Kinderdepot eröffnen: Schritt für Schritt vom Antrag bis zum ersten Sparplan
Ein Kinderdepot ist in einer Stunde eröffnet, wenn die Unterlagen bereitliegen. Die Entscheidungen davor dauern länger: auf wessen Namen, bei welchem Anbieter, in welche Fonds. Hier ist die Reihenfolge, die sich bewährt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kinderdepot (Juniordepot) läuft auf den Namen des Kindes. Das Geld gehört dem Kind, die Eltern verwalten es bis zum 18. Geburtstag.
- Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen in der Regel beide Eltern zustimmen und sich legitimieren.
- Sie brauchen Geburtsurkunde, Steuer-ID des Kindes und die Ausweise beider Eltern.
- Direkt nach der Eröffnung einen Freistellungsauftrag über 1.000 € für das Kind stellen.
- Das Kinderdepot ersetzt nicht den Frühstart-Vertrag. Die staatlichen 10 € fließen laut Entwurf nur in ein Standarddepot.
Inhalt
- Schritt 1: Klären, auf wessen Namen gespart wird
- Schritt 2: Anbieter auswählen
- Schritt 3: Unterlagen zusammensuchen
- Schritt 4: Antrag stellen und legitimieren
- Schritt 5: Freistellungsauftrag stellen
- Schritt 6: Fonds auswählen und Sparplan einrichten
- Schritt 7: Dokumentieren und an später denken
- Fehler, die sich leicht vermeiden lassen
- Und die Frühstart-Rente?
Ein Kinderdepot eröffnen Sie bei einer Bank oder einem Broker auf den Namen Ihres Kindes. Sie brauchen dafür Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes sowie die Ausweise beider sorgeberechtigten Eltern; danach richten Sie einen Freistellungsauftrag und einen Sparplan ein.
Das Kinderdepot, oft auch Juniordepot genannt, ist unabhängig von der geplanten Frühstart-Rente. Die staatlichen 10 Euro sollen laut Gesetzentwurf nur in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen. Das Gesetz ist Stand September 2026 nicht beschlossen, ein Kinderdepot können Sie aber schon heute eröffnen. Beides lässt sich kombinieren, wie der Vergleich Frühstart-Rente oder Kinderdepot zeigt.
Schritt 1: Klären, auf wessen Namen gespart wird
Die wichtigste Entscheidung fällt vor der Anbieterwahl. Ein Kinderdepot gehört dem Kind. Alles, was darin liegt, ist eine Schenkung, die Sie nicht zurücknehmen können. Bis zum 18. Geburtstag verwalten Sie das Vermögen und müssen es dabei im Interesse des Kindes anlegen. Mit dem 18. Geburtstag verfügt Ihr Kind allein darüber.
Die Alternative ist ein Depot auf Ihren eigenen Namen, das Sie gedanklich für das Kind führen. Dann behalten Sie die Kontrolle, zahlen aber selbst die Steuern auf die Erträge. Welche Variante steuerlich günstiger ist und was sie für BAföG und Familienversicherung bedeutet, steht im Artikel Kinderdepot und Steuern.
Schritt 2: Anbieter auswählen
Kinderdepots bieten Direktbanken, Online-Broker, Filialbanken und Neobroker an. Worauf es ankommt:
- Depotführung kostenlos? Bei Kinderdepots ist das weit verbreitet, aber nicht überall.
- Sparplankosten. Bei kleinen Raten fallen feste Gebühren pro Ausführung stark ins Gewicht.
- ETF-Auswahl für Sparpläne. Ist der Fonds, den Sie wollen, sparplanfähig?
- Eröffnung für beide Eltern online möglich? Manche Anbieter verlangen Papierformulare.
- Zugang für Dritte. Können Großeltern bequem einzahlen, etwa per Überweisung mit Verwendungszweck?
- Übergang mit 18. Wird das Depot automatisch zum normalen Depot des Kindes, und zu welchen Kosten?
- Frühstart-Integration. Einige Anbieter haben angekündigt, das Standarddepot für die Frühstart-Rente neben dem Kinderdepot anzubieten. Das ist bequem, aber kein Muss. Die Kriterien dafür stehen im Artikel welches Depot sich für die Frühstart-Rente eignet.
Konditionen ändern sich häufig. Vergleichen Sie direkt vor der Eröffnung.
Schritt 3: Unterlagen zusammensuchen
Fehlt die Steuer-ID, können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Sie kommt per Post, das dauert einige Tage bis Wochen.
Schritt 4: Antrag stellen und legitimieren
Den Antrag füllen Sie meist online aus. Anschließend müssen sich alle Sorgeberechtigten legitimieren, üblicherweise per Video-Ident oder Post-Ident. Das Kind selbst muss nicht dabei sein. Leben die Eltern getrennt, kann jeder Elternteil die Legitimation separat erledigen. Das Depot wird erst eröffnet, wenn beide durch sind.
Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten Eltern ihr Kind nach § 1629 BGB gemeinschaftlich. Dass viele Banken beide Unterschriften verlangen, ist also keine Schikane, sondern Rechtslage. Einige Anbieter lassen sich von einem Elternteil eine Vollmacht des anderen geben, sodass im Alltag einer allein Sparpläne ändern kann.
