Rechner

Netto-Rente-Rechner 2026

Von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und je nach Jahr des Rentenbeginns auch Einkommensteuer. Der Rechner zeigt, was Ihnen im Monat tatsächlich bleibt, mit allen Abzügen einzeln aufgeschlüsselt.

Aktualisiert am von Felix Hilck

Ihre Angaben

€ / Monat
Gesetzliche Rente laut Rentenbescheid oder Renteninformation, vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %
Haben Sie Kinder?
Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung 4,2 % statt 3,6 %.
Kirchensteuer
Weitere Einkünfte und Sonderfälle
€ / Jahr
Steuerpflichtige Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, etwa Mieteinkünfte oder der steuerpflichtige Teil einer Betriebsrente.
€ / Jahr
Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben. Leer lassen, dann schätzt der Rechner ihn aus der heutigen Rente.
Kinder
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.

Ergebnis

Netto-Rente im Monat

–

Von brutto bleiben .

Kranken­versicherung
Pflege­versicherung
Steuern
Besteuerungs­anteil
So wird die Steuer berechnet (pro Jahr)

Inhalt
  1. So rechnet der Rechner
  2. Ein durchgerechnetes Beispiel
  3. Netto-Rente für typische Beträge
  4. Grenzen des Rechners
  5. Was Sie mit dem Ergebnis tun können

Der Netto-Rente-Rechner zieht von Ihrer Bruttorente alles ab, was Rentner 2026 zahlen: den Beitrag zur Krankenversicherung, den vollen Pflegebeitrag und die Einkommensteuer. Bei einer Bruttorente von 1.600 Euro und Rentenbeginn 2026 bleiben einem alleinstehenden Rentner mit Kindern rund 1.386 Euro im Monat, knapp 87 Prozent. Wie hoch Ihr Anteil ist, hängt vor allem vom Jahr des Rentenbeginns und von weiteren Einkünften ab.

So rechnet der Rechner

Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen davon die Hälfte, 7,3 Prozent, plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent; Ihren eigenen Wert tragen Sie ein.

Pflegeversicherung. Hier gibt es keinen Zuschuss der Rentenversicherung (§ 59 SGB XI). Rentner zahlen 3,6 Prozent, Kinderlose 4,2 Prozent. Wer noch mindestens zwei Kinder unter 25 hat, zahlt ab dem zweiten Kind 0,25 Punkte weniger je Kind; bei Rentnern ist das selten.

Einkommensteuer. Steuerpflichtig ist nur ein Teil der Rente, der Besteuerungsanteil. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: 84 Prozent bei Beginn 2026, 83,5 Prozent bei Beginn 2025, 80 Prozent bei Beginn 2020. Der Rest ist der Rentenfreibetrag, der im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben wird. Vom steuerpflichtigen Teil zieht der Rechner ab:

  • den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro,
  • den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung),
  • die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die als Basisvorsorge voll abziehbar sind.

Auf das zu versteuernde Einkommen wendet er den Tarif 2026 nach § 32a EStG an, bei Zusammenveranlagung den Splittingtarif. Solidaritätszuschlag fällt erst bei einer Einkommensteuer über 20.350 Euro an (40.700 Euro bei Paaren), also bei Rentnern praktisch nie. Kirchensteuer rechnet er mit 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Ohne Kinder stiege der Pflegebeitrag auf 67,20 Euro. Bei 2.500 Euro Rente mit Beginn 2026 wären es rund 1.909 Euro Einkommensteuer im Jahr, netto blieben etwa 2.032 Euro im Monat.

Netto-Rente für typische Beträge

Die folgende Übersicht gilt für einen Rentenbeginn 2026, alleinstehend, mit Kindern, durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne weitere Einkünfte und ohne Kirchensteuer. Die rechte Spalte zeigt dieselbe Rente bei Zusammenveranlagung mit einem Ehepartner ohne eigene Einkünfte.

