Gesetzliche Rente

Rentenpaket 2025: Was die Haltelinie von 48 % bis 2031 bedeutet

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Rentenpaket 2025. Sein Kern ist die verlängerte Haltelinie: Das Rentenniveau darf bis zur Rentenanpassung im Juli 2031 nicht unter 48 % fallen. Was nach 2031 kommt, ist offen.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Rentenniveau bleibt per Gesetz bis einschließlich der Rentenanpassung am 1. Juli 2031 bei mindestens 48 %.
  • 48 % heißt nicht, dass Sie 48 % Ihres Gehalts bekommen. Gemeint ist das Verhältnis einer Standardrente mit 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst.
  • Die Mehrkosten trägt der Bund aus Steuermitteln: laut Gesetzentwurf rund 3,6 Mrd. € 2029, 9,3 Mrd. € 2030 und 11 Mrd. € 2031, danach weiter steigend.
  • Zum Paket gehören außerdem die Mütterrente III ab 2027 und die Aufhebung des Anschlussverbots für Beschäftigte im Rentenalter.
  • Für die Zeit nach 2031 hat die Alterssicherungskommission Vorschläge gemacht; ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Inhalt
  1. Was im Rentenpaket steht
  2. Was „Rentenniveau 48 %“ wirklich bedeutet
  3. So funktioniert die Haltelinie
  4. Was die Haltelinie kostet
  5. Und der Beitragssatz?
  6. Was nach 2031 kommt
  7. Was das Paket für wen bedeutet
  8. Unsere Einschätzung

Das Rentenpaket 2025 garantiert, dass das Rentenniveau bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 nicht unter 48 % fällt. Würde die normale Rentenformel ein niedrigeres Niveau ergeben, wird der aktuelle Rentenwert per Gesetz so weit angehoben, dass die 48 % gehalten werden; die Mehrkosten zahlt der Bund aus Steuermitteln.

Offiziell heißt das Gesetz „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Der Bundestag hat es am 5. Dezember 2025 mit 318 Ja-Stimmen bei 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen beschlossen, in Kraft ist es seit dem 1. Januar 2026.

Was im Rentenpaket steht

Maßnahme Was sich ändert Ab wann
Haltelinie Rentenniveau mindestens 48 % bis einschließlich Rentenanpassung 1. Juli 2031 (vorher: bis 2025) 2026
Erstattung durch den Bund Mehrkosten der Haltelinie aus Steuermitteln, auch nach 2031 ab 2026 berechnet, Zahlungen ab 2029
Mütterrente III 36 statt 30 Monate Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder Anspruch 1. Januar 2027, Auszahlung ab 2028 rückwirkend
Nachhaltigkeitsrücklage Untergrenze von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben 2026
Anschlussverbot sachgrundlose Befristung beim früheren Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich 1. Januar 2026
Bericht der Bundesregierung Prüfung von Beitragssatz und Bundeszuschuss 2029

Die Mütterrente III hat einen eigenen Artikel: Mütterrente – wer ab 2027 wie viel mehr bekommt. Hier geht es um die Haltelinie.

Was „Rentenniveau 48 %“ wirklich bedeutet

Das Rentenniveau, im Gesetz „Sicherungsniveau vor Steuern“ genannt, ist eine Kennzahl für das ganze System, keine Zusage für den Einzelnen. Verglichen werden zwei Größen:

  • die Standardrente eines gedachten Versicherten, der 45 Jahre lang genau das Durchschnittsentgelt verdient hat, nach Abzug seiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • und das Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten nach Abzug der Sozialabgaben.

Beides vor Steuern. Ab Juli 2026 liegt die Standardrente bei 45 × 42,52 € = 1.913,40 € brutto im Monat.

Für Ihre eigene Rente heißt das: Wer weniger als 45 Jahre eingezahlt oder unter dem Durchschnitt verdient hat, liegt darunter. Wer überdurchschnittlich verdient hat, kommt auf mehr Euro, aber nicht auf mehr Prozent seines Gehalts, weil Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählen. Wie groß Ihre persönliche Lücke ist, zeigt der Artikel Rentenlücke berechnen.

So funktioniert die Haltelinie

Jedes Jahr zum 1. Juli wird der aktuelle Rentenwert angepasst. Grundlage ist die Lohnentwicklung, gedämpft durch zwei Faktoren: den Beitragssatzfaktor und den Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern abbildet. Weil in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, würde vor allem der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassungen unter die Lohnentwicklung drücken.

