Rechner

Frühstart-Rente-Rechner

Geben Sie Geburtsjahr und -monat Ihres Kindes ein. Der Rechner zeigt, ab wann die 10 € vom Staat fließen würden und was daraus bis zum 18. und bis zum 67. Geburtstag werden kann.

Aktualisiert am von Felix Hilck

Ihre Angaben

Stand: Regierungsentwurf vom 12.08.2026 (BT-Drs. 21/7864). Die Frühstart-Rente ist noch nicht beschlossen, Details können sich ändern.

€ / Monat
Freiwillig, höchstens 6.840 € im Jahr (570 € im Monat). Steuerlich absetzbar ist sie nicht.
%
% p. a.
Im Standarddepot höchstens 1,0 %.
€ / Monat
Für das Szenario „mit Weiterzahlung bis 67“. 0 eintragen, wenn nichts mehr eingezahlt wird.
Weitere Annahmen
%
Rechtlich vollendet es sein Lebensjahr dann schon am letzten Tag des Vormonats. Der Förderzeitraum beginnt und endet einen Monat früher.

Ergebnis

Depotwert zum 18. Geburtstag

–

Mit 67, ohne weitere Einzahlung
Mit 67, mit Weiterzahlung
Kaufkraft heute (ohne Weiterzahlung)
mit 18mit 67 ohnemit 67 mit Weiterz.

Vor Steuern: Die Auszahlung ab frühestens 65 wird voll nachgelagert besteuert. Die Rendite ist konstant angenommen, echte Kurse schwanken. Wir rechnen damit, dass die Eltern rechtzeitig ein Standarddepot eröffnen und die 10 € vierteljährlich eingehen.

Inhalt
  1. So rechnet der Frühstart-Rente-Rechner
  2. Ein durchgerechnetes Beispiel
  3. Grenzen des Rechners
  4. Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können

Der Frühstart-Rente-Rechner zeigt, was aus den 10 € im Monat vom Staat werden kann, wenn das Geld zwölf Jahre in ein Standarddepot fließt und danach bis zur Rente liegen bleibt. Wichtig vorweg: Grundlage ist der Regierungsentwurf vom August 2026, beschlossen ist die Frühstartrente noch nicht.

So rechnet der Frühstart-Rente-Rechner

Förderzeitraum. Nach § 2 des Entwurfs gibt es 10 € für jeden Monat ab dem Monat, in dem das Kind sein 6. Lebensjahr vollendet, bis zum Ende des Monats vor dem 18. Geburtstag. Das sind 144 Monate oder 1.440 €. Den ersten Jahrgang bildet 2020: Diese Kinder haben den Anspruch rückwirkend für 2026. Kinder des Jahrgangs 2021 starten 2027, danach kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der sechs wird. Wer vor 2020 geboren ist, geht leer aus. Welche Kinder genau berechtigt sind, steht im Artikel Wer bekommt die Frühstart-Rente?.

Eine juristische Feinheit berücksichtigt der Rechner auf Wunsch: Wer am 1. eines Monats geboren ist, vollendet sein Lebensjahr rechtlich schon am letzten Tag des Vormonats. Der Zeitraum verschiebt sich dann um einen Monat nach vorn. Beim Jahrgang 2020 kann das einen Monat kosten, weil Dezember 2025 nicht mehr gefördert wird.

Zahlungsweise. Die Zentrale Zulagenstelle überweist vierteljährlich rückwirkend. Der Rechner schreibt die 10-€-Beträge deshalb jeweils zum Quartalsende gut. Da Verträge frühestens 2027 existieren, landen die Monate aus 2026 als Nachzahlung im ersten Quartal 2027 im Depot.

Rendite und Kosten. Aus Rendite minus Effektivkosten ergibt sich ein Monatszins, mit dem das Depot jeden Monat wächst. Das Standarddepot darf nach dem Altersvorsorgereformgesetz höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr verlangen, Abschluss- und Vertriebskosten sind bis 18 verboten. Als Standard setzen wir 5 % Rendite und 0,5 % Kosten an. Das ist eine Annahme, keine Prognose.

Nach dem 18. Geburtstag rechnet der Rechner zwei Szenarien bis zum 67. Geburtstag: ohne jede weitere Einzahlung und mit einem monatlichen Beitrag des Kindes. Für das zweite Szenario können Sie die Grundzulage des neuen Altersvorsorgedepots einrechnen: 50 % auf die ersten 360 € im Jahr, 25 % auf den Rest bis 1.800 €, dazu einmalig 200 € Bonus für unter 25-Jährige. Das setzt voraus, dass Ihr Kind dann selbst förderberechtigt ist, also zum Beispiel rentenversicherungspflichtig arbeitet. Studierende ohne Job sind es in der Regel nicht.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Die 25 € der Eltern fließen hier ab Januar 2027, also 135 Monate lang. Zahlt das Kind ab 18 zusätzlich 50 € im Monat und bekommt dafür die Grundzulage (240 € im Jahr plus einmalig 200 €), kommen bis 67 rund 200.600 € zusammen. Ohne Zulage wären es rund 158.000 €. Man sieht: Die 10 € vom Staat sind ein Anstoß. Den größten Teil des späteren Vermögens bringen die Jahrzehnte eigener Einzahlungen und der Zinseszins.

