Altersvorsorgedepot

Anbieter für das Altersvorsorgedepot: Was bekannt ist und worauf Sie achten sollten

Viele Anbieter haben ein Altersvorsorgedepot angekündigt, zertifiziert ist Stand Ende September 2026 noch keines. Was man über den Markt weiß, was nicht, und wie Sie Angebote prüfen, sobald sie da sind.

Aktualisiert am 6 Min. Lesezeitvon Felix Hilck

Das Wichtigste in Kürze

  • Anbieten dürfen Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften, Bausparkassen und bestimmte Wertpapierinstitute. Jedes Produkt braucht eine Zertifizierung beim Bundeszentralamt für Steuern.
  • Zahlreiche Broker, Banken und Fondshäuser haben Produkte angekündigt. Die Informationen stammen nur aus Sekundärquellen, zertifiziert ist noch nichts.
  • Wer freie Depots oder Garantieprodukte anbietet, muss auch ein Standarddepot mit Kostendeckel von 1,0 % im Programm haben.
  • Ein staatlicher Anbieter ist gesetzlich vorgesehen, aber noch nicht bestimmt.
  • Wer einen alten Riester-Vertrag hat, sollte vor jedem Neuabschluss die Folgen für den Altvertrag prüfen.
Inhalt
  1. Wer überhaupt anbieten darf
  2. Was bisher angekündigt ist
  3. Das staatliche Angebot fehlt noch
  4. Checkliste für die Auswahl
  5. Riester-Sparer: erst prüfen, dann abschließen
  6. Was Sie bis Januar tun können
  7. Unsere Einschätzung

Zertifizierte Anbieter für das Altersvorsorgedepot gibt es Stand Ende September 2026 noch nicht. Zahlreiche Broker, Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer haben Produkte für den Start am 1. Januar 2027 angekündigt, belastbar sind diese Ankündigungen aber erst, wenn das Bundeszentralamt für Steuern den jeweiligen Vertrag zertifiziert hat.

Diese Seite trennt deshalb sauber zwischen dem, was im Gesetz steht, und dem, was Anbieter und Presse berichten. Konditionen nennen wir nicht. Sie würden sich bis zum Start ohnehin noch ändern, und eine veraltete Zahl richtet mehr Schaden an als gar keine.

Wer überhaupt anbieten darf

Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes lässt einen breiten Kreis zu: Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Bausparkassen und Wertpapierinstitute mit mindestens 730.000 € Anfangskapital (§ 1 Abs. 2 AltZertG). Neobroker, Direktbanken, Sparkassen und Volksbanken, Fondshäuser und Versicherer können also alle mitspielen.

Zwei Regeln prägen den Markt:

  • Zertifizierungspflicht. Jeder Vertrag muss von der Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein, sonst gibt es keine Zulagen und keinen Steuerabzug. Für Anträge, die bis Ende 2028 gestellt werden, gilt ein Widerrufsvorbehalt von vier Jahren.
  • Pflicht zum Standarddepot. Wer ein frei gestaltetes Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt anbieten will, muss mindestens auch einen Standarddepot-Vertrag anbieten, notfalls über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 AltZertG).

Die zweite Regel ist aus Verbrauchersicht klug. Wer zu einem Anbieter wegen dessen freiem Depot geht, findet dort immer auch die gedeckelte Einfachvariante. Wie der Deckel funktioniert, erklären wir im Beitrag zu Kosten und Kostendeckel.

Was bisher angekündigt ist

Die folgende Übersicht beruht ausschließlich auf Presseberichten und Vergleichsportalen (Handelsblatt, envestor, finanzen.net). Wir haben keine Zertifizierung gesehen, und keine der Angaben ist amtlich bestätigt.

