurf nicht eigens.
- Rückwirkung. Die Anwendung ab 2026 ist nur geplant. Ob sie in der endgültigen Fassung bleibt, ist offen.
- Kein EU-Export. Die Frühstart-Rente ist laut Entwurf keine Familienleistung im Sinne des EU-Rechts. Kinder, die im EU-Ausland leben, gehen leer aus, auch wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Was für die Frühstart-Rente spricht
Kritik allein ergibt kein vollständiges Bild. Einige Dinge macht der Entwurf gut:
Kein Antrag, keine Einkommensprüfung. Jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland bekommt denselben Betrag, ohne Formular. Das ist deutlich einfacher als das Zulagenverfahren bei Riester.
Keine Abschlusskosten bis 18. Das schützt vor Verträgen, deren erste Beiträge vor allem Provisionen finanzieren.
Kapitalmarkt statt Sparbuch. Das Standarddepot investiert in Fonds, mit einer automatischen Absicherung vor Rentenbeginn.
Ein Vertrag, der schon da ist. Wenn das Kind mit 16 oder 18 eine Ausbildung beginnt, liegt bereits ein förderfähiger Vertrag vor. Dann gibt es auf eigene Beiträge 50 % Zulage auf die ersten 360 Euro im Jahr und einmalig 200 Euro Bonus.
Evaluation. Das BMF soll das Gesetz bis Ende 2031 überprüfen.
Unsere Einschätzung
Die Frühstart-Rente ist ein sinnvoller, aber kleiner Baustein. Sie ersetzt weder eigene Vorsorge noch ein Kinderdepot. Ihr größter Wert liegt vielleicht darin, dass jedes Kind mit sechs Jahren ein Depot bekommt, das es mit 18 übernehmen und weiterführen kann.
Wenn das Gesetz kommt, würden wir sie mitnehmen: mit einem eigenen, günstigen Standarddepot statt der Auffanglösung. Eigenes Geld der Familie gehört nach unserer Ansicht zunächst in ein freies Kinderdepot. Den Gesamtüberblick finden Sie im Artikel was die Frühstart-Rente ist.
Frühstart-Rente-RechnerHäufige Fragen
Warum wird die Frühstart-Rente kritisiert?
Lohnt sich die Frühstart-Rente überhaupt?
Kann die Frühstart-Rente noch geändert werden?
Was ist die Alternative zur Frühstart-Rente?
Quellen
- Bundesfinanzministerium – Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz (PDF)
- Deutscher Bundestag – Erste Lesung Frühstartrente, 25.09.2026
- Bundesfinanzministerium – Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss, 12.08.2026
- Die Versicherer (GDV) – Frühstartrente
- Finanztip – Frühstart-Rente: Bekommen wirklich alle Kinder 10 Euro im Monat?
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156
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