Bruttorente KV + PV Steuer je Monat Netto Netto verheiratet
1.000 € 123,50 € 0 € 876,50 € 876,50 €
1.200 € 148,20 € 0 € 1.051,80 € 1.051,80 €
1.500 € 185,25 € 4,92 € 1.309,83 € 1.314,75 €
2.000 € 247,00 € 71,83 € 1.681,17 € 1.753,00 €
2.500 € 308,75 € 159,08 € 2.032,17 € 2.191,25 €
3.000 € 370,50 € 252,08 € 2.377,42 € 2.618,50 €

Bis etwa 1.450 Euro Bruttorente fällt bei Rentenbeginn 2026 keine Steuer an, die Abzüge bestehen nur aus Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber steigt die Steuer spürbar, weil jeder zusätzliche Euro zu 84 Prozent steuerpflichtig ist.

Grenzen des Rechners

Der Rechner geht von gesetzlich pflichtversicherten Rentnern aus (Krankenversicherung der Rentner). Für freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte gelten andere Regeln, für sie passt die Rechnung nicht. Betriebsrenten unterliegen eigenen Beitragsregeln und sind hier nur als steuerpflichtige Einkünfte erfasst.

Die Steuer gilt für ein volles Kalenderjahr nach dem Tarif 2026. Im Jahr des Rentenbeginns fließt nur ein Teil der Jahresrente, entsprechend weniger Steuer fällt an. Den Rentenfreibetrag schätzt der Rechner aus Ihrer heutigen Rente. Wer schon länger Rente bezieht, hat einen Freibetrag auf Basis einer niedrigeren Rente, weil Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind – tragen Sie den Betrag aus dem Steuerbescheid ein, wenn Sie ihn kennen. Weitere Abzüge wie Krankheitskosten, Spenden oder Handwerkerleistungen senken die Steuer zusätzlich.

Bei weiteren Einkünften, etwa Mieteinnahmen oder den Einkünften des Ehepartners, zeigt der Rechner die Steuer, die durch die Rente zusätzlich entsteht. So bleibt die Netto-Rente mit anderen Einkommen vergleichbar.

Was Sie mit dem Ergebnis tun können

Die Netto-Rente ist die Zahl, mit der Sie Ihr Budget im Ruhestand planen sollten, nicht die Bruttorente aus der Renteninformation. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl vielleicht gar keine Steuer anfällt, prüft der Rentensteuer-Rechner:

RechnerRentensteuer-Rechner 2026Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag, Steuer – und ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Die Regeln zur Krankenversicherung im Ruhestand, auch zur Frage, wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt, beschreibt der Artikel Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Wie die Besteuerung im Einzelnen funktioniert, steht unter Rente versteuern. Und wie viel brutto zu erwarten ist, schätzt der Rentenpunkte-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel wird von der Rente abgezogen?
Gesetzlich versicherte Rentner zahlen 2026 im Schnitt 8,75 Prozent Krankenversicherung (7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent) und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, Kinderlose 4,2 Prozent. Zusammen sind das rund 12,4 bis 13 Prozent. Dazu kommt je nach Höhe der Rente Einkommensteuer.
Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?
Bei Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte fällt für Alleinstehende ab etwa 1.450 Euro Monatsrente Einkommensteuer an. Grund sind der Rentenfreibetrag von 16 Prozent, die Pauschbeträge und die abziehbaren Kranken- und Pflegebeiträge. Wer früher in Rente gegangen ist, hat einen höheren Freibetrag, dessen Euro-Betrag aber festgeschrieben ist.
Warum zahlen Rentner den vollen Pflegebeitrag?
Bei der Krankenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. Für die Pflegeversicherung gibt es keinen solchen Zuschuss, Rentner tragen den Beitrag von 3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent, allein. Er wird direkt von der Rente einbehalten.
Wie wirkt sich die Zusammenveranlagung auf die Rente aus?
Beim Splittingtarif wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Hat ein Partner eine hohe und der andere eine kleine oder gar keine Rente, sinkt die Steuer oft deutlich. Bei zwei ähnlich hohen Renten bringt das Splitting wenig.

Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  2. § 59 SGB XI – Tragung der Pflegebeiträge bei Rentnern
  3. § 22 EStG – Besteuerungsanteil der Renten
  4. § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
  5. DRV – Rentenbesteuerung nach dem Wachstumschancengesetz
  6. TK – Beitragssatz Pflegeversicherung und Kinderabschläge

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