Auszahlung beim Altersvorsorgedepot: Auszahlplan, Rente oder Teilkapital
Anders als bei Riester müssen Sie das Guthaben nicht mehr zwingend verrenten. Das Gesetz lässt einen Auszahlplan bis mindestens 85 zu, dazu eine Teilauszahlung von 30 %. Wer das Kapital außerhalb dieser Regeln abzieht, muss die Förderung zurückzahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt. Spätester Beginn ist 70.
- Wählbar sind ein Auszahlplan bis mindestens 85 oder eine lebenslange Leibrente, auch als Mischform 80/20.
- Zu Beginn der Auszahlphase dürfen bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden.
- Kleine Guthaben mit einer Monatsrate bis 1,5 % der Bezugsgröße (2026 rund 59 €) dürfen komplett abgefunden werden.
- Jede andere vorzeitige Entnahme ist eine schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile gehen dann zurück.
Inhalt
- Der Zeitpunkt: zwischen 65 und 70
- Die drei Wege im Vergleich
- Rechenbeispiel: Auszahlplan mit und ohne Teilkapital
- Teilkapital und Zusammenfassung von Raten
- Kleinbetragsrente: kleine Guthaben auf einmal
- Schädliche Verwendung: wann die Förderung zurückgeht
- Tod vor oder während der Auszahlung
- Unsere Einschätzung
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Sie können einen Auszahlplan bis mindestens 85 wählen oder eine lebenslange Rente, und zu Beginn dürfen bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden.
Das ist der größte Unterschied zur alten Riester-Rente, bei der am Ende fast immer eine Verrentung stand. Die Regeln für die Auszahlphase stehen im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das durch das Altersvorsorgereformgesetz neu gefasst wurde. Sie gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Stand: September 2026.
Der Zeitpunkt: zwischen 65 und 70
Der früheste Beginn liegt beim 65. Geburtstag. Früher geht es nur, wenn Sie vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen, etwa die Altersrente für langjährig Versicherte, die ab 63 mit Abschlägen möglich ist. Wann Ihre gesetzliche Rente frühestens beginnen kann, zeigt unsere Tabelle zum Renteneintrittsalter nach Jahrgang.
Spätestens mit 70 muss die Auszahlung erstmals beginnen. Wer weiterarbeitet und das Geld noch nicht braucht, kann den Beginn also um bis zu fünf Jahre über 65 hinausschieben.
Vereinbaren Sie im Vertrag nichts, greift ein Standardbeginn. Er hängt vom Abschlussjahr ab:
| Vertrag abgeschlossen | Auszahlungsbeginn ohne Vereinbarung |
|---|---|
| ab 2027 (neues Recht) | 65 |
| 2012 bis 2026 | 62 |
| vor 2012 | 60 |
Beim frei zusammengestellten Altersvorsorgedepot können Sie den Rentenbeginn innerhalb eines Korridors von mindestens fünf Jahren wählen. Beim Standarddepot schichtet der Anbieter vor dem Beginn automatisch um: Fünf Jahre vorher dürfen höchstens 50 %, zwei Jahre vorher und bei Beginn höchstens 30 % im chancenreichen Fonds liegen. Auf Ihren Wunsch sind andere Quoten möglich. Wer den Beginn verschiebt, sollte wissen, dass sich der Lebenszyklus daran orientiert, und rechtzeitig mit dem Anbieter sprechen.
Die drei Wege im Vergleich
Das Gesetz bietet drei Grundformen für die laufende Auszahlung, die sich mit einer Teilkapitalauszahlung kombinieren lassen.
| Auszahlplan | Leibrente (100 %) | Leibrente 80 % + variable 20 % | |
|---|---|---|---|
| Laufzeit | bis mindestens 85, Restkapital danach | lebenslang | lebenslang |
| Höhe | wird mindestens alle 3 Jahre neu festgesetzt | gleichbleibend oder steigend | 80 % fest, 20 % schwankt mit Fonds |
| Kapital bleibt investiert | ja | nein (Versicherer) | teilweise |
| Schutz gegen langes Leben | nein, endet mit dem Kapital | ja | ja |
| Vererbbarkeit | Restkapital | nur mit Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre) | nur mit Rentengarantiezeit |
Der Auszahlplan
Beim Auszahlplan bleibt das Geld im Depot und wird in Raten entnommen. Die Laufzeit muss mindestens bis zum 85. Geburtstag reichen. Die Rate wird mindestens alle drei Jahre neu festgesetzt. Sie muss dabei mindestens 80 % des Betrags erreichen, der sich ergibt, wenn man das Restkapital durch die verbleibenden Monate teilt. Das verhindert, dass die Raten künstlich klein gehalten werden. Was am Ende übrig bleibt, wird ausgezahlt.
Das Risiko liegt bei Ihnen: Fallen die Kurse, sinken bei der nächsten Neufestsetzung die Raten. Und nach 85 kommt aus diesem Vertrag nichts mehr, wenn das Kapital verbraucht ist.
