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Rentenbeginn-Rechner

Aus Ihrem Geburtsdatum ergibt sich, ab wann Sie Altersrente bekommen können. Der Rechner zeigt die Regelaltersgrenze, den frühesten möglichen Rentenbeginn und den Abschlag, den ein früherer Start kostet.

Aktualisiert am von Felix Hilck

Ihre Angaben

Entscheidend ist der genaue Tag: Wer am 1. eines Monats geboren ist, kann einen Monat früher in Rente gehen.
Voraussichtliche Versicherungsjahre bei Rentenbeginn
Gemeint ist die Wartezeit laut Renteninformation bzw. Versicherungsverlauf. Für die 45 Jahre zählen nicht alle Zeiten, etwa kein Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.

Ergebnis

Regelaltersrente ohne Abschlag ab

–

Regelaltersgrenze: , erreicht mit Ablauf des .

Frühestmöglicher Rentenbeginn
Abschlag dabei
Frühester Beginn ohne Abschlag

Nach geltendem Recht, Stand September 2026 (§§ 35–38, 235–236b SGB VI). Die Rentenkommission empfiehlt, die Altersgrenzen ab 2031 zu ändern; beschlossen ist das nicht. Die Rente beginnt nur pünktlich, wenn Sie sie spätestens drei Kalendermonate nach diesem Termin beantragen.

Inhalt
  1. So rechnet der Rechner
  2. Ein durchgerechnetes Beispiel
  3. Was der Rechner nicht weiß
  4. Was Sie mit dem Ergebnis tun können

Der Rentenbeginn-Rechner beantwortet die Frage, ab welchem Tag Sie Altersrente bekommen können. Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und, grob geschätzt, wie viele Versicherungsjahre Sie bis zur Rente zusammenbekommen. Heraus kommen die Termine aller Altersrenten, die für Sie in Frage kommen, jeweils mit dem Abschlag, den Sie bei diesem Beginn dauerhaft in Kauf nehmen.

So rechnet der Rechner

Grundlage ist die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI. Sie steigt seit dem Jahrgang 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für die Jahrgänge, die jetzt vor der Rente stehen, gilt:

Jahrgang Regelaltersgrenze Rente nach 45 Jahren Schwerbehindert ohne Abschlag Schwerbehindert frühestens
1959 66 J. 2 M. 64 J. 2 M. 64 J. 2 M. 61 J. 2 M.
1960 66 J. 4 M. 64 J. 4 M. 64 J. 4 M. 61 J. 4 M.
1961 66 J. 6 M. 64 J. 6 M. 64 J. 6 M. 61 J. 6 M.
1962 66 J. 8 M. 64 J. 8 M. 64 J. 8 M. 61 J. 8 M.
1963 66 J. 10 M. 64 J. 10 M. 64 J. 10 M. 61 J. 10 M.
ab 1964 67 J. 65 J. 65 J. 62 J.

Dazu kommen drei Wege in eine frühere Altersrente:

  • Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Wartezeit können ab 63 gehen (§ 36, § 236 SGB VI). Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Für den Jahrgang 1964 sind das 48 Monate, also 14,4 Prozent.
  • Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren bekommen ihre Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag (§ 38, § 236b SGB VI). Vorziehen lässt sich diese Rente nicht.
  • Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren gehen zwei Jahre früher abschlagsfrei, frühestens fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag (§ 37, § 236a SGB VI).

Der Rechner sortiert alle Möglichkeiten nach Datum und markiert, welche schon heute möglich wären.

Der genaue Tag: Warum der 1. eines Monats zählt

Für den Rentenbeginn kommt es auf zwei Regeln an. Erstens gilt beim Lebensalter der Geburtstag als erster Tag (§ 187 Abs. 2 BGB, über § 26 SGB X auch im Sozialrecht). Ein Lebensjahr ist damit am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Zweitens wird die Rente ab dem Kalendermonat gezahlt, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI) – also ab dem Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze.