Hier greift die Niveauschutzklausel in § 255e SGB VI: Ergibt die Formel einen Rentenwert, bei dem das Niveau unter 48 % fiele, wird der Rentenwert auf den Wert angehoben, der genau 48 % ergibt. Die Renten steigen dann also mindestens so stark, dass sie mit den Löhnen Schritt halten.

Ohne Rentenpaket wäre das Niveau laut Gesetzentwurf 2029 auf 47,3 % und 2030/2031 auf 47,0 % gefallen. Das BMAS rechnet vor, dass ein Prozentpunkt weniger bei einer Rente von 1.500 € rund 35 € im Monat ausmacht.

Was die Haltelinie kostet

Die Rentenversicherung bekommt vom Bund den Unterschied zwischen ihren tatsächlichen Ausgaben und den Ausgaben, die sie ohne Haltelinie gehabt hätte. Dafür wird jedes Jahr ein „Vergleichswert“ berechnet – der Rentenwert, der ohne Haltelinie gegolten hätte. In den ersten Jahren ist der Unterschied klein, weil das Niveau auch nach alter Formel noch bei etwa 48 % gelegen hätte.

Jahr Erstattung Haltelinie Erstattung Mütterrente III Bundesmittel zusätzlich insgesamt*
2028 0,0 Mrd. € 9,9 Mrd. € 10,4 Mrd. €
2029 3,6 Mrd. € 5,0 Mrd. € 8,7 Mrd. €
2030 9,3 Mrd. € 5,0 Mrd. € 14,5 Mrd. €
2031 11,0 Mrd. € 5,0 Mrd. € 15,9 Mrd. €
2035 13,2 Mrd. € 4,6 Mrd. € 18,5 Mrd. €
2040 15,1 Mrd. € 4,0 Mrd. € 19,9 Mrd. €

*inklusive Änderungen bei Bundeszuschüssen; Schätzung aus dem Gesetzentwurf (Drucksache 21/1929, Oktober 2025). Die 9,9 Mrd. € im Jahr 2028 enthalten die Nachzahlung der Mütterrente für 2027.

Die Kosten wachsen nach 2031 weiter, obwohl die Haltelinie dann ausläuft. Der Grund: Der höhere Rentenwert von 2031 ist die Basis für alle späteren Anpassungen. Das Niveau bleibt deshalb dauerhaft etwa einen Prozentpunkt über dem Wert, den es ohne Paket gehabt hätte, und der Bund erstattet diese Differenz ebenfalls dauerhaft.

Und der Beitragssatz?

Weil der Bund die Mehrkosten übernimmt, verändert die Haltelinie den Beitragssatz kaum. Steigen wird er trotzdem, schlicht wegen der Demografie. Der Gesetzentwurf rechnete mit Paket mit diesen Werten:

Jahr 2026 2027 2028 2031 2035 2040
Beitragssatz 18,6 % 18,8 % 20,0 % 20,3 % 21,2 % 21,4 %
Rentenniveau 48,0 % 48,0 % 48,0 % 48,0 % 46,7 % 46,0 %

Diese Werte stammen vom Oktober 2025. Neuere Prognosen gehen davon aus, dass der Satz 2027 noch bei 18,6 % bleibt und ab 2028 steigt. Festgelegt ist für 2027 Stand Ende September 2026 noch nichts. Sicher ist nur die Richtung: Ende der 2020er-Jahre liegt der Beitragssatz deutlich über 19 %.

Was nach 2031 kommt

Hier endet die gesetzliche Sicherheit. Ab der Rentenanpassung 2032 gilt wieder die normale Formel mit Nachhaltigkeitsfaktor. Die Bundesregierung soll 2029 einen Bericht über Beitragssatz und Bundeszuschüsse vorlegen und dann über weitere Maßnahmen entscheiden.

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 Vorschläge für die Zeit danach vorgelegt. Die wichtigsten zum Rentenniveau:

  • Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 wieder wirken und sogar etwas stärker gewichtet werden.
  • Für Neurentner ab 2032 soll ein Übergangsfaktor sicherstellen, dass das Rentenniveau beim Rentenbeginn nicht unter das heutige fällt.
  • Eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente mit zusätzlich 2 % Beitrag soll das Niveau langfristig wieder anheben.

Das sind Empfehlungen, keine Gesetze. Die Regierung hat angekündigt, sie umzusetzen, einen Gesetzentwurf gab es bis Mitte September 2026 aber nicht. Mehr dazu im Artikel zur Rentenkommission.

