Gesetzliche Rente

Rente beantragen: Wann, wie und mit welchen Unterlagen

Die Altersrente kommt nicht von selbst. Sie müssen sie beantragen, am besten etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Wer zu spät dran ist, verliert Monate, die nicht nachgezahlt werden.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, so empfiehlt es die Rentenversicherung.
  • Spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erreichen der Altersgrenze muss der Antrag da sein. Sonst gibt es die Rente erst ab dem Antragsmonat (§ 99 SGB VI).
  • Der Antrag (Formular R0100) geht online über die eServices, in einer Beratungsstelle, bei Versichertenberatern oder beim Versicherungsamt der Gemeinde.
  • Klären Sie Lücken im Versicherungskonto vorher mit einer Kontenklärung (Formular V0100).
  • Die erste Rente wird am Ende des ersten Rentenmonats gezahlt. Planen Sie die Lücke zum letzten Gehalt ein.
Inhalt
  1. Der Zeitplan bis zur ersten Rente
  2. Die Frist, die viele übersehen
  3. Wo Sie den Antrag stellen können
  4. Diese Unterlagen brauchen Sie
  5. Kranken- und Pflegeversicherung im Antrag
  6. Bearbeitung, Bescheid und erste Zahlung
  7. Nach dem Antrag: weiterarbeiten und hinzuverdienen

Die Altersrente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, online über die eServices, in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder mit Hilfe ehrenamtlicher Versichertenberater.

Ein zu später Antrag kostet Geld. Nach § 99 SGB VI zahlt die Rentenversicherung nur dann ab dem frühestmöglichen Monat, wenn der Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach eingeht. Wer länger wartet, bekommt die Rente erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Der Zeitplan bis zur ersten Rente

Zeitpunkt Was zu tun ist
Ab 55, spätestens 1 bis 2 Jahre vorher Rentenauskunft prüfen, Lücken im Versicherungsverlauf mit einer Kontenklärung schließen
6 bis 12 Monate vorher Rentenart und Wunschtermin festlegen, gegebenenfalls Beratungstermin vereinbaren
3 bis 6 Monate vorher Arbeitsvertrag prüfen: Endet er automatisch oder müssen Sie kündigen?
Etwa 3 Monate vorher Rentenantrag stellen
Nach dem Antrag Rückfragen beantworten, fehlende Nachweise nachreichen
Nach der Bearbeitung Rentenbescheid prüfen, Widerspruch nur innerhalb eines Monats möglich
Letzter Bankarbeitstag des ersten Rentenmonats erste Rentenzahlung

Den frühestmöglichen Rentenbeginn für Ihren Jahrgang und Ihre Rentenart berechnet der Rentenbeginn-Rechner. Die Regeln dahinter stehen im Artikel zum Renteneintrittsalter.

RechnerRentenbeginn-RechnerGeburtsdatum eingeben, alle Rententermine sehen – mit und ohne Abschlag.

Die Frist, die viele übersehen

§ 99 SGB VI regelt, ab wann die Rente gezahlt wird. Der Antrag muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat eingehen, in dem Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Dann gibt es die Rente rückwirkend ab dem frühestmöglichen Termin. Bei späterer Antragstellung beginnt sie erst mit dem Antragsmonat.

Wer bewusst später in Rente gehen will, um diesen Zuschlag zu sammeln, verliert also nichts. Für Nachlässigkeit dagegen ist die Regel teuer. Wie sich ein bewusster Aufschub mit der steuerfreien Aktivrente verbinden lässt, zeigt der Beitrag Rente aufschieben.

Eine Ausnahme gibt es: Wer bis zur Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, bekommt die Regelaltersrente ohne neuen Antrag (§ 115 Abs. 3 SGB VI).

Wo Sie den Antrag stellen können

Den Antrag auf Versichertenrente (Formular R0100) können Sie auf mehreren Wegen einreichen. Welcher der richtige ist, hängt davon ab, wie sicher Sie sich beim Ausfüllen fühlen.

Weg Wie Für wen
Online (eAntrag) über die Online-Dienste der Rentenversicherung, laut DRV reicht die Versicherungsnummer; Nachweise lassen sich hochladen wer mit Formularen am Bildschirm gut zurechtkommt
Auskunfts- und Beratungsstelle mit Termin, Vereinbarung über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 bei Sonderfällen, Auslandszeiten, Schwerbehinderung
Versichertenberater und Versichertenälteste ehrenamtlich, oft wohnortnah, helfen beim Ausfüllen wer persönliche Hilfe in der Nähe sucht
Versicherungsamt oder Gemeindeverwaltung nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter wer keine Beratungsstelle in der Nähe hat
Per Post PDF-Formular R0100 ausdrucken, ausfüllen, an den zuständigen Rentenversicherungsträger schicken wer Papier bevorzugt

Für das Kundenportal der Rentenversicherung, in dem Sie zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf abrufen, brauchen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Für den reinen Antrag ist sie nach Angaben der Rentenversicherung nicht nötig.

