Gesetzliche Rente

Rentenberechnung: So errechnet die Rentenversicherung Ihre Rente

Die gesetzliche Rente folgt einer Formel mit vier Faktoren. Wer sie einmal verstanden hat, kann seine Renteninformation nachrechnen und abschätzen, was ein Jahr mehr Arbeit, ein Kind oder ein früherer Rentenbeginn bringt.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (§ 64 SGB VI).
  • Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst. 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 €.
  • Ein Entgeltpunkt ist seit Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert. Mehr als rund 1,95 Punkte pro Jahr sind wegen der Beitragsbemessungsgrenze nicht möglich.
  • Der Zugangsfaktor senkt die Rente um 0,3 % je Monat Frührente oder erhöht sie um 0,5 % je Monat Aufschub.
  • Der Rentenartfaktor ist 1,0 für Altersrenten, 0,5 für die teilweise Erwerbsminderungsrente und 0,55 für die große Witwenrente.
Inhalt
  1. Die Rentenformel auf einen Blick
  2. Entgeltpunkte: das Herzstück
  3. Zugangsfaktor: der Zeitpunkt zählt
  4. Rentenartfaktor: welche Rente?
  5. Aktueller Rentenwert: der Euro-Betrag
  6. Drei durchgerechnete Beispiele
  7. Was ein Entgeltpunkt kostet
  8. Was die Formel nicht zeigt

Die gesetzliche Rente wird nach einer festen Formel berechnet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. So steht es in § 64 SGB VI. Wer 40 Entgeltpunkte hat und zur Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt seit Juli 2026 also 40 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.700,80 € brutto im Monat.

Drei der vier Faktoren sind schnell erklärt. Der vierte, die Entgeltpunkte, ist die eigentliche Lebensleistung: Er sammelt sich über das ganze Berufsleben an und entscheidet über den größten Teil der Rentenhöhe.

Die Rentenformel auf einen Blick

Faktor Was er misst Wert
Entgeltpunkte (EP) Ihre Beiträge im Verhältnis zum Durchschnitt, über alle Jahre summiert individuell, z. B. 40
Zugangsfaktor Zeitpunkt des Rentenbeginns 1,0 zur Regelaltersgrenze, −0,003 je Monat früher, +0,005 je Monat später
Rentenartfaktor Art der Rente 1,0 bei Altersrente
Aktueller Rentenwert Wert eines Entgeltpunkts in Euro 42,52 € seit 1. Juli 2026

Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor ergeben die „persönlichen Entgeltpunkte“. Das Wort taucht in Rentenbescheiden auf und meint genau diesen Zwischenschritt.

Entgeltpunkte: das Herzstück

Für jedes Jahr mit Beiträgen teilt die Rentenversicherung Ihren beitragspflichtigen Bruttoverdienst durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Jahr (§ 70 SGB VI). Wer genau durchschnittlich verdient, bekommt 1,0 Entgeltpunkte.

Für das laufende Jahr steht das endgültige Durchschnittsentgelt noch nicht fest. Deshalb gibt es jedes Jahr einen vorläufigen Wert, der später durch den endgültigen ersetzt wird.

Jahr Durchschnittsentgelt Status
2024 47.085 € endgültig
2026 51.944 € vorläufig

Was ein Jahresverdienst 2026 an Rente bringt:

Bruttoverdienst 2026 Entgeltpunkte Monatsrente daraus (Rentenwert 42,52 €)
7.236 € (Minijob mit 603 € im Monat, rentenversicherungspflichtig) 0,1393 5,92 €
25.000 € 0,4813 20,46 €
40.000 € 0,7701 32,74 €
51.944 € 1,0000 42,52 €
70.000 € 1,3476 57,30 €
101.400 € (Beitragsbemessungsgrenze) 1,9521 83,00 €

Mehr als 1,9521 Entgeltpunkte sind 2026 nicht möglich. Über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat werden keine Beiträge mehr fällig, und ohne Beiträge gibt es keine Punkte.

RechnerRentenpunkte-RechnerWie viele Entgeltpunkte Ihr Gehalt bringt und was daraus als Rente wird.

Punkte ohne Gehalt

Entgeltpunkte gibt es auch ohne Gehalt. Die wichtigsten Quellen:

  • Kindererziehung: 0,0833 Punkte je Monat, bei ab 1992 geborenen Kindern 36 Monate lang. Zusammen rund 3 Punkte oder 127,50 € Monatsrente je Kind. Die Punkte kommen zu eigenen Beiträgen hinzu, zusammen aber höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für vor 1992 geborene Kinder steigt die Zeit ab 2027 von 30 auf 36 Monate, siehe Mütterrente.
  • Pflege von Angehörigen: Die Pflegekasse zahlt Beiträge, deren Höhe vom Pflegegrad und der Art der Leistung abhängt.
  • Krankengeld und Arbeitslosengeld I: Auch hier fließen Beiträge an die Rentenversicherung, in der Regel aber auf eine niedrigere Bemessungsgrundlage als das volle frühere Gehalt.
  • Schule, Studium, Krankheit ohne Leistung: Diese Anrechnungszeiten bringen keine oder nur begrenzte Punkte über eine Gesamtleistungsbewertung, die vom Rest des Versicherungslebens abhängt. Hier weichen eigene Rechnungen am häufigsten vom Bescheid ab.

Zugangsfaktor: der Zeitpunkt zählt

Wer zur Regelaltersgrenze oder zu einer anderen für ihn abschlagsfreien Altersgrenze in Rente geht, hat den Zugangsfaktor 1,0. Für jeden Monat früher sinkt er um 0,003, für jeden Monat Aufschub nach der Regelaltersgrenze steigt er um 0,005 (§ 77 SGB VI).

