Gesetzliche Rente

Rentenkommission: Was sie empfiehlt – und was davon schon gilt

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihren Bericht übergeben: 33 Empfehlungen, von der Regelaltersgrenze über die Rente nach 45 Jahren bis zu einer neuen Kapitalrente. Wichtig vorweg: Nichts davon ist bisher Gesetz.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach ihrer Modellrechnung stiege sie bis 2041 von 67 auf 67,5 Jahre.
  • Eine Rente mit 70 schlägt die Kommission nicht vor.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll abgeschafft werden, die Rente für langjährig Versicherte erst ab 64 statt 63 möglich sein.
  • Neu wäre eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente mit zusätzlich 2 % Beitrag, je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
  • Stand September 2026 gibt es keinen Gesetzentwurf. Für Ihre Planung gilt weiter das heutige Recht.
Inhalt
  1. Wer die Kommission ist
  2. Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick
  3. Rente mit 70: Was wirklich im Bericht steht
  4. Rente nach 45 Jahren und vorgezogene Rente
  5. Die gesetzliche Kapitalrente
  6. Rentenniveau nach 2031
  7. Wie realistisch ist die Umsetzung?

Die Rentenkommission, offiziell Alterssicherungskommission, empfiehlt vor allem, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen und eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente einzuführen. Eine Rente mit 70 schlägt sie nicht vor, und keine ihrer 33 Empfehlungen ist bisher Gesetz.

Wer heute seinen Rentenbeginn plant, plant deshalb weiter mit dem geltenden Recht: Regelaltersgrenze 67 für alle ab Jahrgang 1964, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren mit 65, vorgezogene Rente mit Abschlägen ab 63. Was sich ändern könnte und für wen, steht unten.

Wer die Kommission ist

Die Kommission hatte 13 ehrenamtliche Mitglieder. Den Vorsitz führten Constanze Janda, Rektorin der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, und Frank-Jürgen Weise, früher Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Stellvertreter waren drei Bundestagsabgeordnete von CSU, SPD und CDU, dazu kamen acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, unter anderem aus Volkswirtschaft, Sozialpolitik und der OECD. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund war beratendes Mitglied. Zu einzelnen Empfehlungen gab es abweichende Meinungen, der Bericht versteht sich trotzdem als Gesamtpaket.

Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick

Thema Heutiges Recht Empfehlung der Kommission
Regelaltersgrenze 67 ab Jahrgang 1964 nach 2031 an Lebenserwartung koppeln (2:1), modelliert 67,5 bis 2041
Rente nach 45 Jahren abschlagsfrei mit 65 (ab Jg. 1964) abschaffen, unter Vertrauensschutz
Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) ab 63 mit Abschlag ab 64, danach parallel zur Regelaltersgrenze
Rentenanpassung Nachhaltigkeitsfaktor bis 2031 durch Haltelinie überlagert Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 wieder, stärker gewichtet
Rentenniveau für Neurentner Haltelinie 48 % bis 2031 Übergangsfaktor ab 2032, damit das Zugangsniveau nicht sinkt
Kapitaldeckung keine in der gesetzlichen Rente gesetzliche Kapitalrente, 2 % Beitrag, schrittweise ab idealerweise 2028
Selbstständige meist nicht pflichtversichert Neugründer pflichtversichert ohne Opt-out, Bestand mit Opt-out
Minijobs rentenversicherungspflichtig mit Opt-out ohne Opt-out, Sonderstatus abschaffen (außer Schüler)
Abgeordnete, AG-Vorstände nicht versichert in die Rentenversicherung einbeziehen
Altersteilzeit ab 55, Blockmodell möglich ab 58, kein Blockmodell mehr
Hinterbliebenenrente große Witwenrente ab knapp 47 Reformoptionen prüfen, noch kein konkreter Vorschlag

Dazu kommen Empfehlungen zur Reha, zur Grundsicherung im Alter, zur Betriebsrente und zur Verwaltung der Rentenversicherung. Als übergeordnetes Ziel nennt die Kommission eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % aus allen drei Säulen zusammen.