Anbieter Was berichtet wird Status
Scalable Capital Standarddepot angekündigt, Vorregistrierung; Kinderdepot soll Frühstart-Rente aufnehmen berichtet, unbestätigt
Trade Republic Altersvorsorgedepot für Erwachsene angekündigt, Zertifizierung soll laufen berichtet, unbestätigt
finanzen.net ZERO Vorregistrierung seit März 2026 berichtet, unbestätigt
Deka (Sparkassen) Standarddepot mit eigenen Fonds berichtet, unbestätigt
Union Investment (Volks- und Raiffeisenbanken) Produkt im August 2026 angekündigt, nur eigene Fonds berichtet, unbestätigt
DWS, Fidelity, Allianz, Ergo, Quirion, Smartbroker+, ING, comdirect, DKB, Consorsbank, flatex, Raisin, MorgenFund, Baader, ebase Produktvorbereitungen berichtet berichtet, unbestätigt
Öffentlicher Träger gesetzlich vorgesehen, Träger und Verordnung fehlen offen

Zu einzelnen Anbietern kursieren bereits Kostenangaben. Wir geben sie bewusst nicht wieder: Solange das Produkt nicht zertifiziert ist und keine vorvertraglichen Informationen mit Effektivkosten vorliegen, sind das Marketingaussagen.

Das staatliche Angebot fehlt noch

Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung für ein Standarddepot durch einen öffentlichen Träger (§ 1 Abs. 1e AltZertG). Gemeint ist eine öffentlich organisierte Voreinstellung neben den privaten Angeboten. Stand September 2026 ist die Verordnung nicht erlassen und der Träger nicht benannt. Die Bundesregierung teilte im Juni 2026 mit, die Abstimmungen seien nicht abgeschlossen. Der Bundesrat bat, die Deutsche Bundesbank als Träger zu prüfen.

Bei der Frühstart-Rente ist die Bundesbank im Gesetzentwurf bereits als Verwalterin der kollektiven Anlage vorgesehen. Für das Altersvorsorgedepot der Erwachsenen gibt es eine solche Festlegung nicht. Wer auf das staatliche Produkt warten möchte, sollte damit rechnen, dass es zum Jahresbeginn 2027 noch nicht bereitsteht.

Checkliste für die Auswahl

Sobald die ersten zertifizierten Angebote vorliegen, helfen diese Fragen. Die Reihenfolge entspricht unserer Gewichtung.

1. Welche Vertragsart ist es?

Standarddepot, frei gestaltetes Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie? Die Vertragsart entscheidet über Kostendeckel, Anlagefreiheit und Schwankungsrisiko. Für Menschen, die sich nicht um ihr Depot kümmern wollen, ist das Standarddepot mit automatischem Lebenszyklus meist die passende Wahl.

2. Wie hoch sind die Effektivkosten?

Maßgeblich ist die Effektivkostenquote aus den vorvertraglichen Informationen, nicht die Aussage „keine Depotgebühren“. Über 35 Jahre können 0,8 Prozentpunkte Kostenunterschied in unserer Modellrechnung rund 42.000 € ausmachen. Bei Standarddepots liegt die Obergrenze bei 1,0 %, alles darunter ist Wettbewerb.

3. Welche Fonds stecken drin?

Breit gestreute Indexfonds oder die Hausfonds des Anbieters? Im freien Altersvorsorgedepot sind OGAW-Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5, offene Publikums-AIF, ELTIF sowie Staatsanleihen und Anleihen öffentlicher Körperschaften zulässig, Einzelaktien nicht. Prüfen Sie, ob Sie selbst wählen dürfen und wie groß die Auswahl ist. Bei Union Investment etwa sollen laut Berichten nur eigene Fonds angeboten werden.

4. Was gilt in der Auszahlphase?

Bietet der Anbieter einen Auszahlplan bis mindestens 85 an, und zu welchen Kosten? Ist eine lebenslange Rente möglich, und mit welchem Partner? Diese Fragen wirken weit weg, entscheiden aber mit darüber, wie viel vom Kapital später ankommt. Mehr dazu im Beitrag zur Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot.

5. Wie einfach ist der Wechsel?

Das Gesetz begrenzt die Wechselkosten auf 150 € beim alten Anbieter (nur in den ersten fünf Jahren) und 150 € Verwaltungspauschale beim neuen. Achten Sie trotzdem darauf, wie reibungslos ein Anbieter Übertragungen abwickelt und ob er Kinderdepots mit Frühstart-Rente und Erwachsenendepot sinnvoll verbindet. Für Eltern ist der Beitrag zum Depot für die Frühstart-Rente die passende Ergänzung.