Für fast alle heißt das: Rente ab dem Ersten des Monats nach dem Geburtstag, an dem die Altersgrenze erreicht ist. Wer am 1. eines Monats geboren ist, erreicht die Altersgrenze aber schon am letzten Tag des Vormonats und bekommt die Rente einen Monat früher. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Mit 45 Versicherungsjahren wäre dieselbe Person schon ab dem 1. Dezember 2026 abschlagsfrei in Rente gegangen, mit 64 Jahren und 8 Monaten. Wäre sie am 1. März 1962 geboren, begänne die Regelaltersrente bereits am 1. November 2028.

Was der Rechner nicht weiß

Die Versicherungsjahre geben Sie selbst an, und da liegt die größte Unsicherheit. Für die 35 Jahre zählen fast alle rentenrechtlichen Zeiten, auch Kindererziehung und Ausbildung. Für die 45 Jahre gelten strengere Regeln: Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nicht mit, außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Bürgergeld zählt gar nicht. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft über die erfüllten Wartezeiten anfordern. Mehr dazu im Artikel zur Rente nach 45 Beitragsjahren.

Nicht abgebildet sind Sonderregeln für Jahrgänge vor 1958, die Erwerbsminderungsrente und Vertrauensschutzregeln. Die Empfehlungen der Rentenkommission, etwa eine Altersgrenze für langjährig Versicherte von 64 statt 63, sind Stand September 2026 kein geltendes Recht und deshalb nicht eingerechnet.

Was Sie mit dem Ergebnis tun können

Ein früher Rentenbeginn ist eine Abwägung zwischen mehr freier Zeit und einer dauerhaft kleineren Rente. Wie viel der Abschlag in Euro ausmacht und ab welchem Alter sich das Warten lohnt, zeigt der Abschlagsrechner. Wer stattdessen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, bekommt einen Zuschlag – das rechnet der Zuschlag-Rechner durch.

RechnerAbschlagsrechner für die FrührenteAbschlag in Prozent und Euro – und ab welchem Alter sich das Warten lohnt.

Abschläge lassen sich ab 50 durch Sonderzahlungen ausgleichen, was vor allem für Menschen mit Abfindung interessant ist; das Verfahren beschreibt der Artikel Abschläge ausgleichen. Die vollständige Tabelle aller Jahrgänge finden Sie unter Renteneintrittsalter, und wie der Antrag abläuft, steht unter Rente beantragen. Planen Sie mit dem Antrag drei Monate Vorlauf ein.

Häufige Fragen

Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?
Ohne Abschlag geht es ab der Regelaltersgrenze. Sie liegt für den Jahrgang 1962 bei 66 Jahren und 8 Monaten, für den Jahrgang 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten und für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Früher abschlagsfrei geht es nur mit 45 Versicherungsjahren oder mit anerkannter Schwerbehinderung und 35 Jahren.
Warum beginnt die Rente bei Geburtstag am 1. einen Monat früher?
Rechtlich vollendet man ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Wer am 1. März Geburtstag hat, erreicht die Altersgrenze also am letzten Februartag. Die Rente beginnt am Ersten des Folgemonats, in diesem Fall am 1. März, und damit einen Monat früher als bei einem Geburtstag am 2. März.
Kann ich mit 63 in Rente gehen?
Ja, mit mindestens 35 Versicherungsjahren als langjährig Versicherter. Die Rente wird dann aber für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze um 0,3 Prozent gekürzt, für den Jahrgang 1964 und jünger um bis zu 14,4 Prozent. Abschlagsfrei ab 63 ging es nur für ältere Jahrgänge mit 45 Beitragsjahren.
Wann muss ich die Rente beantragen?
Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Stellen Sie den Antrag am besten drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Beantragen Sie später als drei Kalendermonate nach dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
Wird das Rentenalter bald erhöht?
Die Rentenkommission hat im Juni 2026 empfohlen, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln und die Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 anzuheben. Ein Gesetzentwurf liegt Stand Ende September 2026 nicht vor. Der Rechner bildet das geltende Recht ab.

Quellen

  1. § 35 und § 235 SGB VI – Regelaltersrente
  2. § 236 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte
  3. § 236a SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  4. § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  5. § 99 SGB VI – Beginn der Rente
  6. § 187 BGB – Fristbeginn (Berechnung des Lebensalters)
  7. § 77 SGB VI – Zugangsfaktor

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