Rente mit 70: Was wirklich im Bericht steht

Die Zahl 70 taucht als Rentenalter im Bericht nicht auf. Die Kommission schlägt einen Mechanismus vor: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen davon acht Monate auf längeres Arbeiten und vier Monate auf längeren Rentenbezug entfallen. Das Verhältnis von etwa 40 Jahren Erwerbsphase zu 20 Jahren Rentenbezug bliebe so ungefähr gleich.

Mit den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamts ergibt das nach der Rechnung der Kommission eine Anhebung um etwa sechs Monate alle zehn Jahre, also 67,5 Jahre bis 2041. Betroffen wären die Jahrgänge ab 1965, die ab 2032 die 67 erreichen. Die Kommission will die Grenze jeweils mit mindestens fünf Jahren Vorlauf festlegen und regelmäßig überprüfen lassen. Stagniert die Lebenserwartung, stiege auch die Grenze nicht.

Rein rechnerisch, und das ist unsere Fortschreibung, nicht die der Kommission: Bei einem halben Jahr pro Jahrzehnt läge die Grenze erst gegen Ende dieses Jahrhunderts bei 70. Für niemanden, der heute im Berufsleben steht, ist eine Rente mit 70 damit das wahrscheinliche Szenario – selbst wenn der Vorschlag Gesetz würde.

Rente nach 45 Jahren und vorgezogene Rente

Hier wären die Einschnitte deutlich spürbarer. Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Ihre Begründung: Von der Regel profitierten vor allem Männer, Gesündere und Besserverdienende, und weil es neben der Rente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt, entstehe ein Anreiz, so früh wie möglich zu gehen. Die Kommission hat auch eine Variante mit 47 Beitragsjahren diskutiert und verworfen; eine Rente allein nach Beitragsjahren lehnt sie ebenfalls ab.

Wer früher gehen will, soll das künftig nur noch mit Abschlägen oder über Härtefallregelungen tun können. Die Altersrente für langjährig Versicherte soll „zeitnah“ erst ab 64 statt 63 möglich sein und danach mit der Regelaltersgrenze mitwandern, sodass das Fenster für einen vorgezogenen Rentenbeginn bei drei Jahren bleibt.

Ab wann das gelten soll, lässt der Bericht offen. Er verlangt ausdrücklich den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz. Wer kurz vor der Rente steht, dürfte also nach Übergangsregeln behandelt werden – wie die aussehen, entscheidet erst ein Gesetz. Wie die Rente nach 45 Jahren heute funktioniert, steht im Artikel Rente nach 45 Jahren, die Altersgrenzen nach Jahrgang unter Renteneintrittsalter.

Die gesetzliche Kapitalrente

Der größte Systemwechsel wäre eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rente, nach dem Vorbild der schwedischen Prämienrente. So soll sie funktionieren:

  1. Zusätzlich zum heutigen Beitrag fließen 2 % des Bruttolohns in ein individuelles Kapitalkonto, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  2. Der Beitrag steigt schrittweise in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr, idealerweise ab 2028.
  3. Angelegt wird zentral in einem öffentlichen Fonds nach dem Vorbild des KENFO, mit Kosten von höchstens 0,1 % im Jahr. Wer nicht in diesen Fonds will, soll aus wenigen zertifizierten Alternativen wählen können.
  4. Ausgezahlt wird zusammen mit der normalen Rente als lebenslange Rente. Vererbbar wäre das Kapital nicht.

Für einen Beschäftigten mit 4.000 € brutto hieße der volle Satz 80 € im Monat zusätzlich, davon 40 € vom eigenen Lohn. Ob und in welcher Form das kommt, ist offen. Mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 und der geplanten Frühstart-Rente gibt es bereits zwei neue kapitalgedeckte Bausteine; die Kommission empfiehlt, zumindest die Frühstart-Rente mit der Kapitalrente zu verzahnen.

