Rentenberechnung: So errechnet die Rentenversicherung Ihre Rente
Die gesetzliche Rente folgt einer Formel mit vier Faktoren. Wer sie einmal verstanden hat, kann seine Renteninformation nachrechnen und abschätzen, was ein Jahr mehr Arbeit, ein Kind oder ein früherer Rentenbeginn bringt.
Das Wichtigste in Kürze
- Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (§ 64 SGB VI).
- Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst. 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 €.
- Ein Entgeltpunkt ist seit Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert. Mehr als rund 1,95 Punkte pro Jahr sind wegen der Beitragsbemessungsgrenze nicht möglich.
- Der Zugangsfaktor senkt die Rente um 0,3 % je Monat Frührente oder erhöht sie um 0,5 % je Monat Aufschub.
- Der Rentenartfaktor ist 1,0 für Altersrenten, 0,5 für die teilweise Erwerbsminderungsrente und 0,55 für die große Witwenrente.
Inhalt
Die gesetzliche Rente wird nach einer festen Formel berechnet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. So steht es in § 64 SGB VI. Wer 40 Entgeltpunkte hat und zur Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt seit Juli 2026 also 40 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.700,80 € brutto im Monat.
Drei der vier Faktoren sind schnell erklärt. Der vierte, die Entgeltpunkte, ist die eigentliche Lebensleistung: Er sammelt sich über das ganze Berufsleben an und entscheidet über den größten Teil der Rentenhöhe.
Die Rentenformel auf einen Blick
| Faktor | Was er misst | Wert |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte (EP) | Ihre Beiträge im Verhältnis zum Durchschnitt, über alle Jahre summiert | individuell, z. B. 40 |
| Zugangsfaktor | Zeitpunkt des Rentenbeginns | 1,0 zur Regelaltersgrenze, −0,003 je Monat früher, +0,005 je Monat später |
| Rentenartfaktor | Art der Rente | 1,0 bei Altersrente |
| Aktueller Rentenwert | Wert eines Entgeltpunkts in Euro | 42,52 € seit 1. Juli 2026 |
Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor ergeben die „persönlichen Entgeltpunkte“. Das Wort taucht in Rentenbescheiden auf und meint genau diesen Zwischenschritt.
Entgeltpunkte: das Herzstück
Für jedes Jahr mit Beiträgen teilt die Rentenversicherung Ihren beitragspflichtigen Bruttoverdienst durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Jahr (§ 70 SGB VI). Wer genau durchschnittlich verdient, bekommt 1,0 Entgeltpunkte.
Für das laufende Jahr steht das endgültige Durchschnittsentgelt noch nicht fest. Deshalb gibt es jedes Jahr einen vorläufigen Wert, der später durch den endgültigen ersetzt wird.
| Jahr | Durchschnittsentgelt | Status |
|---|---|---|
| 2024 | 47.085 € | endgültig |
| 2026 | 51.944 € | vorläufig |
Was ein Jahresverdienst 2026 an Rente bringt:
| Bruttoverdienst 2026 | Entgeltpunkte | Monatsrente daraus (Rentenwert 42,52 €) |
|---|---|---|
| 7.236 € (Minijob mit 603 € im Monat, rentenversicherungspflichtig) | 0,1393 | 5,92 € |
| 25.000 € | 0,4813 | 20,46 € |
| 40.000 € | 0,7701 | 32,74 € |
| 51.944 € | 1,0000 | 42,52 € |
| 70.000 € | 1,3476 | 57,30 € |
| 101.400 € (Beitragsbemessungsgrenze) | 1,9521 | 83,00 € |
Mehr als 1,9521 Entgeltpunkte sind 2026 nicht möglich. Über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat werden keine Beiträge mehr fällig, und ohne Beiträge gibt es keine Punkte.
Rentenpunkte-RechnerPunkte ohne Gehalt
Entgeltpunkte gibt es auch ohne Gehalt. Die wichtigsten Quellen:
- Kindererziehung: 0,0833 Punkte je Monat, bei ab 1992 geborenen Kindern 36 Monate lang. Zusammen rund 3 Punkte oder 127,50 € Monatsrente je Kind. Die Punkte kommen zu eigenen Beiträgen hinzu, zusammen aber höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für vor 1992 geborene Kinder steigt die Zeit ab 2027 von 30 auf 36 Monate, siehe Mütterrente.
- Pflege von Angehörigen: Die Pflegekasse zahlt Beiträge, deren Höhe vom Pflegegrad und der Art der Leistung abhängt.
- Krankengeld und Arbeitslosengeld I: Auch hier fließen Beiträge an die Rentenversicherung, in der Regel aber auf eine niedrigere Bemessungsgrundlage als das volle frühere Gehalt.
