Gesetzliche Rente

Renteninformation lesen: Was die Zahlen bedeuten und was sie verschweigen

Einmal im Jahr schickt Ihnen die Rentenversicherung eine Renteninformation mit drei Rentenbeträgen und zwei Prognosen. Welche Zahl für Ihre Planung zählt, steht nicht drin. Wir gehen das Schreiben Zeile für Zeile durch.

Aktualisiert am 7 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Renteninformation kommt jährlich ab 27, wenn fünf Jahre mit Beiträgen vorliegen. Ab 55 ersetzt sie alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft.
  • Alle Beträge sind brutto. Kranken- und Pflegeversicherung (im Schnitt rund 12 %) und gegebenenfalls Steuern gehen noch ab.
  • Die Hochrechnung unterstellt, dass Sie bis zur Rente so viel einzahlen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.
  • Die Varianten mit 1 % und 2 % Rentenanpassung sind nicht inflationsbereinigt. Die Rentenversicherung rechnet selbst mit 1,5 % Kaufkraftverlust pro Jahr.
  • Schreiben aus dem ersten Halbjahr 2026 rechnen mit dem alten Rentenwert von 40,79 €. Seit Juli 2026 sind alle Beträge rund 4,24 % höher.
Inhalt
  1. Die Renteninformation auf einen Blick
  2. Zeile für Zeile erklärt
  3. Sechs typische Missverständnisse
  4. Alter Rentenwert: Rechnen Sie 4,24 % drauf
  5. Renteninformation oder Rentenauskunft?
  6. Was Sie mit der Renteninformation tun sollten

Die Renteninformation zeigt, wie hoch Ihre gesetzliche Rente nach heutigem Stand wäre: bei voller Erwerbsminderung, mit den bisher gesammelten Ansprüchen und hochgerechnet bis zur Regelaltersgrenze. Alle Beträge sind brutto. Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern gehen noch ab.

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt das Schreiben einmal im Jahr automatisch an alle Versicherten ab 27, die mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten haben. Rechtsgrundlage ist § 109 SGB VI. Die Zahlen sind solide gerechnet, aber jede beruht auf einer anderen Annahme. Wer die Annahmen kennt, kann die richtige Zahl für die eigene Planung herausziehen.

Die Renteninformation auf einen Blick

Die Vorderseite folgt immer demselben Aufbau. Die Beispielwerte stammen aus dem Musterschreiben, das die Rentenversicherung in ihrer Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“ (Stand 2/2026) abdruckt.

Abschnitt Was er zeigt Musterwert Annahme
Einleitung Zeitraum der gespeicherten Daten, Datum des Rentenbeginns Daten bis 31.12.2025, Rente ab 01.02.2038 geltendes Recht
Rente wegen voller Erwerbsminderung Rente, wenn Sie heute voll erwerbsgemindert wären 1.425,97 € inklusive Zurechnungszeit
Bislang erreichte Rentenanwartschaft Altersrente nur aus den bisherigen Zeiten 1.128,46 € keine weiteren Beiträge
Hochgerechnete Regelaltersrente Rente bei weiteren Beiträgen bis zur Regelaltersgrenze 1.521,03 € Beiträge wie im Schnitt der letzten fünf Jahre, keine Rentenerhöhungen
Rentenanpassung dieselbe Rente mit jährlichen Erhöhungen etwa 1.710 € (1 %) / etwa 1.920 € (2 %) ohne Kaufkraftverlust
Zusätzlicher Vorsorgebedarf Hinweis auf Versorgungslücke und Inflation – –

Auf der Rückseite folgen Erläuterungen, die Summe der eingezahlten Beiträge und ein Rechenbeispiel zum Kaufkraftverlust.

Zeile für Zeile erklärt

Einleitung: Datenstand und Rentenbeginn

Der erste Absatz nennt den Zeitraum, für den Daten gespeichert sind, im Muster „vom 01.09.1987 bis zum 31.12.2025“. Was danach passiert ist, fehlt. Außerdem steht dort das Datum, an dem Ihre Regelaltersrente beginnen würde. Das Datum ist bereits nach der Stichtagsregel berechnet, die Rente beginnt also am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze. Wie sich das Datum ergibt, erklärt der Artikel zum Renteneintrittsalter.

Direkt darunter steht der wichtigste Satz des ganzen Schreibens: Von der Rente sind „auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen“.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Dieser Betrag zeigt Ihren Schutz, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Er ist oft höher als die erreichte Altersrente, weil eine Zurechnungszeit eingerechnet wird: Bei einem Rentenbeginn 2026 tut die Rentenversicherung so, als hätten Sie bis 66 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet. Für spätere Rentenzugänge steigt diese Grenze schrittweise auf 67.

Für die Altersvorsorge ist die Zahl unwichtig, für die Absicherung aber umso mehr. Liegt sie deutlich unter Ihrem Bedarf, ist eine private Absicherung zu überlegen. Mehr dazu im Artikel zur Erwerbsminderungsrente.