Zum Vergleich mit anderen Zahlen: Der Versichererverband GDV kommt mit 4 % Rendite auf rund 1.900 € mit 18 und rund 13.000 € mit 67. Stellen Sie im Rechner 4 % Rendite und 0 % Kosten ein, landen Sie in derselben Größenordnung. Die vom Finanzministerium genannten rund 53.000 € bis zur Rente setzen offenbar eine deutlich höhere Rendite voraus; die Annahme dahinter ist nicht veröffentlicht. Mit 7 % Rendite und 0,2 % Kosten zeigt der Rechner rund 54.000 €.

Grenzen des Rechners

  • Kein beschlossenes Recht. Alle Regeln stammen aus dem Entwurf (BT-Drs. 21/7864). Der Finanzausschuss kann Beträge, Starttermin oder Verfahren noch ändern.
  • Konstante Rendite. Echte Kurse schwanken. Das Standarddepot schichtet außerdem fünf Jahre vor Rentenbeginn in einen schwankungsärmeren Fonds um, was die Rendite in dieser Phase meist senkt. Das bildet der Rechner nicht ab.
  • Vertrag ab Start. Wir nehmen an, dass Sie rechtzeitig ein Standarddepot eröffnen. Schließen Eltern keinen Vertrag, legt der Bund das Geld ab 2028 kollektiv an. Der Wert dieses Topfs wird später auf einen Vertrag übertragen, entwickelt sich bis dahin aber anders.
  • Vor Steuern. Die Auszahlung ab frühestens 65 wird nachgelagert voll besteuert. Wie hoch die Steuer dann ist, hängt vom Einkommen im Alter ab.
  • Kaufkraft. In 60 Jahren ist ein Euro deutlich weniger wert. Der Rechner zeigt deshalb zusätzlich, was der Endbetrag bei 2 % Inflation heute ungefähr wert wäre.

Was Sie mit dem Ergebnis anfangen können

Wenn die 10 € allein Ihnen zu wenig sind, ist die Zuzahlung der naheliegende Hebel. Schon 25 € im Monat machen aus rund 1.880 € mit 18 mehr als das Dreifache. Ob das Geld besser ins Standarddepot oder in ein eigenes Kinderdepot fließt, hängt vor allem davon ab, ob Sie Flexibilität brauchen: Die Einzahlungen der Eltern bleiben im Frühstart-Vertrag zwar kündbar, der staatliche Teil aber ist bis zur Rente gebunden. Den Vergleich finden Sie unter Frühstart-Rente oder Kinderdepot, die Regeln fürs Einzahlen unter Frühstart-Rente: selbst zuzahlen.

Für Eltern des Jahrgangs 2020 lohnt ein Blick auf die Nachzahlung für 2026. Was mit dem Vertrag am 18. Geburtstag passiert und wie er danach als gefördertes Altersvorsorgedepot weiterläuft, erklärt der Artikel Frühstart-Rente mit 18 und im Alter. Welche Zulagen es ab dann gibt, rechnet der Förderrechner Altersvorsorgedepot aus.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es bei der Frühstart-Rente insgesamt?
Nach dem Regierungsentwurf zahlt der Staat 10 € im Monat vom 6. Geburtstag bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag. Das sind höchstens 144 Monate, also 1.440 €. Was daraus wird, hängt von Rendite und Kosten ab. Bei 5 % Rendite und 0,5 % Kosten sind es mit 18 rund 1.900 €, bis 67 ohne weitere Einzahlung rund 16.000 €.
Bekommt mein Kind die Frühstart-Rente, wenn es 2019 geboren ist?
Nein. Der Entwurf beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ältere Kinder dürfen zwar ein Standarddepot eröffnen, bekommen aber keine staatlichen 10 €. Der Rechner zeigt in diesem Fall nur, was aus Ihren eigenen Einzahlungen werden kann.
Wird die Frühstart-Rente für 2026 nachgezahlt?
Ja, so sieht es der Entwurf vor. Kinder des Jahrgangs 2020 haben den Anspruch rückwirkend ab 2026, gezahlt wird aber erst, wenn das Gesetz 2027 in Kraft ist und ein Vertrag besteht. Wer im April 2026 sechs wurde, bekäme neun Monate, also 90 €, nachgezahlt.
Wie viel dürfen Eltern zusätzlich einzahlen?
Bis zu 6.840 € pro Kalenderjahr, zusätzlich zu den 10 € vom Staat. Einzahlen dürfen auch Großeltern und andere. Steuerlich absetzbar ist das für die Eltern nicht, und Zulagen gibt es darauf nur, wenn das Kind selbst förderberechtigt ist, etwa als Azubi.
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein. Stand Ende September 2026 liegt ein Regierungsentwurf vor, der am 25.09.2026 in erster Lesung im Bundestag war. Das Gesetz braucht noch die Zustimmung des Bundesrats. Starttermin 01.01.2027 und alle Beträge können sich im Verfahren noch ändern.

Quellen

  1. Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz (Bearbeitungsstand 11.08.2026), BMF
  2. BMF-Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 12.08.2026
  3. Deutscher Bundestag – 1. Lesung Frühstartrente (Drucksache 21/7864)
  4. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 (Standarddepot, Kostendeckel)

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