Rentenlücke berechnen: In fünf Schritten zur eigenen Zahl
Die Rentenlücke ist der Betrag, der Ihnen im Ruhestand jeden Monat fehlt, um so zu leben, wie Sie es vorhaben. Sie lässt sich mit der Renteninformation und etwas Rechnen ziemlich genau bestimmen – und die Zahl ist fast immer größer, als man denkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Rentenlücke = monatlicher Bedarf im Alter minus Netto-Alterseinkommen. Die Bruttorente aus der Renteninformation ist dafür der falsche Wert.
- Von der Bruttorente gehen rund 12 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab, dazu je nach Höhe Einkommensteuer.
- Die Rentenkommission empfiehlt als Ziel eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % des letzten Nettoeinkommens – aus allen Säulen zusammen.
- Um 500 € Lücke 20 Jahre lang zu füllen, brauchen Sie bei 2 % Realrendite knapp 100.000 € Kapital bei Rentenbeginn.
- Ab 2027 fördert der Staat Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 € Zulage im Jahr.
Inhalt
Ihre Rentenlücke berechnen Sie, indem Sie von Ihrem voraussichtlichen monatlichen Bedarf im Alter Ihr erwartetes Netto-Alterseinkommen abziehen. Wichtig ist, beides in heutigen Euro zu rechnen und bei der Rente den Nettobetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer anzusetzen – nicht die Bruttozahl aus der Renteninformation.
Wer das sauber macht, landet bei einer konkreten Zahl, mit der sich planen lässt: So viel Kapital brauche ich bei Rentenbeginn, so viel muss ich dafür monatlich sparen. Die folgenden fünf Schritte führen dorthin.
Schritt 1: Den Bedarf im Ruhestand schätzen
Am genauesten ist ein Haushaltsbudget: Miete oder Wohnkosten, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität, Reisen, Gesundheit. Manche Posten fallen im Ruhestand weg (Fahrten zur Arbeit, Sparraten fürs Eigenheim, wenn es abbezahlt ist), andere steigen (Zuzahlungen, Hilfe im Haushalt, Hobbys).
Wer kein Budget aufstellen will, nimmt einen Prozentsatz vom heutigen Nettoeinkommen. Einen Anhaltspunkt liefert die Alterssicherungskommission der Bundesregierung: Sie empfiehlt als politische Zielgröße für ein lebensstandardsicherndes Alterseinkommen eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % – gerechnet über gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge zusammen. Wer zur Miete wohnt oder im Ruhestand viel vorhat, sollte eher mit 80 % rechnen.
Schritt 2: Die gesetzliche Rente ablesen
Die Zahl steht in Ihrer Renteninformation, die Sie ab 27 jährlich bekommen. Nehmen Sie die Hochrechnung der Regelaltersrente ohne künftige Rentenanpassungen. Sie unterstellt, dass Sie bis zur Regelaltersgrenze ähnlich weiterverdienen wie in den letzten Jahren, und entspricht grob der heutigen Kaufkraft, weil die Renten langfristig mit den Löhnen steigen. Wie Sie die einzelnen Zeilen lesen, erklärt der Artikel zur Renteninformation, die Formel dahinter der Artikel zur Rentenberechnung.
Zur Einordnung: Ein Standardrentner mit 45 Jahren Durchschnittsverdienst kommt seit Juli 2026 auf 45 Entgeltpunkte × 42,52 € = 1.913,40 € brutto. Das entspricht dem Rentenniveau von 48 %, das per Haltelinie bis 2031 garantiert ist. Danach soll es nach der Schätzung im Gesetzentwurf zum Rentenpaket auf 46,7 % im Jahr 2035 und 46,0 % im Jahr 2040 sinken – Details im Artikel zum Rentenpaket.
Zwei Gruppen haben strukturell eine größere Lücke. Wer Jahre in Teilzeit, Selbstständigkeit ohne Rentenversicherung oder im Ausland verbracht hat, sammelt weniger Entgeltpunkte. Und wer über der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr (2026) verdient, bekommt für jeden Euro darüber keine Rente mehr – maximal gibt es rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr.
Schritt 3: Von brutto zu netto
Von der Bruttorente gehen ab:
- Kranken- und Pflegeversicherung: 8,75 % Krankenversicherung bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag plus 3,6 % Pflegeversicherung (kinderlos 4,2 %), zusammen rund 12,35 %. Mehr dazu im Artikel zur Krankenversicherung der Rentner.
- Einkommensteuer: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente; für jeden späteren Jahrgang steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte, ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 %. Details stehen im Artikel zur Rentenbesteuerung.
Schritt 4: Andere Alterseinkünfte addieren
Betriebsrente, Riester-Rente, private Rentenversicherung, Mieteinnahmen: Alles, was im Alter regelmäßig fließt, kommt dazu, ebenfalls netto. Achten Sie bei Betriebsrenten auf den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, der dort anfällt, und auf die volle Steuerpflicht.