Bislang erreichte Rentenanwartschaft

Das ist die Rente, die Sie zur Regelaltersgrenze bekämen, wenn ab heute nichts mehr dazukäme. Die Rentenversicherung multipliziert Ihre gespeicherten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt der Erstellung.

Bei jungen Versicherten ist dieser Wert niedrig, das ist normal. Er ist aber die einzige Zahl auf dem Blatt, die nicht auf Annahmen über die Zukunft beruht. Wer die Zahl durch den Rentenwert teilt, erhält seine bisherigen Entgeltpunkte. Im Muster: 1.128,46 € ÷ 40,79 € = rund 27,7 Punkte. Wie Punkte entstehen, zeigt der Artikel zur Rentenberechnung.

Hochgerechnete Regelaltersrente

Hier rechnet die Rentenversicherung Ihre Rente bis zur Regelaltersgrenze hoch. Die Annahme steht wörtlich im Schreiben: „Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden …“. Künftige Rentenerhöhungen sind hier nicht eingerechnet.

Die Fünf-Jahres-Annahme ist bequem, aber bei vielen Lebensläufen schief. Wer in den letzten Jahren in Elternzeit oder Teilzeit war, bekommt eine zu niedrige Hochrechnung. Wer gerade erst gut verdient, weil er sich hochgearbeitet hat, ebenfalls. Wer umgekehrt demnächst reduzieren oder früher aufhören will, bekommt eine zu hohe.

Rentenanpassung: 1 % und 2 %

In diesem Absatz rechnet die Rentenversicherung zwei Varianten mit jährlichen Rentenerhöhungen von 1 % und 2 %. Die beiden Werte stützen sich laut Broschüre auf Annahmen der Bundesregierung zur Lohnentwicklung. Im Muster steigt die Rente bis 2038 auf etwa 1.710 € oder 1.920 €.

Diese Beträge sehen gut aus, sind aber in Euro von 2038 angegeben. Was sie heute wert wären, steht nicht daneben.

Zusätzlicher Vorsorgebedarf und Kaufkraft

Der letzte Absatz auf der Vorderseite warnt: Die Renten werden künftig langsamer steigen als die Löhne, die Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen wird größer. Auf der Rückseite folgt ein Rechenbeispiel mit einer angenommenen Inflation von 1,5 % pro Jahr. Die Broschüre rechnet vor, dass 1.000 € in 20 Jahren bei dieser Rate nur noch eine Kaufkraft von rund 740 € haben.

Beiträge und Versicherungsverlauf

Die Renteninformation enthält außerdem eine Übersicht, wie viel Sie, Ihr Arbeitgeber und öffentliche Stellen bisher an Beiträgen gezahlt haben. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Krankenkasse bei Krankengeld oder die Pflegekasse bei der Pflege Angehöriger. Mit der ersten Renteninformation bekommen Sie zusätzlich einen Versicherungsverlauf, eine Art Kontoauszug mit allen gespeicherten Zeiten.

Sechs typische Missverständnisse

  1. „Das ist meine Rente.“ Es ist Ihre Bruttorente. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben im Schnitt rund 88 %, von 1.521 € also rund 1.333 €, davon gehen gegebenenfalls noch Steuern ab. Den genauen Wert rechnet unser Netto-Rente-Rechner aus.
  2. „Die Zahl ist fest.“ Die Hochrechnung setzt die letzten fünf Jahre fort. Jede Änderung beim Gehalt, jede Teilzeit und jede Gesetzesänderung verschiebt sie.
  3. „2 % Anpassung heißt 2 % mehr Kaufkraft.“ Nein. Die Rentenversicherung weist selbst darauf hin, dass der Kaufkraftverlust nicht eingerechnet ist.
  4. „Mit 63 bekomme ich den gleichen Betrag.“ Die Renteninformation zeigt die Regelaltersrente. Bei früherem Beginn fehlen Beitragsjahre, dazu kommt ein Abschlag von 0,3 % je Monat.
  5. „Betriebsrente und Riester sind da schon drin.“ Nein, nur die gesetzliche Rente. Einen Überblick über alle Ansprüche bietet die Digitale Rentenübersicht unter rentenuebersicht.de.
  6. „Die Grundrente ist berücksichtigt.“ Ob ein Grundrentenzuschlag in Frage kommt, prüft die Rentenversicherung erst, wenn Sie die Rente beantragen.
RechnerNetto-Rente-Rechner 2026Von der Bruttorente zur Netto-Rente – Krankenversicherung, Pflege und Steuer.

Alter Rentenwert: Rechnen Sie 4,24 % drauf

Das Musterschreiben der Rentenversicherung ist auf den 6. Januar 2026 datiert. Wer seine Renteninformation vor Juli 2026 bekommen hat, sieht Beträge auf Basis des alten Rentenwerts von 40,79 €. Seit dem 1. Juli 2026 gilt 42,52 €. Alle Beträge in einem solchen Schreiben sind damit schon heute rund 4,24 % zu niedrig.