Rentenbeginn Zugangsfaktor
48 Monate vor der Regelaltersgrenze (63 statt 67) 0,856
24 Monate vorher 0,928
zur Regelaltersgrenze 1,000
12 Monate später 1,060
24 Monate später 1,120

Der Zugangsfaktor bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente gleich. Was das praktisch bedeutet, erklärt der Artikel über Abschläge.

Rentenartfaktor: welche Rente?

Der Rentenartfaktor sorgt dafür, dass unterschiedliche Renten aus denselben Entgeltpunkten unterschiedlich hoch ausfallen (§ 67 SGB VI).

Rentenart Rentenartfaktor
Altersrente 1,0
Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
Große Witwen-/Witwerrente (nach den ersten drei Monaten) 0,55
Kleine Witwen-/Witwerrente (nach den ersten drei Monaten) 0,25
Halbwaisenrente 0,1
Vollwaisenrente 0,2

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners, dem sogenannten Sterbevierteljahr, beträgt der Faktor bei Witwenrenten 1,0. Bei der großen Witwenrente gilt 0,55 für die meisten Ehen, für bestimmte ältere Ehen gibt es abweichende Regeln. Für Hinterbliebenenrenten wird die Rente des Verstorbenen zugrunde gelegt, Details im Artikel zur Witwenrente.

Aktueller Rentenwert: der Euro-Betrag

Der aktuelle Rentenwert ist die Monatsrente für einen Entgeltpunkt. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, im Wesentlichen nach der Lohnentwicklung. Zum 1. Juli 2025 stieg er auf 40,79 €, zum 1. Juli 2026 um 4,24 % auf 42,52 €. Die Anpassung wirkt auf alle Punkte, auch auf die, die Sie vor Jahrzehnten gesammelt haben. Mehr dazu im Artikel zur Rentenerhöhung.

Drei durchgerechnete Beispiele

Was ein Entgeltpunkt kostet

Umgekehrt lässt sich ausrechnen, was ein Punkt an Beiträgen kostet: das vorläufige Durchschnittsentgelt mal Beitragssatz, 2026 also 51.944 € × 18,6 % = 9.661,58 €. Wer genau durchschnittlich verdient, zahlt diesen Betrag im Lauf eines Jahres, je zur Hälfte mit seinem Arbeitgeber.

Für 9.661,58 € gibt es 42,52 € Monatsrente, lebenslang und mit künftigen Anpassungen. Zum selben Preis lassen sich Punkte auch direkt kaufen, etwa über eine Sonderzahlung zum Ausgleich von Abschlägen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie lange Sie die Rente beziehen.

Was die Formel nicht zeigt

Die Formel ergibt die Bruttorente. Davon gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, im Durchschnitt 8,75 % plus 3,6 % (kinderlos 4,2 %), und gegebenenfalls Einkommensteuer. Aus 1.658,28 € brutto werden nach Kranken- und Pflegeversicherung rund 1.453 €, vor Steuern. Außerdem kann ein Grundrentenzuschlag dazukommen, den die Rentenversicherung erst beim Rentenantrag prüft.

Für die eigene Planung reicht eine grobe Rechnung mit Punkten und Rentenwert völlig. Wichtiger als Nachkommastellen ist, ob Ihr Versicherungskonto vollständig ist. Wie Sie das prüfen und was die Zahlen in Ihrem Schreiben bedeuten, steht im Artikel zur Renteninformation. Wie groß die Lücke zu Ihrem heutigen Netto ist, zeigt der Artikel zur Rentenlücke.

Häufige Fragen

Wie viel Rente bekomme ich für ein Jahr Arbeit?
Das hängt vom Verdienst ab. Wer 2026 genau das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 € brutto verdient, bekommt einen Entgeltpunkt, also 42,52 € Monatsrente. Bei 40.000 € sind es 0,7701 Punkte oder rund 32,74 €, bei 25.000 € rund 20,46 €. Rentenerhöhungen kommen später noch dazu.
Was ist ein Entgeltpunkt?
Ein Entgeltpunkt ist die Recheneinheit der gesetzlichen Rente. Ihr Jahresverdienst wird durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt. Wer genau durchschnittlich verdient, bekommt 1,0 Punkte, wer das Doppelte verdient, etwa 2,0, höchstens aber so viel, wie die Beitragsbemessungsgrenze zulässt.
Wie viele Rentenpunkte bringt ein Kind?
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, gibt es 36 Monate Kindererziehungszeit mit je 0,0833 Entgeltpunkten, zusammen rund 3 Punkte. Das sind seit Juli 2026 etwa 127,50 € Monatsrente. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es ab 2027 ebenfalls 36 Monate (Mütterrente III).
Warum weicht meine Rente von meiner eigenen Rechnung ab?
Meist wegen Zeiten ohne Beiträge. Schule, Studium oder Krankheit werden über eine Gesamtleistungsbewertung bewertet, die von der übrigen Biografie abhängt. Außerdem nutzt die Renteninformation den Rentenwert zum Zeitpunkt ihrer Erstellung und rechnet künftige Jahre mit dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre hoch.

Quellen

  1. § 64 SGB VI – Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
  2. § 67 SGB VI – Rentenartfaktor
  3. § 70 SGB VI – Entgeltpunkte für Beitragszeiten
  4. § 77 SGB VI – Zugangsfaktor
  5. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Durchschnittsentgelt, Beitragsbemessungsgrenze)
  6. Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung 2026
  7. Deutsche Rentenversicherung – Die Renteninformation, mehr wissen (Broschüre, 22. Aufl. 2/2026)

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