- Schule, Studium, Krankheit ohne Leistung: Diese Anrechnungszeiten bringen keine oder nur begrenzte Punkte über eine Gesamtleistungsbewertung, die vom Rest des Versicherungslebens abhängt. Hier weichen eigene Rechnungen am häufigsten vom Bescheid ab.
Zugangsfaktor: der Zeitpunkt zählt
Wer zur Regelaltersgrenze oder zu einer anderen für ihn abschlagsfreien Altersgrenze in Rente geht, hat den Zugangsfaktor 1,0. Für jeden Monat früher sinkt er um 0,003, für jeden Monat Aufschub nach der Regelaltersgrenze steigt er um 0,005 (§ 77 SGB VI).
| Rentenbeginn | Zugangsfaktor |
|---|---|
| 48 Monate vor der Regelaltersgrenze (63 statt 67) | 0,856 |
| 24 Monate vorher | 0,928 |
| zur Regelaltersgrenze | 1,000 |
| 12 Monate später | 1,060 |
| 24 Monate später | 1,120 |
Der Zugangsfaktor bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente gleich. Was das praktisch bedeutet, erklärt der Artikel über Abschläge.
Rentenartfaktor: welche Rente?
Der Rentenartfaktor sorgt dafür, dass unterschiedliche Renten aus denselben Entgeltpunkten unterschiedlich hoch ausfallen (§ 67 SGB VI).
| Rentenart | Rentenartfaktor |
|---|---|
| Altersrente | 1,0 |
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
| Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
| Große Witwen-/Witwerrente (nach den ersten drei Monaten) | 0,55 |
| Kleine Witwen-/Witwerrente (nach den ersten drei Monaten) | 0,25 |
| Halbwaisenrente | 0,1 |
| Vollwaisenrente | 0,2 |
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners, dem sogenannten Sterbevierteljahr, beträgt der Faktor bei Witwenrenten 1,0. Bei der großen Witwenrente gilt 0,55 für die meisten Ehen, für bestimmte ältere Ehen gibt es abweichende Regeln. Für Hinterbliebenenrenten wird die Rente des Verstorbenen zugrunde gelegt, Details im Artikel zur Witwenrente.
Aktueller Rentenwert: der Euro-Betrag
Der aktuelle Rentenwert ist die Monatsrente für einen Entgeltpunkt. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, im Wesentlichen nach der Lohnentwicklung. Zum 1. Juli 2025 stieg er auf 40,79 €, zum 1. Juli 2026 um 4,24 % auf 42,52 €. Die Anpassung wirkt auf alle Punkte, auch auf die, die Sie vor Jahrzehnten gesammelt haben. Mehr dazu im Artikel zur Rentenerhöhung.
Drei durchgerechnete Beispiele
Was ein Entgeltpunkt kostet
Umgekehrt lässt sich ausrechnen, was ein Punkt an Beiträgen kostet: das vorläufige Durchschnittsentgelt mal Beitragssatz, 2026 also 51.944 € × 18,6 % = 9.661,58 €. Wer genau durchschnittlich verdient, zahlt diesen Betrag im Lauf eines Jahres, je zur Hälfte mit seinem Arbeitgeber.
Für 9.661,58 € gibt es 42,52 € Monatsrente, lebenslang und mit künftigen Anpassungen. Zum selben Preis lassen sich Punkte auch direkt kaufen, etwa über eine Sonderzahlung zum Ausgleich von Abschlägen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie lange Sie die Rente beziehen.
Was die Formel nicht zeigt
Die Formel ergibt die Bruttorente. Davon gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, im Durchschnitt 8,75 % plus 3,6 % (kinderlos 4,2 %), und gegebenenfalls Einkommensteuer. Aus 1.658,28 € brutto werden nach Kranken- und Pflegeversicherung rund 1.453 €, vor Steuern. Außerdem kann ein Grundrentenzuschlag dazukommen, den die Rentenversicherung erst beim Rentenantrag prüft.
Für die eigene Planung reicht eine grobe Rechnung mit Punkten und Rentenwert völlig. Wichtiger als Nachkommastellen ist, ob Ihr Versicherungskonto vollständig ist. Wie Sie das prüfen und was die Zahlen in Ihrem Schreiben bedeuten, steht im Artikel zur Renteninformation. Wie groß die Lücke zu Ihrem heutigen Netto ist, zeigt der Artikel zur Rentenlücke.
Häufige Fragen
Wie viel Rente bekomme ich für ein Jahr Arbeit?
Was ist ein Entgeltpunkt?
Wie viele Rentenpunkte bringt ein Kind?
Warum weicht meine Rente von meiner eigenen Rechnung ab?
Quellen
- § 64 SGB VI – Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
- § 67 SGB VI – Rentenartfaktor
- § 70 SGB VI – Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Durchschnittsentgelt, Beitragsbemessungsgrenze)
- Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung 2026
- Deutsche Rentenversicherung – Die Renteninformation, mehr wissen (Broschüre, 22. Aufl. 2/2026)
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