Rechner

Abschlagsrechner für die Frührente

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt für jeden Monat 0,3 Prozent weniger – lebenslang. Der Rechner zeigt, was das in Euro bedeutet und ab welchem Alter die spätere, volle Rente die Frührente einholt.

Aktualisiert am von Felix Hilck

Ihre Angaben

Wie möchten Sie den Rentenbeginn angeben?
Monate
€ / Monat
Steht in Ihrer Renteninformation als „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“.
Welche Altersrente wollen Sie vorziehen?
Fehlende Beiträge und Lebenserwartung
€ / Monat
Die Hochrechnung der Renteninformation unterstellt, dass Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlen. Jedes Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt rund 42,52 € Monatsrente.
Jahren

Ergebnis

Abschlag auf Ihre Rente, lebenslang

–

Ihre Bruttorente sinkt von auf im Monat.

Weniger Rente je Monat
Rentenbeginn
Früher gezahlt ( Monate)
Frührente liegt vorn bis zum Alter von

Verglichen wird mit einem Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze. Bruttowerte ohne künftige Rentenerhöhungen, Steuern und Kranken­versicherung. Abschlag 0,3 % je Monat nach § 77 SGB VI. Wer früher geht, zahlt meist auch weniger Beiträge ein – diesen Effekt erfassen Sie unter „Fehlende Beiträge“.

Inhalt
  1. So rechnet der Rechner
  2. Ein durchgerechnetes Beispiel
  3. Grenzen der Rechnung
  4. Wann die Frührente trotzdem die richtige Wahl ist
  5. Was Sie mit dem Ergebnis tun können

Der Abschlagsrechner zeigt, wie stark eine vorgezogene Altersrente gekürzt wird und ob sich der frühe Start über die gesamte Rentenzeit rechnet. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat vor dem abschlagsfreien Termin, höchstens 14,4 Prozent bei der Rente für langjährig Versicherte. Er bleibt ein Leben lang.

So rechnet der Rechner

Sie geben an, wie viele Monate vor der Regelaltersgrenze Sie in Rente gehen wollen, oder tragen Geburtsdatum und geplanten Rentenbeginn ein. Aus dem Geburtsjahr ergibt sich die Regelaltersgrenze, für alle ab 1964 Geborenen 67 Jahre. Dann laufen vier Schritte:

  1. Abschlag = Monate vor dem abschlagsfreien Termin × 0,3 Prozent (§ 77 SGB VI). Bei der Rente für langjährig Versicherte ist der früheste Beginn 63, bei der Rente für schwerbehinderte Menschen drei Jahre vor deren abschlagsfreier Altersgrenze – daraus ergeben sich die Obergrenzen von 14,4 und 10,8 Prozent.
  2. Frührente = (Rente zur Regelaltersgrenze − wegfallende Rente durch fehlende Beiträge) × (1 − Abschlag).
  3. Vorsprung der Frührente = Frührente × Zahl der Monate vor der Regelaltersgrenze.
  4. Break-even: Ab der Regelaltersgrenze bekommt, wer bis dahin gewartet hat, jeden Monat mehr. Der Rechner ermittelt, in welchem Alter dieser Mehrbetrag den Vorsprung aufgezehrt hat.

Den zweiten Schritt unterschätzen viele. Die Renteninformation rechnet ihre Prognose so, als würden Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlen. Wer zwei Jahre früher aufhört, verliert neben dem Abschlag auch die Rente aus zwei Beitragsjahren. Mit einem Durchschnittsverdienst ist das ein Entgeltpunkt pro Jahr, also rund 42,52 Euro Monatsrente je Jahr (Rentenwert ab Juli 2026). Diesen Betrag tragen Sie unter „Fehlende Beiträge“ ein; den eigenen Wert liefert der Rentenpunkte-Rechner.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Der Unterschied zwischen den beiden Spalten ist die eigentliche Botschaft. Der Abschlag allein ist so bemessen, dass sich die Frührente für die meisten erst in hohem Alter „rächt“. Die fehlenden Beitragsjahre ziehen den Break-even um fast zwölf Jahre nach vorn. Wer mit 65 aufhört, 2 Jahre weniger einzahlt und 85 wird, hat in diesem Beispiel bis dahin rund 8.900 Euro weniger Rente bekommen als bei Rentenbeginn mit 67.