Wenn die Eltern getrennt leben
Auch nach einer Trennung bleibt es bei gemeinsamem Sorgerecht meist bei der Regel: Beide müssen zustimmen. Praktisch ist es, wenn ein Elternteil das Depot eröffnet und der andere per Vollmacht zustimmt, sofern der Anbieter das erlaubt. Dann können Sparpläne im Alltag ohne zweite Unterschrift angepasst werden. Klären Sie vorab, wer die Zugangsdaten bekommt und wer die Post erhält. Und halten Sie schriftlich fest, wer welche Beträge einzahlt, damit später kein Streit darüber entsteht, wessen Geld im Depot liegt. Für die Frühstart-Rente gilt zusätzlich: Nur ein Vertrag pro Kind bekommt das Staatsgeld.
Schritt 5: Freistellungsauftrag stellen
Direkt nach der Eröffnung sollten Sie für das Kind einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilen. Das ist der Sparerpauschbetrag, der jedem Kind ab Geburt zusteht, unabhängig von den Eltern. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auf Erträge Abgeltungsteuer ein, die Sie sich erst über eine Steuererklärung zurückholen müssten.
Hat das Kind Konten bei mehreren Banken, teilen Sie den Betrag auf. Zusammen dürfen es 1.000 Euro sein.
Schritt 6: Fonds auswählen und Sparplan einrichten
Für ein Kind mit 12 bis 18 Jahren Anlagehorizont ist ein breit gestreuter Aktien-ETF die naheliegende Grundlage. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten:
Streuung. Ein Index auf Aktien aus vielen Ländern verteilt das Risiko besser als ein Länder- oder Branchenfonds.
Kosten. Die laufenden Kosten (TER) von breiten Index-ETFs sind niedrig. Über 18 Jahre zählt jeder Zehntelprozentpunkt.
Thesaurierend oder ausschüttend. Thesaurierende ETFs legen Erträge automatisch wieder an. Bei ausschüttenden ETFs fließen die Erträge aufs Verrechnungskonto und müssen neu angelegt werden. Steuerlich ist der Unterschied für Kinder meist ohne Bedeutung, weil die Freibeträge greifen.
Zeithorizont. Wird das Geld mit 18 sicher gebraucht, etwa für ein Studium, sollten Sie einige Jahre vorher einen Teil in schwankungsärmere Anlagen umschichten. Ein Aktiendepot kann im entscheidenden Jahr auch deutlich im Minus stehen.
Der Sparplan selbst ist in wenigen Minuten eingerichtet: Fonds, Betrag, Rhythmus, Startdatum. Viele Anbieter erlauben Raten ab kleinen Beträgen.
Eigene Werte rechnet der Sparplan-Rechner aus:
ETF-Sparplan-RechnerSchritt 7: Dokumentieren und an später denken
Legen Sie eine Mappe oder einen digitalen Ordner an: Eröffnungsunterlagen, Freistellungsauftrag, eine Liste, wer wann eingezahlt hat. Das hilft, wenn Großeltern regelmäßig etwas schenken, und später, wenn Ihr Kind wissen will, woher das Geld stammt.
Überlegen Sie außerdem rechtzeitig, wie Sie Ihr Kind auf den 18. Geburtstag vorbereiten. Ab dann kann es frei über das Depot verfügen. Viele Eltern binden Jugendliche deshalb ab etwa 14 in die Entscheidungen ein: Kontoauszüge gemeinsam anschauen, über Schwankungen reden, den Sparplan zusammen anpassen.
Fehler, die sich leicht vermeiden lassen
Referenzkonto der Eltern angeben. Dann landen Ausschüttungen und Verkaufserlöse des Kindes auf Ihrem Konto und vermischen sich mit Ihrem Geld. Ein eigenes Girokonto für das Kind hält die Vermögen sauber getrennt, was bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt hilft.
Freistellungsauftrag vergessen. Dann behält die Bank Steuern ein, die Ihr Kind gar nicht schuldet. Zurück gibt es sie nur über eine Steuererklärung für das Kind.
Großeltern eröffnen parallel ein eigenes Depot. Gut gemeint, aber oft unübersichtlich. Besser ist ein Depot für das Kind, in das alle einzahlen, oder eine klare Absprache, wer was verwaltet.
Die Grenzen bei Krankenkasse und BAföG übersehen. Ein Kinderdepot, das mit 18 deutlich über 15.000 Euro liegt, kann den BAföG-Anspruch mindern. Größere Verkäufe in einem Jahr können die Familienversicherung gefährden. Planen Sie das rechtzeitig.
Und die Frühstart-Rente?
Das Kinderdepot und der Frühstart-Vertrag sind zwei getrennte Verträge. Wenn das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, eröffnen Sie für Kinder ab Jahrgang 2020 zusätzlich einen Standarddepot-Vertrag. Den Überblick gibt der Artikel was die Frühstart-Rente ist, was dort zusammenkommen kann, zeigt der Frühstart-Rente-Rechner.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für ein Kinderdepot?
Müssen beide Eltern das Kinderdepot eröffnen?
Ab welchem Alter kann man ein Kinderdepot eröffnen?
Können die Eltern Geld aus dem Kinderdepot wieder entnehmen?
Quellen
- § 1629 BGB – Vertretung des Kindes
- § 20 EStG – Sparer-Pauschbetrag
- § 44a EStG – Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung
- Bundesfinanzministerium – Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz (PDF)
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