Wert im Musterschreiben (Rentenwert 40,79 €) Umgerechnet auf 42,52 €
1.128,46 € erreichte Anwartschaft 1.176,32 €
1.425,97 € Erwerbsminderungsrente 1.486,45 €
1.521,03 € Hochrechnung 1.585,54 €

Das ist kein Fehler im Schreiben. Die Rentenversicherung rechnet mit dem Rentenwert, der bei Erstellung gilt. Warum der Rentenwert steigt, erklärt der Artikel zur Rentenerhöhung.

Renteninformation oder Rentenauskunft?

Renteninformation Rentenauskunft
Wer bekommt sie ab 27, mit 5 Jahren Beitragszeiten ab 55, alle drei Jahre; früher auf Antrag
Umfang eine Seite plus Erläuterungen mehrere Seiten
Versicherungsverlauf nur mit der ersten Renteninformation vollständig enthalten
Witwen-/Witwerrente nicht enthalten enthalten
Hinweise zu Frührente und Aufschub nein ja, inklusive Hinweis auf den Ausgleich von Abschlägen

Die Rentenauskunft enthält nach § 109 Abs. 4 SGB VI eine Übersicht aller gespeicherten Zeiten, die Ermittlung der Entgeltpunkte und Hinweise zu den Folgen eines früheren oder späteren Rentenbeginns. Mit der letzten Renteninformation vor dem 50. Geburtstag weist die Rentenversicherung darauf hin, dass Sie eine Rentenauskunft auch früher bekommen können, auf Antrag mit dem Betrag, der für den Ausgleich von Abschlägen nötig wäre.

Was Sie mit der Renteninformation tun sollten

  1. Versicherungsverlauf prüfen. Fehlen Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Kindererziehung oder ein Job im Ausland? Dann melden Sie das über die eServices der Rentenversicherung oder beantragen eine Kontenklärung mit Formular V0100.
  2. Netto schätzen. Ziehen Sie von der Hochrechnung ohne Anpassung rund 12 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab und prüfen Sie, ob Steuern anfallen.
  3. Mit dem Bedarf vergleichen. Was Sie im Alter brauchen, hängt von Miete, Gesundheit und Lebensstil ab. Die Differenz zeigt der Artikel zur Rentenlücke.
  4. Aufbewahren. Legen Sie jede Renteninformation zu Ihren Unterlagen. Beim späteren Rentenantrag hilft der Vergleich, Fehler zu erkennen.

Aus unserer Sicht ist die Renteninformation besser als ihr Ruf, wenn man sie richtig liest. Die Hochrechnung ohne Anpassung, minus rund 12 %, ist für die meisten eine brauchbare Planungsgröße in heutiger Kaufkraft. Wichtiger als jede Prognose ist aber der Versicherungsverlauf. Fehlende Zeiten kosten dauerhaft Rente, und sie lassen sich umso leichter nachweisen, je früher Sie sich darum kümmern.

Häufige Fragen

Ist die Rente in der Renteninformation brutto oder netto?
Brutto. Von allen Beträgen in der Renteninformation gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, im Durchschnitt 8,75 % plus 3,6 % (kinderlos 4,2 %). Je nach Gesamteinkommen kommt Einkommensteuer dazu. Das steht auch im Schreiben selbst, wird aber oft überlesen.
Welche Zahl in der Renteninformation ist die richtige?
Für die Planung ist meist die hochgerechnete Rente ohne Anpassung die beste Grundlage, weil sie in heutiger Kaufkraft ungefähr passt. Die Beträge mit 1 % oder 2 % Anpassung liegen höher, verlieren aber durch die Inflation an Wert. Die bisher erreichte Anwartschaft zeigt, was Ihnen heute schon sicher ist.
Ab wann bekommt man eine Renteninformation?
Ab 27 Jahren, wenn mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten im Versicherungskonto gespeichert sind. Sie kommt dann einmal im Jahr automatisch. Ab 55 bekommen Sie alle drei Jahre stattdessen eine Rentenauskunft. Der Versand endet mit dem Rentenbeginn, spätestens mit der Regelaltersgrenze.
Was tun, wenn in der Renteninformation Zeiten fehlen?
Prüfen Sie den Versicherungsverlauf und melden Sie fehlende oder falsche Zeiten der Rentenversicherung. Dafür gibt es den Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100), online über die eServices oder in einer Beratungsstelle. Legen Sie Nachweise bei, etwa Ausbildungsverträge, Zeugnisse oder Geburtsurkunden der Kinder.
Warum ist meine Erwerbsminderungsrente höher als die erreichte Altersrente?
Weil bei der Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit mitgerechnet wird. Die Rentenversicherung tut so, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weiter eingezahlt, bei einem Rentenbeginn 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate. Die erreichte Altersrente enthält dagegen nur Ihre bisherigen Zeiten.

Quellen

  1. § 109 SGB VI – Renteninformation und Rentenauskunft
  2. Deutsche Rentenversicherung – Die Renteninformation, mehr wissen (Broschüre, 22. Aufl. 2/2026)
  3. Deutsche Rentenversicherung – Fragen und Antworten zur Renteninformation
  4. Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung 2026
  5. Bundesgesundheitsministerium – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

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