Riester-Sparer: erst prüfen, dann abschließen

Anbieter werben naturgemäß um Neuabschlüsse. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie bei der Eröffnung von selbst auf diese Folge für Altverträge hingewiesen werden.

Was Sie bis Januar tun können

Abschließen können Sie ein gefördertes Altersvorsorgedepot vor 2027 nicht. Sinnvoll sind drei Vorbereitungen: Klären Sie, wie viel Sie im Monat sparen wollen und welche Förderung Ihnen zusteht; der Förderrechner liefert eine Zahl. Sehen Sie nach, ob Sie bereits Riester-Verträge haben und zu welchen Bedingungen. Und überlegen Sie, ob Sie neben dem geförderten Teil frei sparen wollen, etwa für Beträge über 1.800 € im Jahr oder für Geld, an das Sie vor 65 herankommen müssen.

Für den freien Teil brauchen Sie ein normales Wertpapierdepot. Das ist heute schon bei vielen Banken und Brokern möglich, unabhängig vom geförderten Produkt.

Die Box zeigt Anbieter für normale Depots und ETF-Sparpläne. Es handelt sich nicht um zertifizierte Altersvorsorgedepots. Ob sich gefördertes oder freies Sparen für Sie mehr rechnet, vergleichen wir im Beitrag Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Unsere Einschätzung

Der Markt wird zum Start voraussichtlich groß und unübersichtlich sein. Wir halten es für vernünftig, die ersten Wochen abzuwarten, bis die vorvertraglichen Informationen mit Effektivkosten vorliegen und erste Vergleiche möglich sind. Da die Förderung für das ganze Kalenderjahr gilt, verlieren Sie nichts, wenn Sie im Februar oder März statt am 2. Januar abschließen, solange Sie im Jahr den Beitrag einzahlen, den Sie gefördert haben möchten.

Häufige Fragen

Welche Anbieter gibt es für das Altersvorsorgedepot?
Stand September 2026 hat noch kein Anbieter ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot. Laut Presseberichten bereiten unter anderem Scalable Capital, Trade Republic, finanzen.net ZERO, Deka, Union Investment, DWS, Fidelity, Allianz, ING, comdirect und Consorsbank Produkte vor. Diese Ankündigungen sind nicht amtlich bestätigt.
Kann ich mich schon für ein Altersvorsorgedepot anmelden?
Einige Anbieter bieten laut Sekundärquellen eine Vorregistrierung an. Das ist kein Vertragsabschluss und bringt keine Förderung. Gefördert werden Beiträge ab dem Beitragsjahr 2027, und zwar nur in zertifizierte Verträge. Eine Vorregistrierung verpflichtet Sie in der Regel zu nichts, lesen Sie aber die Bedingungen.
Wann kommt das staatliche Standarddepot?
Das Gesetz erlaubt ein Standarddepot durch einen öffentlichen Träger, die nötige Verordnung ist aber nicht erlassen und der Träger nicht bestimmt. Der Bundesrat hat angeregt, die Bundesbank zu prüfen. Ein Start zum 1. Januar 2027 gilt als unwahrscheinlich.
Darf eine Versicherung ein Altersvorsorgedepot anbieten?
Ja. Versicherer gehören zu den zulässigen Anbietern und dürfen auch das Standarddepot anbieten. Für Kunden ist nicht die Art des Anbieters entscheidend, sondern Vertragsart, Effektivkosten, Fondsauswahl und die Bedingungen in der Auszahlphase.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz, Art. 5 und 6 (AltZertG), BGBl. 2026 I Nr. 156
  2. Bundestag – BT-Drs. 21/6726 zum öffentlichen Standarddepot
  3. Handelsblatt – Vergleich Altersvorsorgedepot Scalable Capital
  4. Handelsblatt – Vergleich Frühstart-Rente
  5. envestor – Altersvorsorgedepot 2027
  6. finanzen.net – Ratgeber Altersvorsorgedepot

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