Für die maximale Variante, 48 Monate früher mit 14,4 Prozent Abschlag, sinkt die Rente von 1.500 auf 1.284 Euro; der Break-even liegt ohne fehlende Beiträge bei gut 90 Jahren.

Grenzen der Rechnung

Alle Werte sind Bruttobeträge in heutigen Euro. Rentenerhöhungen lässt der Rechner weg. Sie würden beide Varianten gleichermaßen prozentual erhöhen, lassen den Break-even aber etwas früher eintreten, weil die späteren, höheren Zahlungen stärker ins Gewicht fallen. Steuern und Krankenversicherung fehlen ebenfalls: Eine kleinere Rente bedeutet auch weniger Abzüge, und wer später in Rente geht, hat einen etwas höheren steuerpflichtigen Anteil, weil der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Was netto bleibt, zeigt der Netto-Rente-Rechner.

Die genauen Termine für Ihr Geburtsdatum, auch für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren, zeigt der Rentenbeginn-Rechner. Voraussetzung für jede vorgezogene Altersrente sind 35 Versicherungsjahre.

Wann die Frührente trotzdem die richtige Wahl ist

Die Break-even-Rechnung ist ein Vergleich von Geldsummen, keine Lebensentscheidung. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, in einem körperlich harten Beruf arbeitet oder eine Pflegeaufgabe übernimmt, bewertet zwei freie Jahre mit 63 oder 65 anders als zwei zusätzliche Rentenjahre mit Mitte 80. Auch die Statistik der eigenen Familie spielt eine Rolle, ebenso ein Partner mit eigener Rente oder Vermögen, das die Lücke füllt.

Umgekehrt sollten Sie vorsichtig sein, wenn die gesetzliche Rente Ihre wichtigste Einnahme im Alter ist. Ein Abschlag von 10 oder 14 Prozent lässt sich später kaum noch aufholen, und die Lücke wächst mit jeder Rentenerhöhung in Euro mit. Wer ohnehin mit der Rente knapp kalkuliert, kauft sich mit dem frühen Start eine dauerhaft engere Haushaltskasse.

Was Sie mit dem Ergebnis tun können

Ein Abschlag ist kein Schicksal. Ab 50 können Sie bei der Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie viel eine Sonderzahlung kosten würde, die den Abschlag ausgleicht (§ 187a SGB VI) – ein Weg, der sich besonders mit einer Abfindung anbietet. Wie das funktioniert, steht unter Abschläge ausgleichen; die Regeln im Detail erklärt der Artikel zu Abschlägen bei der Rente.

Wer genug Versicherungsjahre hat, sollte außerdem prüfen, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erreichbar ist. Und wer umgekehrt länger arbeiten kann, bekommt für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze 0,5 Prozent Zuschlag:

RechnerZuschlag-Rechner für den späteren Rentenbeginn0,5 % mehr Rente je Monat Aufschub, plus neue Entgeltpunkte – und ab wann es sich rechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67, die Rente mit 63 kommt also 48 Monate früher und wird um 14,4 Prozent gekürzt. Für den Jahrgang 1962 sind es 44 Monate und 13,2 Prozent.
Fällt der Abschlag mit der Regelaltersgrenze weg?
Nein. Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenbezugszeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die gekürzte Rente steigt bei Rentenerhöhungen prozentual genauso wie jede andere, der Abstand in Euro wächst also mit.
Ab welchem Alter lohnt sich die Frührente nicht mehr?
Das hängt vor allem davon ab, wie viel Rente Ihnen durch fehlende Beitragsjahre verloren geht. Allein durch den Abschlag holt die volle Rente die Frührente erst mit rund 90 bis 93 Jahren ein. Fallen zusätzlich Beitragsjahre weg, rückt dieser Punkt deutlich nach vorn, oft auf Anfang 80.
Kann ich den Abschlag ausgleichen?
Ja. Ab 50 können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft über die nötige Sonderzahlung anfordern und den Abschlag ganz oder teilweise zurückkaufen (§ 187a SGB VI). Teilzahlungen sind zulässig, möglich ist das bis zur Regelaltersgrenze.

Quellen

  1. § 77 SGB VI – Zugangsfaktor (0,3 % je Monat)
  2. § 36 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte
  3. § 236 SGB VI – Übergangsregelung langjährig Versicherte
  4. § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  5. § 187a SGB VI – Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Altersrente

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