Als Faustregel: Wer einen geradlinigen Lebenslauf und ein geklärtes Konto hat, kommt mit dem Online-Antrag gut zurecht. Bei Auslandszeiten, Lücken oder der Frage, welche Rentenart die beste ist, lohnt der Termin in der Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Die Rentenversicherung nennt als allgemeine Unterlagen:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie, beim Online-Antrag entfällt vieles)
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung mit IBAN
  • Angaben zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung

Je nach Situation kommen dazu:

  • Geburtsurkunden der Kinder, auch für den Pflegeversicherungsbeitrag
  • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
  • Nachweise über Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen, zum Beispiel Ausbildungs- oder Studiennachweise
  • Bescheide über aktuell bezogene Sozialleistungen
  • bei Altersteilzeit den entsprechenden Vertrag
  • den aktuellen Versicherungsverlauf, falls Sie einen haben

Kranken- und Pflegeversicherung im Antrag

Im Rentenantrag machen Sie Angaben zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Davon hängt ab, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind oder sich freiwillig oder privat versichern. Für gesetzlich Pflichtversicherte behält die Rentenversicherung die Beiträge direkt von der Rente ein, im Durchschnitt 8,75 % für die Krankenversicherung und 3,6 % für die Pflegeversicherung, kinderlos 4,2 %. Was für wen gilt, erklärt der Artikel zur Krankenversicherung im Ruhestand.

Bearbeitung, Bescheid und erste Zahlung

Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die Rentenversicherung nicht. Sie weist darauf hin, dass vollständige Unterlagen die Bearbeitung beschleunigen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät zu drei bis sechs Monaten Vorlauf. Kommt der Bescheid erst nach dem Rentenbeginn, wird die Rente nachgezahlt, sofern die Antragsfrist eingehalten ist.

Im Rentenbescheid stehen die Rentenhöhe, der Zugangsfaktor, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und der Zahlbetrag. Vergleichen Sie ihn mit Ihrer letzten Renteninformation oder Rentenauskunft. Größere Abweichungen sollten Sie sich erklären lassen.

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Eine Begründung lässt sich nachreichen.

Nach dem Antrag: weiterarbeiten und hinzuverdienen

Neben einer Altersrente dürfen Sie seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei vorgezogenen Renten. Ob sich das Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze steuerlich lohnt, zeigt der Artikel zum Hinzuverdienst.

Ihr Arbeitsverhältnis endet übrigens nicht automatisch mit dem Rentenbescheid. Ob es mit der Regelaltersgrenze ausläuft oder gekündigt werden muss, steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss in der Regel selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen.

Der Antrag selbst ist schnell ausgefüllt, wenn das Konto geklärt ist. Zeit kostet die Vorbereitung. Wer ein Jahr vorher sein Konto klärt und drei Monate vorher beantragt, erlebt den Rentenbeginn ohne Überraschungen.

Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ich die Rente beantragen?
Die Rentenversicherung empfiehlt etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, einzelne Regionalträger nennen drei bis sechs Monate. Eine gesetzliche Mindestfrist vorher gibt es nicht. Wichtig ist die Frist danach: Wer später als drei Kalendermonate nach Erfüllen der Voraussetzungen beantragt, bekommt die Rente erst ab dem Antragsmonat.
Kann ich die Rente online beantragen?
Ja. Den Antrag auf Versichertenrente (R0100) können Sie über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung stellen. Laut Rentenversicherung brauchen Sie dafür nur Ihre Versicherungsnummer. Für das Kundenportal mit weiteren Funktionen identifizieren Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
Welche Unterlagen brauche ich für den Rentenantrag?
Versicherungsnummer, Personalausweis oder Reisepass, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung (IBAN), Angaben zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder. Bei Schwerbehinderung den Ausweis und den Feststellungsbescheid, außerdem Nachweise für Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Rentenantrags?
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die Rentenversicherung nicht. Sie verweist darauf, dass vollständige Unterlagen und ein geklärtes Versicherungskonto die Bearbeitung beschleunigen. Wer drei Monate vor Rentenbeginn beantragt und sein Konto vorher geklärt hat, bekommt den Bescheid in aller Regel rechtzeitig.
Was kann ich tun, wenn der Rentenbescheid falsch ist?
Legen Sie Widerspruch ein, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Das geht schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rentenversicherung. Eine Begründung können Sie nachreichen. Der Widerspruch ist kostenlos.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung – Wie, wo und wann stelle ich meinen Rentenantrag?
  2. Deutsche Rentenversicherung – Formular R0100, Antrag auf Versichertenrente
  3. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg – So beantragen Sie Ihre Rente (27.10.2025)
  4. § 99 SGB VI – Beginn von Renten
  5. § 118 SGB VI – Fälligkeit und Auszahlung
  6. § 115 SGB VI – Beginn des Verfahrens
  7. § 84 SGG – Widerspruchsfrist

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