Schritt 5: Lücke und Kapitalbedarf ausrechnen
Die Steuer ist hier mit dem Tarif von 2026 in heutigen Euro gerechnet, was für eine Schätzung genügt. Der Kapitalbedarf ergibt sich aus einem Auszahlplan: 766 € im Monat über 240 Monate, während das Restkapital real 2 % im Jahr erwirtschaftet. Ohne jede Rendite wären es 766 € × 240 = rund 184.000 €.
Was heißt das für die Sparrate? Um bis 2051 rund 151.000 € in heutiger Kaufkraft anzusparen, braucht die Beispielperson über 25 Jahre etwa 390 € im Monat bei 2 % Realrendite, rund 340 € bei 3 % oder knapp 300 € bei 4 %. Das sind Annahmen, keine Zusagen – Renditen am Kapitalmarkt schwanken, und niemand kennt die nächsten 25 Jahre.
Rentenlücke-RechnerInflation: der häufigste Rechenfehler
Viele Rentenlücken-Rechnungen mischen Nominal- und Realwerte. Die Folge sind zu optimistische Ergebnisse.
Ein Beispiel für die Größenordnung: Bei 2 % Inflation pro Jahr kosten Dinge, für die Sie heute 2.000 € ausgeben, in 25 Jahren rund 3.280 €. Umgekehrt ist ein Betrag von 2.000 €, der Ihnen in 25 Jahren zufließt, nach heutiger Kaufkraft nur noch rund 1.220 € wert.
Die sauberste Lösung: Rechnen Sie alles in heutigen Euro, wie im Beispiel oben. Bedarf heute, Rente ohne Anpassungen, Sparplan mit realer Rendite, also nominaler Rendite minus erwartete Inflation. Wer stattdessen mit nominalen Werten rechnet, muss den Bedarf mit der Inflation hochrechnen – sonst sieht die Lücke kleiner aus, als sie ist.
Wege, die Rentenlücke zu schließen
Kein einzelnes Instrument schließt eine Lücke von mehreren Hundert Euro allein. In der Praxis ist es fast immer eine Kombination.
Länger arbeiten oder die Rente aufschieben. Jeder Monat, den Sie nach der Regelaltersgrenze warten, erhöht die Rente dauerhaft um 0,5 %, ein Jahr also um 6 %. Wer weiterarbeitet, sammelt zusätzlich Entgeltpunkte und kann bis zu 2.000 € Lohn im Monat über die Aktivrente steuerfrei beziehen. Wie sich beides kombinieren lässt, zeigt der Artikel Rente aufschieben.
Abschläge vermeiden oder ausgleichen. Wer früher geht, verliert 0,3 % pro Monat, dauerhaft. Mit Sonderzahlungen an die Rentenversicherung lässt sich das schon Jahre vor dem Rentenbeginn ausgleichen; siehe Abschläge ausgleichen.
Betriebsrente nutzen. Zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, ist das oft das günstigste zusätzliche Geld. Denken Sie aber an die späteren Kassenbeiträge.
Altersvorsorgedepot ab 2027. Das neue geförderte Depot ersetzt Riester für Neuverträge. Auf Eigenbeiträge bis 360 € im Jahr gibt der Staat 50 % Zulage, auf den Teil bis 1.800 € weitere 25 %, zusammen bis zu 540 €. Dazu kommen bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für unter 25-Jährige. Die Auszahlungen sind im Alter voll steuerpflichtig. Den Überblick gibt der Artikel Was ist das Altersvorsorgedepot?.
Förderrechner AltersvorsorgedepotFrei sparen mit ETF-Sparplan. Ohne Förderung, dafür ohne Bindung bis 65 und ohne Obergrenze. Für Beträge über 1.800 € im Jahr oder für Geld, das flexibel bleiben soll, ist das die naheliegende Ergänzung. Ob gefördert oder frei besser passt, vergleicht der Artikel Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
ETF-Sparplan-RechnerWas wir raten
Rechnen Sie Ihre Lücke einmal gründlich aus, mit Ihrer aktuellen Renteninformation und in heutigen Euro. Die meisten Menschen, die das zum ersten Mal tun, stellen fest, dass die Zahl vierstellig wird, sobald Kassenbeiträge und Steuern abgezogen sind. Das ist kein Grund zur Panik, sondern ein Planungswert. Wiederholen Sie die Rechnung alle paar Jahre oder nach großen Veränderungen wie Jobwechsel, Teilzeit oder Erbschaft, und passen Sie die Sparrate an.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Rentenlücke?
Wie hoch ist die durchschnittliche Rentenlücke?
Muss ich die Inflation bei der Rentenlücke berücksichtigen?
Wie kann ich die Rentenlücke schließen?
Quellen
- Bericht der Alterssicherungskommission, 23.06.2026 (PDF)
- Bundestag Drucksache 21/1929 – Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus
- Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung 2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- § 109 SGB VI – Renteninformation und Rentenauskunft
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor (Abschläge und Zuschläge)
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