Was das Paket für wen bedeutet

Heutige Rentner. Für sie ist die Haltelinie der wichtigste Teil. Ihre Renten steigen bis 2031 mindestens so stark, dass das Niveau bei 48 % bleibt. Wer ein vor 1992 geborenes Kind erzogen hat, bekommt ab 2028 zusätzlich die Mütterrente III, rückwirkend für 2027.

Rentennahe Jahrgänge (heute Ende 50, Anfang 60). Wer bis 2031 in Rente geht, startet mit einem Rentenwert, der auf dem 48-%-Niveau beruht. Der höhere Startwert wirkt auch nach 2031 fort, weil spätere Anpassungen darauf aufbauen. Welche Altersgrenzen für Ihren Jahrgang gelten, steht im Artikel zum Renteneintrittsalter.

Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten will. Durch die Aufhebung des Anschlussverbots können Sie mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber einen befristeten Vertrag schließen, auch mehrmals hintereinander. Zusammen mit der steuerfreien Aktivrente von bis zu 2.000 € im Monat ist das seit 2026 deutlich attraktiver geworden.

Beitragszahler und Jüngere. Direkt zahlen sie über den Beitragssatz kaum mehr, indirekt über Steuern schon: Bis 2040 steigen die zusätzlichen Bundesmittel laut Gesetzentwurf auf knapp 20 Mrd. € im Jahr. Ob ihr eigenes Rentenniveau später bei 48 % liegt, regelt das Paket nicht.

Unsere Einschätzung

Für heutige Rentner und alle, die bis 2031 in Rente gehen, ist die Haltelinie eine gute Nachricht: Ihre Renten wachsen bis dahin mit den Löhnen, wie zuletzt bei der Rentenerhöhung 2026 um 4,24 %. Wer später in Rente geht, sollte die 48 % nicht als dauerhafte Zusage verstehen. Nach der Schätzung der Bundesregierung selbst sinkt das Niveau nach 2031, und ob die Vorschläge der Kommission das auffangen, ist politisch offen. Für die eigene Planung heißt das: mit einem Rentenniveau unter 48 % rechnen und die Differenz über betriebliche oder private Vorsorge schließen.

RechnerRentenlücke-RechnerMonatliche Lücke zwischen Wunsch-Einkommen und Netto-Rente, nötiges Kapital und Sparrate.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Haltelinie von 48 Prozent?
Die Haltelinie ist eine gesetzliche Untergrenze für das Rentenniveau. Würde die normale Rentenformel das Verhältnis von Standardrente zu Durchschnittsverdienst unter 48 % drücken, wird der aktuelle Rentenwert so weit angehoben, dass 48 % erreicht werden. Die Regel gilt bis einschließlich der Rentenanpassung am 1. Juli 2031.
Bekomme ich 48 Prozent meines letzten Gehalts als Rente?
Nein. Die 48 % beziehen sich auf einen rechnerischen Standardrentner, der 45 Jahre lang genau den Durchschnitt verdient hat, und sie werden vor Steuern, aber nach Sozialabgaben berechnet. Ihre persönliche Rente hängt von Ihren Entgeltpunkten ab und kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Was passiert mit dem Rentenniveau nach 2031?
Ab 2032 gilt wieder die normale Rentenanpassungsformel. Das Niveau sinkt dann laut Gesetzentwurf auf etwa 46,7 % im Jahr 2035 und 46,0 % im Jahr 2040, bleibt aber rund einen Prozentpunkt über dem Wert ohne Rentenpaket. Die Rentenkommission hat Vorschläge für die Zeit danach gemacht, beschlossen ist noch nichts.
Wer bezahlt das Rentenpaket?
Die Mehrkosten der Haltelinie und der Mütterrente III erstattet der Bund der Rentenversicherung aus Steuermitteln. Damit sollen Auswirkungen auf den Beitragssatz weitgehend vermieden werden. Die Erstattung für die Haltelinie läuft auch nach 2031 weiter, weil das höhere Niveau in die Folgejahre fortwirkt.

Quellen

  1. Bundestag Drucksache 21/1929 – Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
  2. Deutscher Bundestag – Beschluss des Rentenpakets am 5. Dezember 2025
  3. Deutsche Rentenversicherung – FAQ Rentenpaket 2025
  4. BMAS – Rentenreform 2025
  5. § 255e SGB VI – Niveauschutzklausel bis 1. Juli 2031
  6. Bericht der Alterssicherungskommission, 23.06.2026 (PDF)

Wir prüfen Zahlen und Fristen regelmäßig. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Ihre persönlichen Unterlagen.