Die Leibrente
Wer lieber eine feste Zahlung bis zum Lebensende will, wählt eine Leibrente. Die gibt es als 100 % lebenslange Rente, gleichbleibend oder steigend. Oder als Mischform, bei der 80 % in eine Leibrente fließen und 20 % in eine fondsgebundene lebenslange Auszahlung, deren Höhe schwankt. Eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren ist zulässig. Stirbt der Rentner in dieser Zeit, läuft die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiter.
Weil ein reiner Depotanbieter keine Leibrente zahlen kann, sieht das Gesetz einen eigenen Vertragstyp vor: den Auszahlungsvertrag nach § 1 Abs. 1d AltZertG. Er nimmt nur das Kapital für die Auszahlphase auf. Sie können Ihr Guthaben zu Rentenbeginn also zu einem Anbieter übertragen, der die gewünschte Form anbietet. Welche Anbieter solche Verträge auflegen werden, ist Stand September 2026 noch nicht bekannt.
Rechenbeispiel: Auszahlplan mit und ohne Teilkapital
Die Rechnung zeigt den Preis der Teilauszahlung: Wer 36.000 € sofort nimmt, verzichtet auf rund 167 € bis 216 € Monatsrate, je nach Rendite. Das kann trotzdem sinnvoll sein, etwa um eine Restschuld zu tilgen oder eine Anschaffung zu finanzieren. Vergessen Sie dabei die Steuer nicht: Die Auszahlung ist voll einkommensteuerpflichtig, eine große Summe in einem Jahr erhöht den Steuersatz. Mehr dazu im Artikel Steuern im Alter.
Was bis 67 überhaupt im Depot liegen könnte, können Sie mit dem Sparplan-Rechner grob überschlagen.
Teilkapital und Zusammenfassung von Raten
Die Teilkapitalauszahlung ist auf höchstens 30 % des zu Beginn der Auszahlphase vorhandenen Kapitals begrenzt. Sie ist an den Beginn gebunden, später lässt sie sich nicht nachholen.
Daneben erlaubt das Gesetz, bis zu zwölf Monatsraten in einer Zahlung zusammenzufassen. Wer eine jährliche Auszahlung lieber hat als zwölf kleine, kann das vereinbaren. Das ändert nichts an der Gesamtsumme, nur am Takt.
Kleinbetragsrente: kleine Guthaben auf einmal
Für kleine Verträge gibt es eine Ausnahme. Liegt die monatliche Leistung bei Verrentung oder, neu ab 2027, im Auszahlplan bei höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße, darf der Anbieter das Guthaben komplett abfinden. Das gilt nicht als schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 3 EStG).
2026 liegt die Bezugsgröße bei 3.955 € im Monat, die Grenze also bei 59,33 €. Der Betrag ändert sich jedes Jahr mit der Bezugsgröße, maßgeblich ist der Wert im Jahr des Auszahlungsbeginns.
Schädliche Verwendung: wann die Förderung zurückgeht
Alles, was nicht den genannten Regeln entspricht, gilt als schädliche Verwendung nach § 93 EStG. Klassisch ist die Kündigung ohne Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag, ob vor oder nach Rentenbeginn. Dann fordert der Staat die Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurück. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist dagegen unschädlich, solange das Geld direkt übertragen wird. Wie das geht, steht im Artikel zum Riester-Wechsel und zur Übertragung.
Das Guthaben ist bis zur Auszahlung also gebunden. Wer ahnt, dass er das Geld vor 65 brauchen könnte, sollte nur den Teil ins geförderte Depot stecken, den er sicher entbehren kann.
Tod vor oder während der Auszahlung
Stirbt der Sparer, kann das Guthaben auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Das ist ausdrücklich keine schädliche Verwendung, die Förderung bleibt erhalten. Andere Erben bekommen das Guthaben nach unserem Verständnis ausgezahlt, allerdings nach den Regeln der schädlichen Verwendung, also abzüglich der zurückgeforderten Förderung. Bei einer Leibrente ohne Garantiezeit geht nach dem Tod in der Regel nichts an die Erben.
Unsere Einschätzung
Die neue Auszahlphase ist deutlich besser als die alte Riester-Welt. Der Auszahlplan bis 85 lässt das Geld investiert und transparent, die 30 % Teilkapital geben Spielraum. Der Preis ist, dass das Langlebigkeitsrisiko beim Sparer liegt. Wer 95 wird, hat aus einem Auszahlplan ab 86 nichts mehr.
Für die meisten halten wir eine Mischung für vernünftig: Die gesetzliche Rente deckt die lebenslange Grundversorgung, das Depot wird per Auszahlplan in den Jahren genutzt, in denen man aktiv ist und mehr ausgibt. Wer keine weitere lebenslange Einkommensquelle hat, sollte die Leibrente ernsthaft prüfen, auch wenn sie weniger flexibel ist.
Förderrechner AltersvorsorgedepotHäufige Fragen
Ab wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Muss ich das Altersvorsorgedepot verrenten?
Kann ich mir das ganze Guthaben auf einmal auszahlen lassen?
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich sterbe?
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (Art. 6, AltZertG)
- Deutscher Bundestag – Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen
- Einkommensteuergesetz, § 93 Schädliche Verwendung (gesetze-im-internet.de)
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (Bezugsgröße)
- Haufe – Altersvorsorgereformgesetz im Überblick
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