Rentenniveau nach 2031

Die Haltelinie von 48 % aus dem Rentenpaket endet mit der Rentenanpassung 2031. Die Kommission will danach den Nachhaltigkeitsfaktor wieder wirken lassen und seinen Gewichtungsparameter von heute 0,25 auf 0,33 erhöhen. Renten stiegen dann langsamer als die Löhne, wenn die Zahl der Rentner schneller wächst als die der Beitragszahler.

Damit Neurentner dabei nicht verlieren, soll ab 2032 ein Übergangsfaktor das Rentenniveau beim Rentenbeginn auf heutigem Stand halten, bis die Kapitalrente ab Mitte der 2040er-Jahre genug beiträgt. Die Kosten dafür sollen aus Steuermitteln kommen. Für Bestandsrentner hieße das: Ihre Renten würden nach 2031 etwas gebremster steigen.

Wie realistisch ist die Umsetzung?

Einige Vorschläge sind technisch schnell umsetzbar, etwa die Anhebung des Alters für die vorgezogene Rente auf 64. Andere brauchen Jahre Vorlauf: Eine Kapitalrente braucht Fondsstruktur, Kontenführung und Beitragseinzug, die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten berührt ganze Versorgungssysteme. Bei der Regelaltersgrenze verlangt die Kommission selbst fünf Jahre Vorlauf; soll die Kopplung wie vorgeschlagen ab 2032 wirken, müsste sie also bald beschlossen werden.

Unsere Einschätzung: Die Richtung – späterer und teurerer Frühausstieg, mehr Kapitaldeckung – ist ziemlich deutlich. Wie weit die Politik geht, ist es nicht. Wer 60 oder älter ist, sollte seine Planung am geltenden Recht ausrichten, aber den Gesetzgebungsprozess im Blick behalten. Wer jünger ist, sollte ohnehin nicht fest mit einer abschlagsfreien Rente vor 67 rechnen. Ihre heutigen Rententermine rechnet der Rentenbeginn-Rechner aus.

RechnerRentenlücke-RechnerMonatliche Lücke zwischen Wunsch-Einkommen und Netto-Rente, nötiges Kapital und Sparrate.

Häufige Fragen

Kommt die Rente mit 70?
Nein, jedenfalls nicht nach den Empfehlungen der Rentenkommission. Sie schlägt vor, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamts ergäbe das bis 2041 eine Anhebung auf 67,5 Jahre, also etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt. Beschlossen ist auch das nicht.
Was hat die Rentenkommission empfohlen?
Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Die wichtigsten: Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung koppeln, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abschaffen, Rente für langjährig Versicherte erst ab 64, Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder anwenden, Selbstständige und Minijobs in die Rentenversicherung einbeziehen und eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente mit 2 % Beitrag einführen.
Wird die Rente mit 63 abgeschafft?
Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen, unter Wahrung des Vertrauensschutzes. Früher in Rente gehen soll dann nur noch mit Abschlägen oder über Härtefallregelungen möglich sein. Das ist eine Empfehlung; Stand September 2026 gilt die Altersrente nach 45 Jahren unverändert.
Wann werden die Empfehlungen der Rentenkommission umgesetzt?
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen, und strebt ein Gesetz bis Ende 2026 an. Ein Referentenentwurf war bis Mitte September 2026 aber nicht veröffentlicht. Änderungen an der Regelaltersgrenze sollen laut Kommission frühestens ab 2032 greifen und mit fünf Jahren Vorlauf feststehen.

Quellen

  1. Bericht der Alterssicherungskommission, 23.06.2026 (PDF)
  2. Bundesregierung – FAQ zur Rentenreform
  3. Deutsche Rentenversicherung – Stellungnahme zum Bericht der Alterssicherungskommission
  4. § 235 SGB VI – Regelaltersgrenze nach Jahrgang
  5. § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte

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