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Der Abschlagsrechner zeigt, wie stark eine vorgezogene Altersrente gekürzt wird und ob sich der frühe Start über die gesamte Rentenzeit rechnet. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat vor dem abschlagsfreien Termin, höchstens 14,4 Prozent bei der Rente für langjährig Versicherte. Er bleibt ein Leben lang.
So rechnet der Rechner
Sie geben an, wie viele Monate vor der Regelaltersgrenze Sie in Rente gehen wollen, oder tragen Geburtsdatum und geplanten Rentenbeginn ein. Aus dem Geburtsjahr ergibt sich die Regelaltersgrenze, für alle ab 1964 Geborenen 67 Jahre. Dann laufen vier Schritte:
- Abschlag = Monate vor dem abschlagsfreien Termin × 0,3 Prozent (§ 77 SGB VI). Bei der Rente für langjährig Versicherte ist der früheste Beginn 63, bei der Rente für schwerbehinderte Menschen drei Jahre vor deren abschlagsfreier Altersgrenze – daraus ergeben sich die Obergrenzen von 14,4 und 10,8 Prozent.
- Frührente = (Rente zur Regelaltersgrenze − wegfallende Rente durch fehlende Beiträge) × (1 − Abschlag).
- Vorsprung der Frührente = Frührente × Zahl der Monate vor der Regelaltersgrenze.
- Break-even: Ab der Regelaltersgrenze bekommt, wer bis dahin gewartet hat, jeden Monat mehr. Der Rechner ermittelt, in welchem Alter dieser Mehrbetrag den Vorsprung aufgezehrt hat.
Den zweiten Schritt unterschätzen viele. Die Renteninformation rechnet ihre Prognose so, als würden Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlen. Wer zwei Jahre früher aufhört, verliert neben dem Abschlag auch die Rente aus zwei Beitragsjahren. Mit einem Durchschnittsverdienst ist das ein Entgeltpunkt pro Jahr, also rund 42,52 Euro Monatsrente je Jahr (Rentenwert ab Juli 2026). Diesen Betrag tragen Sie unter „Fehlende Beiträge“ ein; den eigenen Wert liefert der Rentenpunkte-Rechner.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Der Unterschied zwischen den beiden Spalten ist die eigentliche Botschaft. Der Abschlag allein ist so bemessen, dass sich die Frührente für die meisten erst in hohem Alter „rächt“. Die fehlenden Beitragsjahre ziehen den Break-even um fast zwölf Jahre nach vorn. Wer mit 65 aufhört, 2 Jahre weniger einzahlt und 85 wird, hat in diesem Beispiel bis dahin rund 8.900 Euro weniger Rente bekommen als bei Rentenbeginn mit 67.
Für die maximale Variante, 48 Monate früher mit 14,4 Prozent Abschlag, sinkt die Rente von 1.500 auf 1.284 Euro; der Break-even liegt ohne fehlende Beiträge bei gut 90 Jahren.
Grenzen der Rechnung
Alle Werte sind Bruttobeträge in heutigen Euro. Rentenerhöhungen lässt der Rechner weg. Sie würden beide Varianten gleichermaßen prozentual erhöhen, lassen den Break-even aber etwas früher eintreten, weil die späteren, höheren Zahlungen stärker ins Gewicht fallen. Steuern und Krankenversicherung fehlen ebenfalls: Eine kleinere Rente bedeutet auch weniger Abzüge, und wer später in Rente geht, hat einen etwas höheren steuerpflichtigen Anteil, weil der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Was netto bleibt, zeigt der Netto-Rente-Rechner.
Die genauen Termine für Ihr Geburtsdatum, auch für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren, zeigt der Rentenbeginn-Rechner. Voraussetzung für jede vorgezogene Altersrente sind 35 Versicherungsjahre.
Wann die Frührente trotzdem die richtige Wahl ist
Die Break-even-Rechnung ist ein Vergleich von Geldsummen, keine Lebensentscheidung. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, in einem körperlich harten Beruf arbeitet oder eine Pflegeaufgabe übernimmt, bewertet zwei freie Jahre mit 63 oder 65 anders als zwei zusätzliche Rentenjahre mit Mitte 80. Auch die Statistik der eigenen Familie spielt eine Rolle, ebenso ein Partner mit eigener Rente oder Vermögen, das die Lücke füllt.
Umgekehrt sollten Sie vorsichtig sein, wenn die gesetzliche Rente Ihre wichtigste Einnahme im Alter ist. Ein Abschlag von 10 oder 14 Prozent lässt sich später kaum noch aufholen, und die Lücke wächst mit jeder Rentenerhöhung in Euro mit. Wer ohnehin mit der Rente knapp kalkuliert, kauft sich mit dem frühen Start eine dauerhaft engere Haushaltskasse.
Was Sie mit dem Ergebnis tun können
Ein Abschlag ist kein Schicksal. Ab 50 können Sie bei der Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie viel eine Sonderzahlung kosten würde, die den Abschlag ausgleicht (§ 187a SGB VI) – ein Weg, der sich besonders mit einer Abfindung anbietet. Wie das funktioniert, steht unter Abschläge ausgleichen; die Regeln im Detail erklärt der Artikel zu Abschlägen bei der Rente.
Wer genug Versicherungsjahre hat, sollte außerdem prüfen, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erreichbar ist. Und wer umgekehrt länger arbeiten kann, bekommt für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze 0,5 Prozent Zuschlag:
Zuschlag-Rechner für den späteren RentenbeginnHäufige Fragen
Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?
Fällt der Abschlag mit der Regelaltersgrenze weg?
Ab welchem Alter lohnt sich die Frührente nicht mehr?
Kann ich den Abschlag ausgleichen?
Quellen
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor (0,3 % je Monat)
- § 36 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte
- § 236 SGB VI – Übergangsregelung langjährig Versicherte
- § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 187a SGB VI – Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Altersrente
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