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Der Rentenbeginn-Rechner beantwortet die Frage, ab welchem Tag Sie Altersrente bekommen können. Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und, grob geschätzt, wie viele Versicherungsjahre Sie bis zur Rente zusammenbekommen. Heraus kommen die Termine aller Altersrenten, die für Sie in Frage kommen, jeweils mit dem Abschlag, den Sie bei diesem Beginn dauerhaft in Kauf nehmen.
So rechnet der Rechner
Grundlage ist die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI. Sie steigt seit dem Jahrgang 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für die Jahrgänge, die jetzt vor der Rente stehen, gilt:
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Rente nach 45 Jahren | Schwerbehindert ohne Abschlag | Schwerbehindert frühestens |
|---|---|---|---|---|
| 1959 | 66 J. 2 M. | 64 J. 2 M. | 64 J. 2 M. | 61 J. 2 M. |
| 1960 | 66 J. 4 M. | 64 J. 4 M. | 64 J. 4 M. | 61 J. 4 M. |
| 1961 | 66 J. 6 M. | 64 J. 6 M. | 64 J. 6 M. | 61 J. 6 M. |
| 1962 | 66 J. 8 M. | 64 J. 8 M. | 64 J. 8 M. | 61 J. 8 M. |
| 1963 | 66 J. 10 M. | 64 J. 10 M. | 64 J. 10 M. | 61 J. 10 M. |
| ab 1964 | 67 J. | 65 J. | 65 J. | 62 J. |
Dazu kommen drei Wege in eine frühere Altersrente:
- Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Wartezeit können ab 63 gehen (§ 36, § 236 SGB VI). Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Für den Jahrgang 1964 sind das 48 Monate, also 14,4 Prozent.
- Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren bekommen ihre Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag (§ 38, § 236b SGB VI). Vorziehen lässt sich diese Rente nicht.
- Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren gehen zwei Jahre früher abschlagsfrei, frühestens fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag (§ 37, § 236a SGB VI).
Der Rechner sortiert alle Möglichkeiten nach Datum und markiert, welche schon heute möglich wären.
Der genaue Tag: Warum der 1. eines Monats zählt
Für den Rentenbeginn kommt es auf zwei Regeln an. Erstens gilt beim Lebensalter der Geburtstag als erster Tag (§ 187 Abs. 2 BGB, über § 26 SGB X auch im Sozialrecht). Ein Lebensjahr ist damit am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Zweitens wird die Rente ab dem Kalendermonat gezahlt, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI) – also ab dem Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze.
Für fast alle heißt das: Rente ab dem Ersten des Monats nach dem Geburtstag, an dem die Altersgrenze erreicht ist. Wer am 1. eines Monats geboren ist, erreicht die Altersgrenze aber schon am letzten Tag des Vormonats und bekommt die Rente einen Monat früher. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Mit 45 Versicherungsjahren wäre dieselbe Person schon ab dem 1. Dezember 2026 abschlagsfrei in Rente gegangen, mit 64 Jahren und 8 Monaten. Wäre sie am 1. März 1962 geboren, begänne die Regelaltersrente bereits am 1. November 2028.
Was der Rechner nicht weiß
Die Versicherungsjahre geben Sie selbst an, und da liegt die größte Unsicherheit. Für die 35 Jahre zählen fast alle rentenrechtlichen Zeiten, auch Kindererziehung und Ausbildung. Für die 45 Jahre gelten strengere Regeln: Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nicht mit, außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Bürgergeld zählt gar nicht. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft über die erfüllten Wartezeiten anfordern. Mehr dazu im Artikel zur Rente nach 45 Beitragsjahren.
Nicht abgebildet sind Sonderregeln für Jahrgänge vor 1958, die Erwerbsminderungsrente und Vertrauensschutzregeln. Die Empfehlungen der Rentenkommission, etwa eine Altersgrenze für langjährig Versicherte von 64 statt 63, sind Stand September 2026 kein geltendes Recht und deshalb nicht eingerechnet.
Was Sie mit dem Ergebnis tun können
Ein früher Rentenbeginn ist eine Abwägung zwischen mehr freier Zeit und einer dauerhaft kleineren Rente. Wie viel der Abschlag in Euro ausmacht und ab welchem Alter sich das Warten lohnt, zeigt der Abschlagsrechner. Wer stattdessen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, bekommt einen Zuschlag – das rechnet der Zuschlag-Rechner durch.
Abschlagsrechner für die FrührenteAbschläge lassen sich ab 50 durch Sonderzahlungen ausgleichen, was vor allem für Menschen mit Abfindung interessant ist; das Verfahren beschreibt der Artikel Abschläge ausgleichen. Die vollständige Tabelle aller Jahrgänge finden Sie unter Renteneintrittsalter, und wie der Antrag abläuft, steht unter Rente beantragen. Planen Sie mit dem Antrag drei Monate Vorlauf ein.
Häufige Fragen
Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?
Warum beginnt die Rente bei Geburtstag am 1. einen Monat früher?
Kann ich mit 63 in Rente gehen?
Wann muss ich die Rente beantragen?
Wird das Rentenalter bald erhöht?
Quellen
- § 35 und § 235 SGB VI – Regelaltersrente
- § 236 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte
- § 236a SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- § 99 SGB VI – Beginn der Rente
- § 187 BGB – Fristbeginn (Berechnung des Lebensalters)
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor
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